Mit dem Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes des Landes Hessen zum 23. Dezember 2025 entfällt die bisherige Pflicht zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs durch gemeinnützige Organisationen.
Diese Änderung betrifft insbesondere Vereine, Initiativen, Bürgergruppen sowie ehrenamtliche Zusammenschlüsse.
Veranstaltungen, bei denen Speisen oder Getränke angeboten werden, müssen nicht mehr nach § 6 HGastG gemeldet werden.
Die Regelung gilt u. a. für Vereine, Stiftungen, Feuerwehren, Kultur- und Sportvereine, Elterninitiativen sowie lose organisierte Gruppen. Da keine Anzeige mehr erforderlich ist, entfallen auch entsprechende Verwaltungsgebühren.
Durch die neue Regelung werden Behörden nicht mehr automatisch über Veranstaltungen informiert. Das bedeutet, Polizei und weitere Behörden werden nicht mehr vorab informiert.
Unsere Bitte wäre daher, um weiterhin eine gute Unterstützung sicherzustellen, dass der Gemeindeverwaltung rechtzeitig Veranstaltungen bekanntgegeben werden und ggf. eine frühzeitige freiwillige Abstimmung mit dem Ordnungsamt der Gemeinde erfolgt.
Dies ist besonders sinnvoll bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen, dem Ausschank von Alkohol, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder notwendigen Verkehrsmaßnahmen, besonderen Anforderungen an den Brandschutz, möglicher Lärmentwicklung oder Veranstaltungen in den Abend- und Nachtstunden.
Eine frühzeitige Abstimmung bietet fachliche Hinweise und Beratung, Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Lärm-, Verkehrs- oder Brandschutz), bessere Koordination mit Sicherheits- und Einsatzkräften, die Möglichkeit, organisatorische Risiken im Vorfeld zu reduzieren.
Alle weiteren erlaubnispflichtigen Vorgänge, wie beispielsweise Straßensperrungen oder Plakatierungserlaubnisse, bleiben davon unberührt.
Ebenso gelten die Vorschriften bzgl. Brandschutz, Lärmschutz, Jugendschutz usw. unverändert fort.
Wir hoffen daher weiterhin auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit örtlichen Institutionen und Vereinen