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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung 2022 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

Aufgrund des §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 04.02.2022 folgende Haushaltssatzung für das Haus­haltsjahr 2022 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 6.839.801 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (-) 6.824.023 €

mit einem Saldo von 15.778 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €

mit einem Saldo von 0 €

mit einem Überschuss von 15.778 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 282.211 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 527.610 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (-) 2.042.500 €

mit einem Saldo von (-) 1.514.890 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 445.500 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (-) 396.200 €

mit einem Saldo von 49.300 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf von (-) 1.183.379 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 445.500 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Aus­zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.0000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 450 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 550 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 395 v.H.

§ 6

Es gilt das von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssicherungs­konzept.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Es gilt die von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungs­richtlinie.

Fränkisch-Crumbach, den 07.02.2022
DER GEMEINDEVORSTAND
Engels, Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2022

Hiermit erteile ich folgende nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2022:

a)

zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Ziffer 2 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Finanzhaushalts in der Planung,

b)

zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von 445. 500 € (in Worten vierhundertfünfundvierzig-tausendfünfhundert Euro), gemäß §103 Abs. 2 HGO

und

c)

zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von 2.000.000 € (in Worten: zwei Millionen Euro) gemäß §105 Abs. 2 HGO.

Im Auftrag
Detlef Röttger
Oberamtsrat
Erbach, 28.04.2023

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.05.2023 bis einschließlich 24.05.2023 im Rathaus, Rodensteiner Straße 8, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag und Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Fränkisch-Crumbach, den 05.05.2023
DER GEMEINDEVORSTAND
Engels, Bürgermeister