über die Gültigkeit der Direktwahl zum Bürgermeister der Gemeinde Fränkisch-Crumbach am 12. März 2023
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach hat in ihrer Sitzung am 12.05.2023 gemäß § 50 Nr. 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Fränkisch-Crumbach vom 12. März 2023 beschlossen.
Der Beschluss ist zwischenzeitlich rechtskräftig; die Bekanntmachung erfolgt gemäß§ 60 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung.