heute wende ich mich mit einem wichtigen Thema an Sie, das viele von Ihnen betrifft und sicherlich auch Fragen aufwirft: Die rückwirkende Anhebung der Grundsteuer zum 1. Januar 2025.
Zum Hintergrund: Zum 01.01.2025 trat die bundesweite Grundsteuerreform in Kraft Grundlage für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrages durch die Finanzämter sind nicht mehr die Einheitswerte, sondern Wohn- und Grundstücksflächen. Grundsätzlich sollte die sogenannte Aufkommensneutralität gewahrt werden. Dies bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde durch die Reform weder steigen noch sinken sollte, die individuellen Grundsteuerzahlungen des einzelnen Grundstückseigentümers sich aufgrund der Reform aber natürlich ändern können.
Zur Erreichung der Aufkommensneutralität wurden den Städten und Gemeinden Empfehlungen zur Anpassung ihrer Hebesätze gegeben. Für Hessen kam diese Empfehlung von der Hessischen Steuerverwaltung Anfang Juni 2024. Schon damals war abzusehen, dass die darin für Fränkisch-Crumbach mitgeteilten Hebesätze nicht ausreichen würden, einen ausgeglichenen Haushalt für 2025 und die Folgejahre vorlegen zu können.
Die Gemeindevertretung hatte daher im November 2024 beschlossen, die Hebesätze wie folgt festzulegen:
• Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen): 400 %
• Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke): 680 %
Dieser Beschluss war mit dem festen Ziel verbunden, die Auswirkungen der Reform für Sie als Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten.
Doch im Rahmen der Haushaltsplanung hat sich gezeigt: Mit diesen Hebesätzen kann der Haushalt nicht ausgeglichen werden und ist daher nicht genehmigungsfähig - und das bedeutet, dass wir als Gemeinde unsere Aufgaben in vielen Bereichen nicht weiterführen dürften. Ein solcher Stillstand ist für uns keine Option.
Im Jahr 2023 verzeichnete unsere Gemeinde ein Haushaltsdefizit von rund 850.000 Euro. Unsere Rücklagen, die uns in der Vergangenheit vor Engpässen geschützt haben, sind inzwischen vollständig aufgebraucht. Die finanzielle Lage ist ernst. Um langfristig wieder auf festen Boden zu kommen, sind wir verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Ein zentrales Element dieses Konzepts ist - so schwer es fällt - die Erhöhung der Grundsteuer.
Konkret bedeutet das:
• Grundsteuer A steigt von 400 auf 500 %
• Grundsteuer B steigt von 680 auf 900 %
Diese Anpassung ist notwendig, damit wir von 2025 bis 2028 unsere laufenden Ausgaben decken, künftige Investitionen tätigen und insbesondere das Haushaltsdefizit aus 2023 wie gesetzlich vorgegeben bis 2028 abbauen können.
Mir ist bewusst: Diese Entscheidung ist keine leichte und für viele bedeutet sie eine zusätzliche Belastung - besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten spüren wir alle jede Veränderung. Gerade deshalb ist mir Transparenz in dieser Frage wichtig.
In der kommunalen Haushaltswirtschaft betrachten wir nicht nur das laufende Jahr. Vielmehr werden auch die kommenden vier Jahre in die Bewertung einbezogen - das schreibt die sogenannte mittelfristige Finanzplanung vor. Die Kommunalaufsicht bewertet unsere Entwicklung also über mehrere Jahre hinweg. Ein einfaches Hinausschieben der Maßnahmen ins nächste Jahr ist daher keine tragfähige Lösung.
Unser Ziel war und ist es, der Kommunalaufsicht einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen zu können, der auch in Zukunft Gestaltungsspielräume für unsere Gemeinde erhält - ohne tiefgreifende Einschnitte oder gar den Verlust unserer kommunalen Selbstverwaltung.
Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihre Rückmeldungen und das gezeigte Interesse an diesem Thema. Bitte zögern Sie nicht, sich bei weiteren Fragen oder Gesprächsbedarf direkt an mich zu wenden. Der persönliche Austausch ist mir ein großes Anliegen - denn nur gemeinsam können wir Fränkisch-Crumbach in eine finanziell stabile Zukunft führen.
Ihnen allen ein schönes Wochenende