In den vergangenen Tagen wurde ein Mountainbike Trail festgestellt, der abseits der Waldwege durch den Gemeindewald verläuft.
Nach §15 des Hessischen Waldgesetzes bedarf eine solche Nutzung der Zustimmung des Waldbesitzers.
Diese Zustimmung wird seitens der Gemeindeverwaltung Fränkisch-Crumbach als Grundeigentümer nicht erteilt und das Befahren außerhalb befestigter oder naturfester Wege mit Fahrrädern grundsätzlich untersagt.
Der Wald ist Erholungsraum für unsere Bürger sowie Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten.
Diese Funktion kann allerdings nur erfüllt werden, wenn alle Waldbesucher Rücksicht aufeinander und auf das Ökosystem Wald nehmen.
Daher bitten wir um Beachtung der geltenden Regelungen.