Titel Logo
Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeinde­ordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach in der Sitzung am 03. Mai 2024 folgende Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung vom 3. Juni 2016 beschlossen:

§ 3

Aufwandsentschädigungen

(1) Wer den Bürgermeister vertritt, erhält für jede angefangene Stunde der Vertretung, neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrtkosten, eine Aufwandsentschädigung von 20,00 €.

(2) Schriftführerinnen oder Schriftführer erhalten für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung von 30,00 € für Sitzungen mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten und von 40,00 € für Sitzungen mit einer Dauer von über 90 Minuten, sofern sie keine Gemeindebediensteten sind. Bei Gemeindebediensteten, die als Schriftführerinnen oder Schriftführer eingesetzt werden, wird die Tätigkeit als Arbeitszeit gewertet.

(3) Mitglieder des Wahlausschusses und der Wahlvorstände / Auszählungswahlvorstände erhalten bei Kommunalwahlen, Direktwahlen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und der Landrätin oder des Landrats sowie bei Bürgerentscheiden eine Aufwandsentschädigung von 25,00 € pro Tag ihrer Tätigkeit. Für das vorsitzende Mitglied beträgt die Aufwandsentschädigung 35,00 € pro Tag.

(4) Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Fränkisch-Crumbach erhalten bei Erreichen von 40 Ausbildungsstunden pro Jahr nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2, plus Teilnahme an Einsätzen pro Person 100,00 €/Jahr.

(5) Atemschutzträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Fränkisch-Crumbach, die alle Eignungs-

prüfungen nach der Feuerwehrdienstvorschrift 7 erfüllt haben, erhalten pro Person 50,00 €/Jahr.

§ 7

Inkrafttreten

Diese 1. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 15. Dezember 2023 in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Fränkisch-Crumbach, den 03. Mai 2024
DER GEMEINDEVORSTAND
(Horlacher, Bürgermeister)