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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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NIEDERSCHRIFT

Niederschrift

über die 3. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Fränkisch-Crumbach (Wahlperiode 2021/2026)

am 23. Mai 2022

Als stimmberechtigte Ausschussmitglieder waren anwesend:

Somit waren 6 stimmberechtigte Ausschussmitglieder anwesend.

Es fehlte entschuldigt:

  • Andreas Engel

Vom Gemeindevorstand waren anwesend:

  • Bürgermeister Eric Engels
  • Erster Beigeordneter Thomas Wießmann
  • Beigeordneter Walter Weidmann

Die Sitzung begann um 20:00 Uhr und war um 21:10 Uhr beendet.

Der Haupt- und Finanzausschuss wurde durch Einladung des Vorsitzenden vom 16.05.2022 unter Mitteilung der Tagesordnung, der Stunde und des Ortes zu einer Sitzung einberufen. Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden öffentlich bekannt gegeben.

Die Verhandlung fand in öffentlicher Sitzung in der Aula der Rodensteinschule statt. Über die Beratung der Gegenstände der Tagesordnung wurde folgende Niederschrift gefertigt.

TOP 11

Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.01.2022

Abstimmungsergebnis

Somit ist die Niederschrift über die 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.01.2022 genehmigt.

TOP 12

Weiterentwicklung der Breitbandverkabelung – Beteiligung am Ausbau des Gigabit-Netzes

Zu diesem Tagesordnungspunkt referiert Herr Marius Schwabe (Geschäftsführer der OREG mbH).

Die GVG hatte am 10.12.21 (TOP 68) einen Grundsatzbeschluss gefasst, sich der gemeinsamen Initiative aller Kommunen des Odenwaldkreises zum flächendeckenden Glasfaserausbau anzuschließen, und hat am 06.05.22 (TOP 93) das Vorhaben zur weiteren Beratung an den HuF-Ausschuss überwiesen.

Unterdessen wurden noch einige Detailfragen mit den Aufsichtsbehörden beim Landkreis und beim Regierungspräsidium geklärt. Die Anzeige nach § 127a HGO wird von der OREG für alle beteiligten Kommunen vorgenommen, sobald der Gesellschaftsvertrag von allen beschlossen worden ist.

12.1

Gründung der Odenwald Gigabit Gesellschaft (OGIG)

Der GV hat am 26.04.22 empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. An diesen wurde noch ein vorsorglicher Verweis auf § 102 HGO (Verpflichtungsermächtigungen) angefügt, auch wenn es dazu keines ausdrücklichen Beschlusses bedarf.

Beschluss

Der HUF-Ausschuss empfiehlt der GVG zu beschließen:

Die Gemeinde Fränkisch-Crumbach beteiligt sich – vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages – an der Odenwald-Gigabit-Gesellschaft mbH (OGIG mbH) als Gründungsmitglied. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den vorliegenden Gesellschaftsvertrag mit der Brenergo GmbH und den anderen elf Kommunen im Kreisgebiet abzuschließen und gemeinsam mit diesen die Gesellschaft zu gründen. Die erforderlichen Finanzmittel sind in den jeweiligen Haushaltsjahren entsprechend zu veranschlagen. Dabei ist § 102 HGO zu beachten.

Abstimmungsergebnis

12.2

Interkommunale Zusammenarbeit der Odenwälder Kommunen im Bereich gemeinsamer flächendeckender Glasfaserausbau

Der GV hat am 26.04.22 empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. In den Gesellschaftsvertrag wurden noch drei vorsorgliche Klarstellungen mit aufgenommen, die ohnehin Gesetzeslage gem. HGO sind.

Beschluss

Der HUF-Ausschuss empfiehlt der GVG zu beschließen:

Auf Basis der Ziffer 12.1 begründet die Gemeinde Fränkisch-Crumbach mit den Kommunen Bad König, Brensbach, Breuberg, Brombachtal, Erbach, Höchst, Lützelbach, Michelstadt, Mossautal, Oberzent und Reichelsheim eine projektbezogene Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) im Sinne der „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommu-nalen Zusammenarbeit“. Der Förderantrag wird stellvertretend für alle am Projekt beteiligten Kommunen von der Gemeinde Fränkisch-Crumbach gestellt.

Abstimmungsergebnis

Es wird einvernehmlich festgehalten, dass Herr Schwabe bei der Sitzung der Gemeindevertretung nicht anwesend sein muss.

TOP 13

„Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“ der Gemeinden Brensbach und Fränkisch-Crumbach

Die GVG hatte am 05.03.21 (TOP 335.1) beschlossen, eine rechtliche Grundlage in Gestalt einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach den Vorschriften der §§ 2, 24 ff. KGG und einer Satzung für einen gemeinsamen Zweckverband zu schaffen.

13.1

Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Errichtung eines Zweckverbandes

Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag wurde durch die Kanzlei Haldenwang Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, entworfen. Der GV wird einen Empfehlungsbeschluss am 24.05.22 nachholen.

Beschluss

Der HuF-Ausschuss empfiehlt der GVG zu beschließen:

Die GVG beschließt einen öffentlich-.rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Brensbach nach dem vorliegenden Entwurf.

Abstimmungsergebnis

13.2

Satzung des Zweckverbandes „Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“

Die Satzung für einen Zweckverband wurde durch die Kanzlei Haldenwang Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, entworfen. Der GV wird einen Empfehlungsbeschluss am 24.05.22 nachholen.

Beschlussvorschlag

Der HuF-Ausschuss empfiehlt der GVG zu beschließen:

Die GVG beschließt die Gründung des Zweckverbandes „Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“ mit einer Satzung nach dem vorliegenden Entwurf.

Abstimmungsergebnis

13.3

Vertragsgestaltung des Flächenankaufs zur Bodenbevorratung durch die Hessische Landgesellschaft (HLG)

Ein Vertrag für den Flächenankauf wurde durch die HLG entworfen. Der GV wird einen Empfehlungsbeschluss am 24.05.22 nachholen. Die Gemeinde Fränkisch-Crumbach ist hier Drittbeteiligte und nimmt den Vertragsentwurf lediglich zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Der HuF-Ausschuss empfiehlt der GVG zu beschließen:

Die GVG nimmt den Vertragsentwurf für den Flächenankauf zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis

TOP 14

Verschiedenes

Bgm. Engels teilt auf Anfrage des Gemeindevertreters Eichner mit, dass das Protokoll der Verkehrsschau noch nicht fertiggestellt sei. Die Maßnahmen sollen dann im Nachgang den politischen Gremien vorgestellt werden.

Auf Anfrage des Gemeindevertreters Weidmann teilt Bgm. Engels mit, dass für die Vermietung der Aula der Rodensteinschule der Kreisausschuss des Odenwaldkreises (Eigenbetrieb Bau- und Immobilienmanagement) zuständig sei.

Fränkisch-Crumbach, den 30.05.2022
Der Vorsitzende:
Schriftführer:
Rink
Vierheller