Titel Logo
Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gebührenordnung für die Kindertagesstätte in DER GEMEINDE FRÄNKISCH-CRUMBACH vom 13. Februar 2026

Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27 ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18.Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024, Nr 31), und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBI 2025 Nr. 24) und §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. S. 24) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90 ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), neugefasst durch Bek. v. 11. September 2012 BGBl I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 107), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach in ihrer Sitzung am 13. Februar 2026 die folgende Gebührenordnung für die Kindertagesstätte in der Gemeinde Fränkisch-Crumbach als Satzung beschlossen.

§ 1 Allgemeines

(1)

Für die Benutzung der Kindertagesstätte haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder Benutzungsgebühren zu entrichten. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

(2)

Das Nähere regelt eine Benutzungsordnung des Trägers der Kindertagesstätte, welche die gesetzlichen Vertreter des Kindes mit dem Aufnahmevertrag ausdrücklich anerkennen.

§ 2 Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt

(1)

Für das Einzelkind der Erziehungsberechtigten werden folgende Gebühren pro Monat festgesetzt:

1.

5 Tage pro Woche ganztags, bis 9 Stunden täglich von 7:00 bis 16:00 Uhr mit Mittagessen

 

Betreuung⤄90,00 €

2.

3 Tage pro Woche ganztags, bis 9 Stunden täglich von 7:00 bis 16:00 Uhr mit Mittagessen; 2 Tage pro Woche nur vormittags von 7:00 bis 12:30 Uhr ohne Mittagessen

 

Betreuung ⤄76,00 €

3.

5 Tage pro Woche vormittags von 7:00 bis 12:30 Uhr ohne Mittagessen

 

Betreuung ⤄gebührenfrei

(2)

Hinzu kommt eine monatliche Frühstückspauschale (20,00 €).

(3)

Das Mittagessen wird gesondert nach im Voraus bestellten Tagen im Folgemonat abgerechnet.

§ 3 Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr

(1)

Für das Einzelkind der Erziehungsberechtigten werden folgende Gebühren pro Monat festgesetzt:

 

5 Tage pro Woche ganztags, bis 8 Stunden täglich von 7:00 bis 15:00 Uhr mit Mittagessen

 

Betreuung ⤄320,00 €

(2)

Beim gleichzeitigen Besuch eines weiteren Kindes der Erziehungsberechtigten in der Kindertagesstätte reduziert sich die Betreuungsgebühr auf 139,00 €.

(3)

Hinzu kommt die monatliche Frühstückspauschale (10,00 €).

(4)

Das Mittagessen wird gesondert nach im Voraus bestellten Tagen im Folgemonat abgerechnet.

§ 4 Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt (Naturgruppe)

(1)

Für das Einzelkind der Erziehungsberechtigten werden folgende Gebühren pro Monat festgesetzt:

 

5 Tage pro Woche verlängerter Vormittag von 7:30 bis 13:30 Uhr

 

Betreuung ⤄ gebührenfrei

§ 5 Inkrafttreten

Die Gebührenordnung tritt am 1. April 2026 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit der hierzu ergangenen Beschlussfassung der Gemeindevertretung übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Fränkisch-Crumbach, den 13. Februar 2026
DER GEMEINDEVORSTAND
(Horlacher, Bürgermeister)