Aufgrund eines falschen Zeitraums der Offenlegung wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 hiermit erneut bekanntgemacht.
Aufgrund des §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 04.02.2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 6.839.801 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (-) 6.824.023 €
mit einem Saldo von 15.778 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €
mit einem Saldo von 0 €
mit einem Überschuss von 15.778 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 282.211 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 527.610 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (-) 2.042.500 €
mit einem Saldo von (-) 1.514.890 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 445.500 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (-) 396.200 €
mit einem Saldo von 49.300 €
mit einem Zahlungsmittelbedarf von (-) 1.183.379 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 445.500 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.0000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
|
|
| (Grundsteuer A) auf 450 v.H. |
|
| b) | für Grundstücke |
|
|
| (Grundsteuer B) auf 550 v.H. |
2. Gewerbesteuer auf 395 v.H.
§ 6
Es gilt das von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Es gilt die von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungsrichtlinie.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2022
Hiermit erteile ich folgende nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2022:
| a) | zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Ziffer 2 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Finanzhaushalts in der Planung, |
| b) | zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von 445. 500 € (in Worten vierhundertfünfundvierzig-tausendfünfhundert Euro), gemäß §103 Abs. 2 HGO |
| und | |
| c) | zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von 2.000.000 € (in Worten: zwei Millionen Euro) gemäß §105 Abs. 2 HGO. |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.06.2023 bis einschließlich 23.06.2023 im Rathaus, Rodensteiner Straße 8, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag und Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr