Bei der Gemeindeverwaltung wird immer wieder Beschwerde darüber geführt, dass Straßen und Gehwege durch Hundekot und „Pferdeäpfel“ verschmutzt werden.
Es muss eingesehen werden, dass durch Pferde, Hunde oder sonstige Haus- und Hoftiere entstehende Verschmutzungen nicht von den betroffenen Anwohnern zu beseitigen sind, sondern in diesen Fällen das Verursacherprinzip gilt. Die Halter der Tiere bzw. Reiter, Kutschfahrer etc. haben dafür zu sorgen, dass der Kot entfernt wird.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 10, Abs. 2 der gemeindlichen Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom 29.11.2019 dar und werden mit einer Geldbuße geahndet. Ferner haftet der Tierhalter auch bei Unfällen, die auf solche nicht beseitigten Verschmutzungen zurückzuführen sind.
Wir appellieren deshalb an alle Pferdebesitzer, Reiter, Kutschfahrer, Hundehalter, etc. darauf zu achten, dass der Kot ihrer Tiere von öffentlichen Straßen und Wegen entfernt wird.