Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27 ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18.Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024, Nr 31), und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBI 2025 Nr. 24) und §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. S. 24) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90 ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), neugefasst durch Bek. v. 11. September 2012 BGBl I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 107), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach in ihrer Sitzung am 13. Februar 2026 die folgende Gebührenordnung für die Kindertagesstätte in der Gemeinde Fränkisch-Crumbach als Satzung beschlossen.
| (1) | Für die Benutzung der Kindertagesstätte haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder Benutzungsgebühren zu entrichten. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. |
| (2) | Das Nähere regelt eine Benutzungsordnung des Trägers der Kindertagesstätte, welche die gesetzlichen Vertreter des Kindes mit dem Aufnahmevertrag ausdrücklich anerkennen. |
§ 2 Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt | |
| (1) | Für das Einzelkind der Erziehungsberechtigten werden folgende Gebühren pro Monat festgesetzt: |
| 1. | 5 Tage pro Woche ganztags, bis 9 Stunden täglich von 7:00 bis 16:00 Uhr mit Mittagessen |
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| Betreuung⤄90,00 € |
| 2. | 3 Tage pro Woche ganztags, bis 9 Stunden täglich von 7:00 bis 16:00 Uhr mit Mittagessen; 2 Tage pro Woche nur vormittags von 7:00 bis 12:30 Uhr ohne Mittagessen |
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| Betreuung ⤄76,00 € |
| 3. | 5 Tage pro Woche vormittags von 7:00 bis 12:30 Uhr ohne Mittagessen |
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| Betreuung ⤄gebührenfrei |
| (2) | Hinzu kommt eine monatliche Frühstückspauschale (20,00 €). |
| (3) | Das Mittagessen wird gesondert nach im Voraus bestellten Tagen im Folgemonat abgerechnet. |
§ 3 Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr | |
| (1) | Für das Einzelkind der Erziehungsberechtigten werden folgende Gebühren pro Monat festgesetzt: |
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| 5 Tage pro Woche ganztags, bis 8 Stunden täglich von 7:00 bis 15:00 Uhr mit Mittagessen |
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| Betreuung ⤄320,00 € |
| (2) | Beim gleichzeitigen Besuch eines weiteren Kindes der Erziehungsberechtigten in der Kindertagesstätte reduziert sich die Betreuungsgebühr auf 139,00 €. |
| (3) | Hinzu kommt die monatliche Frühstückspauschale (10,00 €). |
| (4) | Das Mittagessen wird gesondert nach im Voraus bestellten Tagen im Folgemonat abgerechnet. |
§ 4 Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt (Naturgruppe) | |
| (1) | Für das Einzelkind der Erziehungsberechtigten werden folgende Gebühren pro Monat festgesetzt: |
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| 5 Tage pro Woche verlängerter Vormittag von 7:30 bis 13:30 Uhr |
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| Betreuung ⤄ gebührenfrei |
Die Gebührenordnung tritt am 1. April 2026 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit der hierzu ergangenen Beschlussfassung der Gemeindevertretung übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.