Aufgrund des §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 13.02.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 8.986.072 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | (-) 8.817.522 € |
| mit einem Saldo von | 168.550 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| mit einem Überschuss von | 168.550 € |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 510.871 € |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 492.897 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | (-) 1.245.500 € |
| mit einem Saldo von | (-) 752.603 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 765.000 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | (-) 434.300 € |
| mit einem Saldo von | 330.700 € |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss von | 88.968 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 765.000 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 500 v.H. |
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| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 900 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf 395 v.H. | |
Es gilt das von der Gemeindevertretung am 13.02.2026 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Es gilt die von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungsrichtlinie.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Haushaltsatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2026
Hiermit erteile ich folgende nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2026:
| a) | zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Ergebnishaushalts in der Planung, |
| b) | zu dem hiermit in Verbindung stehenden, von der Gemeindevertretung am 13. Februar 2026 beschlossenen Haushaltssicherungskonzepts, |
| c) | zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von 765.000 € (in Worten: siebenhundertfünfundsechzigtausend Euro), gemäß § 103 Abs. 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite jeweils der Genehmigung nach § 103 Abs. 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf und |
| d) | zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von 5.000.000 € (in Worten: fünf Millionen Euro) gemäß § 105 Abs. 2 HGO. |
Nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan gem. § 97 Abs 4 HGO bis zum Ende seiner Gültigkeit auf der Homepage der Gemeinde Fränkisch-Crumbach veröffentlicht.