Derzeit gibt es bei der Leerung der Altglascontainer im Kreisgebiet und somit auch in unserer Gemeinde Probleme. Es kam nun vermehrt dazu, dass das Altglas einfach in großen Mengen vor oder neben die Container gestellt wurde.
In diesem Zusammenhang verweisen auf § 16 Abs. 1, Ziffer 36 der gemeindlichen Gefahrenabwehrverordnung vom 29. November 2019. Ordnungswidrig im Sinne des § 77 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 12 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung Abfälle oder sonstige Gegenstände für die Rohstoffgewinnung auf oder neben die Container stellt.
Gemäß Ziffer 29 der Anlage zur Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach kann die o. g. Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe bis 100,00 € geahndet werden.
Wir bitten um Beachtung.
DER GEMEINDEVORSTAND
Engels, Bürgermeister