Aufgrund des §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 04.02.2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 6.839.801 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (-) 6.824.023 €
mit einem Saldo von 15.778 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €
mit einem Saldo von 0 €
mit einem Überschuss von 15.778 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 282.211 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 527.610 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (-) 2.042.500 €
mit einem Saldo von (-) 1.514.890 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 445.500 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (-) 396.200 €
mit einem Saldo von 49.300 €
mit einem Zahlungsmittelbedarf von (-) 1.183.379 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 445.500 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.0000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 450 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 550 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 395 v.H.
§ 6
Es gilt das von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Es gilt die von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungsrichtlinie.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2022
Hiermit erteile ich folgende nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2022:
| a) | zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Ziffer 2 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Finanzhaushalts in der Planung, |
| b) | zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von 445. 500 € (in Worten vierhundertfünfundvierzig-tausendfünfhundert Euro), gemäß §103 Abs. 2 HGO |
| und | |
| c) | zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von 2.000.000 € (in Worten: zwei Millionen Euro) gemäß §105 Abs. 2 HGO. |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.05.2023 bis einschließlich 24.05.2023 im Rathaus, Rodensteiner Straße 8, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag und Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr