Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans
• Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan "Sandweg"gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
• Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans "Sandweg" gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach hat in ihrer Sitzung am 12.06.2026 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplans "Sandweg" beschlossen. Inhalt der Änderung ist die Erweiterung des Geltungsbereichs um die Flurstücke 102/3 und 96/1 tlw.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst demnach die folgenden Flurstücke der Gemarkung Fränkisch-Crumbach:
Flur 8, Flurstücke 75/1 tlw., 78/1 tlw., 84/4, 87, 97/1 tlw., 96/1 tlw., 98, 99, 100/3,102/3.
Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohngebiets angrenzend an die südliche Bebauung des Sandwegs und an das Wohngebiet Südost zu schaffen. Damit soll in dem etwa 1,87 ha großen Geltungsbereich ein neues Wohnangebot für junge Familien geschaffen werden.
Darüber hinaus hat sie den Vorentwurf des Bebauungsplans "Sandweg" in der Fassung von Mai 2026 und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung sowie durch Einstellung ins Internet beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplans "Sandweg" für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser Auslegung frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und die Möglichkeit gegeben, sich über die Grundzüge und möglichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt mit der Begründung sowie den folgenden Gutachten:
| • | Umweltbericht, Vorentwurf, PCU Partnerschaft, Mai 2026 |
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| o Planungskonzeption |
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| o Bewertung des derzeitigen Umweltzustands |
| • | Fachbeitrag Boden, Vorentwurf, Umwelt- und Landschaftsplanung M.A. Geogr. Andrea Brenker Mai 2026 |
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| o Bestandsbeschreibung |
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| o Bodenfunktionsbewertung |
| • | Baugrunderkundung, RP Geo, Mai 2026 |
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| o Baugrund und Grundwasser |
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| o Geotechnische Beratung |
| • | Stellungnahme zu den wasserwirtschaftlichen Belangen, Ingenieurbüro Reitzel, Mai 2026 |
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| o Wasserversorgung |
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| o Grundwasserschutz |
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| o Versickerungsfähigkeit |
in der Zeit von Montag, den 29. Juni 2026 bis Freitag, den 31. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach, Rodensteiner Straße 8, 64407 Fränkisch-Crumbach im Erdgeschoss während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung aus:
| Montag, Dienstag, Freitag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Die Öffentlichkeit hat außerdem die Möglichkeit, die Planunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Fränkisch-Crumbach in der Rubrik "Leben & Arbeiten – Bauleitplanung“ und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (Startseite | bauleitplanung. hessen.de) unter folgendem Link einzusehen:
Gemeinde Fränkisch-Crumbach: Fränkisch-Crumbach: Bauleitplanung in Aufstellung
Während der Auslegung des Vorentwurfs wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht bzw. postalisch an die
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach
Rodensteiner Straße 8
64407 Fränkisch-Crumbach
gesendet oder bei der Stadtverwaltung zu Protokoll gegeben werden. Grundsätzlich sollen die Stellungsnahmen allerdings elektronisch an folgende E-Mailadresse übermittelt werden:
bauamt@fraenkisch-crumbach.de
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig und damit nach Fristablauf eingehen, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.