Als stimmberechtigte Gemeindevertreter waren anwesend:
| SPD-Fraktion: | CDU-Fraktion: | FDP-Fraktion: |
| 1. Patrick Eckert 2. Andreas Engel 3. Elke Herich 4. Klaus Horlacher 5. Matthias Horlacher 6. Anette Vogel | 1. Jochen Habermehl 2. Peter Kaffenberger 3. Achim Weidmann 4. Natalie Zeisel | 1. Joachim Eichner 2. Tobias Wörle |
| GRÜNE-Fraktion: | ||
| 1. Anja Menge 2. Marc Oliver Gutzeit |
Somit waren 14 stimmberechtigte Gemeindevertreter anwesend.
Es fehlte entschuldigt:
• Stefan Rink
Vom Gemeindevorstand waren anwesend:
• Bürgermeister Eric Engels
• Erster Beigeordneter Thomas Wießmann
• Beigeordneter Walter Weidmann
Die Sitzung begann um 20:00 Uhr und war um 21:37 Uhr beendet.
Die Gemeindevertretung wurde durch Einladung des Vorsitzenden vom 25.04.2021 unter Mitteilung der Tagesordnung, der Stunde und des Ortes zu einer Sitzung einberufen. Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden öffentlich bekannt gegeben.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Patrick Eckert eröffnete die Sitzung und stellte sowohl die Beschlussfähigkeit als auch die ordnungsgemäß ergangene Einladung fest. Weiter soll darüber abgestimmt werden, den
| TOP 98 | Antrag der SPD-Fraktion, eingegangen am 05.05.2022, auf unverzügliche Beratung der Planung des Baugebiets Hexenberg in den gemeindlichen Gremien |
auf die Tagesordnung zu nehmen. Gemeindevertreter Engel erläutert den Antrag, dass während des gemeinsamen Ortstermins „Baugebiet Hexenberg“ der vier Fraktionen mit der Planungsgruppe Darmstadt am 30.04.2022 gemeinschaftlich festgestellt wurde, dass vor der geplanten Bürgerversammlung noch dringender Beratungsbedarf in den Gremien bestehen würde.
Gemeindevertreter Weidmann weist darauf hin, dass die Ausschussvorsitzenden jederzeit eine Sitzung einberufen können (§ 31 Abs. 1 GO) und der Antrag deshalb entbehrlich sei. Gemeindevertreter Eichner schließt sich dieser Meinung an und Gemeindevertreter Gutzeit schlägt vor, den Antrag in einen gemeinsamen Antrag zu ändern.
Man einigt sich, dass der Antrag zurückgezogen wird und Bgm. Engels das Thema im GV-Bericht nochmals aufgreift.
Über die Beratung der Gegenstände der Tagesordnung wurde folgende Niederschrift gefertigt.
| TOP 88 | Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.03.2022 |
Bgm. Engels weist darauf hin, dass in der o. g. Niederschrift korrigiert werden muss, dass Frau Natalie Zeisel an der Sitzung teilgenommen hat. Mit der Aufnahme der Änderung erheben sich gegen die Niederschrift keine weiteren Einwände.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
Damit ist die Niederschrift über die 9. Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.03.2022 genehmigt.
| TOP 89 | Berichte aus den Verbänden |
Es liegen keine Berichte vor.
| TOP 90 | Bericht des Gemeindevorstandes |
Bürgermeister Engels informiert die Gemeindevertretung über folgende Punkte u. a. aus Sitzungen des Gemeindevorstandes nach dem 01.03.2022.
| 1. | Die Inzidenz bei der Corona-Pandemie sinkt, Lockerungen sind in Kraft getreten und Veranstaltungen wie das Grillfest des Spielmannszuges der FFW, das Fußballjugendturnier „Rodenstein-Cup“, das Muschelfest u. a. m. sind geplant. |
| 2. | Bekanntgabe des Entwurfs für den Schlussbericht der 232. Vergleichenden Prüfung „Kommunalwald“ des Hess. Rechnungshofs gemäß § 6 Abs. 1 ÜPPKG - Der Entwurf des Schlussberichts (TOP 311.13 am 04.12.20), der von der P & P Treuhand GmbH, Idstein, im Jahr 2021 durchgeführt wurde, liegt vor und wird nach Fertigstellung der Gemeindevertretung unterbreitet. |
| 3. | Die Vermietung des Bürgersaals für private Feierlichkeiten soll ab dem 01.07.2022 wieder aufgenommen werden. Bei einer Vermietung der Rodensteinhalle, der Aula der Rodensteinschule sowie des Bürgersaals an Ortsvereine während der anhaltenden Corona-Pandemie für den Trainings- und Probenbetrieb sowie Vereinssitzungen wird auf ein Nutzungsentgelt bis zum 15.07.2022 verzichtet. Die Belegung der Räumlichkeiten erfolgt in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung unter Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte. |
| 4. | Freibad-Sanierung (TOP 51 am 29.10.21) - Das mit der Betreuung im VgV-Verfahren zur Vergabe von Planungsleistungen beauftragte Architekturbüro Stadtbauplan GmbH, Darmstadt, hat in Abstimmung mit der Verwaltung europaweit ausgeschrieben. Es wird ein Vergabegremium, bestehend aus dem Gemeindevorstand, Vertretern der Gemeindeverwaltung und Herrn Dipl.-Ing. Kurt Pelzer (Berater), gebildet, das die Angebote auswertet und die Vergabeempfehlung trifft. Der formale Vergabebeschluss obliegt gem. § 1 Abs. 3 Nr. 7 der Hauptsatzung der Gemeindevertretung, welcher in der Sitzung am 15.07.2022 gefasst werden soll. |
| 5. | In unserer Gemeinde haben sich - Stand 29.03.2022 - 18 Personen aus der Ukraine wohnhaft angemeldet. Hierbei handelt es sich jedoch um keine Zuweisungen über den Odenwaldkreis aus dem Aufnahmelager in Gießen, sondern um Personen, die schon vor dem Kriegsbeginn in privatem Kontakt zu Crumbacher Bürgern standen. Der Helferkreis ist unterstützend im Einsatz (z. B. Deutschkurse im Ev. Gemeindehaus). Wohnungen stehen noch keine weiteren zur Verfügung. |
| 6. | Die Haushaltsgenehmigung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2021 liegt von der Kommunalaufsicht des Odenwaldkreises vor (Ds. GVG.2021.90.A). Die Verfügung ist der Gemeindevertretung gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnis gegeben. |
| 7. | Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 31.03.2022 betreffend das Verwaltungsstreitverfahren gegen das Land Hessen bzgl. Flächennutzungsplan Windkraft (TOP 440 am 29.01.16): Das Verfahren wird ausgesetzt, bis über den Normenkontrollantrag der Klägerinnen gegen den Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) entschieden ist (TOP 317 am 04.12.20). |
| 8. | Kita-Erweiterung - Von der erteilten Ermächtigung (TOP 79 v. 04.02.2022) an den Gemeindevorstand in Anlehnung an § 1 Abs. 3 Nr. 8 der Hauptsatzung im Einzelfall zu den Vergaben der Arbeiten für den Erweiterungsbau der Kindertagesstätte musste bisher kein Gebrauch gemacht werden. |
| Bgm. Engels teilt den Stand der bereits beauftragten Bauleistungen (Rohbau; Fenster, Türen, Sonnenschutz; Innenputz u. Trockenbau) sowie der noch ausstehenden Ausschreibungen (Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten: Estricharbeiten; Fassadenarbeiten; Elektrik) mit. | |
| 9. | Baugebiet Hexenberg - Bgm. Engels erläutert den bisherigen und geplanten Ablauf zu diesem Vorhaben: |
| 16.07.2021 Aufstellungsbeschluss in der Gemeindevertretung, seither Gestaltung von städtebaulichem Entwurf, vereinbarter amtlicher Umlegung, Energiekonzept etc. im Gemeindevorstand, 27.04.2022 Sitzung Ältestenrat, 30.04.2022 Ortstermin Hexenberg der vier Fraktionen mit Planungsgruppe Darmstadt, Ende Mai 2022 Sitzung BULF-Ausschuss (von der GVG festzulegen, ob öffentlich oder nicht öffentlich), Mitte Juni 2022 Bürgerversammlung (Moderation durch Frau Prof. Schultz zusammen mit der e-netz-Südhessen und der Planungsgruppe Darmstadt), 15.07.2022 Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung in der GVG-Sitzung | |
| Nach eingehender Diskussion besteht Einvernehmen (ohne Abstimmung) darüber, dass eine öffentliche Sitzung des BULF-Ausschusses (evtl. am 30.05.2022) zum Baugebiet Hexenberg durchgeführt wird. |
| TOP 91 | Lagebericht gemäß § 28 GemHVO |
Die Gemeindevertretung nimmt den Lagebericht per 30.04.2022 zur Kenntnis. Der Bericht weist teilweise erhebliche Differenzen zwischen Plan 04/2022 und Ist 04/2022 aus, die daraus resultieren, dass noch nicht alle den Berichtszeitraum betreffenden Buchungen vorgenommen werden konnten. Künftig sollen die Lageberichte per 30.04 und 31.08. eines Jahres erst dann in eine GVG-Sitzung eingebracht werden, wenn alle Buchungen, die den Berichtszeitraum betreffen, vorgenommen werden konnten.
| TOP 92 | Wahl der Schriftführerinnen und Schriftführer gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 HGO |
Die Gemeindevertretung hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 30.04.2021 (TOP 5) alle aktiven Bediensteten der Gemeindeverwaltung zu Schriftführerinnen und Schriftführern gem. § 61 Abs. 2 Satz 2 HGO gewählt, damit sie vom Sitzungsdienst flexibel eingeteilt werden können. Die Verwaltung empfiehlt nunmehr der Gemeindevertretung, im Sinne der Gleichbehandlung auch die neu eingestellte Verwaltungsangestellte Sonja Poth nachzuwählen.
Beschluss
Als weitere derzeit aktive Bedienstete der Gemeindeverwaltung wird zusätzlich zur Schriftführerin der Gemeindevertretung gewählt:
Die Abfolge der Nachwahlen stellt keine Rangfolge für die Vertretung dar.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
| TOP 93 | Weiterentwicklung der Breitbandverkabelung - Beteiligung am Ausbau des Gigabit-Netzes |
Die Gemeindevertretung hatte am 10.12.2021 (TOP 68) einen Grundsatzbeschluss zum gemeinsamen Ausbau eines Glasfasernetzes im Odenwaldkreis mit einer Förderung im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aus der Gigabit-Förderung des Bundes und des Landes gefasst.
| 93.1 Gründung der Odenwald Gigabit Gesellschaft (OGIG) |
Eine Direktbeauftragung der Brenergo durch die beteiligten Kommunen (Inhouse-Vergabe) wäre möglich, wenn die Bedingungen des § 108 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) erfüllt sind. Eines der Kriterien ist, dass die öffentlichen Auftraggeber über die Gesellschaft eine ähnliche Kontrolle wie über die eigenen Dienststellen ausüben. Eine Direktbeauftragung der Brenergo durch die Kommunen als Inhouse-Geschäft scheidet aber aus, da die Kontrolle über die Brenergo beim Odenwaldkreis und nicht bei den Kommunen liegt (da diese an der Brenergo nicht direkt beteiligt sind). Folglich wäre eine direkte Beauftragung der Brenergo aus Sicht der Städte und Gemeinden ausschreibungspflichtig.
Um die beschlossenen Ziele in Zusammenarbeit mit der Brenergo zu erfüllen, wurden unterschiedliche Modelle juristisch geprüft. Das Modell „Neugründung einer neuen Gesellschaft (Gesellschafter 50 % Kommunen und 50 % Brenergo)“ wurde daher ausgearbeitet und sowohl kommunalrechtlich wie auch gesellschafts- und vergaberechtlich geprüft. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 Euro, davon übernehmen die Brenergo GmbH einen Geschäftsanteil im Nennwert von 12.500 Euro und die Gemeinde Fränkisch-Crumbach einen Geschäftsanteil im Nennwert von 402 Euro. Die Zahlung des Eigenanteils der Förderung (81.512 Euro) sowie der Kosten der OGIG mbH in Höhe von 14.440,90 Euro beginnen mit dem Jahr 2023 und fallen voraussichtlich bis einschließlich 2030 an.
Diese Variante bietet allen Beteiligten eine sehr hohe Rechtssicherheit mit gleichzeitiger Flexibilität, Kommunen können direkt mitwirken, Personal der Brenergo kann eingesetzt werden. Die neue Gesellschaft OGIG mbH fungiert als Dienstleister der Gemeinde Fränkisch-Crumbach und übernimmt die Organisation, Planung, Ausschreibung, Koordination, Fördermittelakquise, Abrechnungen und alle weiteren mit dem Gigabitausbau vor Ort direkt in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Gegenstand des Unternehmens ist die Koordinierung und Organisation von Aufgaben der Versorgung privater Haushalte und Gewerbetreibender zur flächendeckenden Versorgung mit Breitbandanschlüssen im Gebiet der Gesellschafter. Hierzu wurde ein entsprechender Gesellschaftervertrag ausgearbeitet.
| 93.2 Interkommunale Zusammenarbeit der Odenwälder Kommunen im Bereich gemeinsamer flächendeckender Glasfaserausbau |
Die Brenergo hat mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) die Möglichkeiten einer IKZ-Förderung geklärt. Die Grundsatzidee zur Zusammenarbeit beruhte insbesondere auf den Personalkosten im Projektmanagement für den Glasfaserausbau. Das Einsparpotenzial von mindestens 15 Prozent pro Jahr wird auf jeden Fall deutlich übertroffen werden und lässt sich in einem Förderantrag einfach darlegen. Die Fördersumme beträgt bis zu 100.000 Euro, ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Für den Fördermittelantrag bedarf es des Beschlusses zur Interkommunalen Zusammenarbeit der Gemeindevertretung, des Weiteren des unter TOP 93.1 aufgeführten unterschriebenen Gesellschaftervertrages. Für die Aufgabe der Federführung zur Antragstellung der Förderung hat sich die Gemeinde Fränkisch-Crumbach bereit erklärt. Sollte der Fördermittelantrag positiv beschieden werden, wird die Fördersumme der unter 93.1 beschriebenen neuen Gesellschaft in voller Höhe zur Verfügung gestellt.
Gemeindevertreter Eichner hat Klärungsbedarf, warum eine Untergesellschaft der OREG gegründet werden soll und nicht z. B. ein Zweckverband. Nach eingehender Diskussion besteht Einvernehmen (ohne Abstimmung) darüber, dass dieser TOP an den HuF-Ausschuss zur weiteren Beratung (evtl. am 23.05.2022) überwiesen wird. Bgm. Engels bietet an, Herrn Marius Schwabe, Geschäftsführer der OREG mbH, in die Sitzung des HuF-Ausschusses für Erläuterungen einzuladen. Außerdem empfiehlt er, dass spätestens in der GVG-Sitzung am 10.06.2022 ein Beschluss gefasst werden sollte, um einen kreisweiten Förderantrag rechtzeitig auf den Weg zu bringen.
| TOP 94 | Antrag der CDU-Fraktion, eingegangen am 20.01.2022, auf Prüfung der Retentionsräume für den Hochwasserschutz |
Der GV hat vom Wasserverband Gersprenzgebiet eine Stellungnahme (vom 21.02.2022) eingeholt und sich am 15.03.2022 von der Geschäftsführung des Wasserverbandes ausführlich erläutern lassen.
Unterdessen läuft die Prüfung von Hochwasserschutzmaßnahmen (TOP 43 am 10.09.21) wie geplant weiter. Der Hochwasserrisikomanagementplan (HWRMP) und die kürzlich neu festgesetzten Überschwemmungsgebiete der Gersprenz haben im Übrigen keinen Einfluss auf den Betrieb der Retentionsräume.
Beschluss
Die Gemeindevertretung nimmt das Prüfergebnis des Gemeindevorstands zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
| TOP 95 | Antrag der GRÜNE-Fraktion, eingegangen am 11.04.2022, auf Erstellung einer sicheren Fahrradabstellanlage mit einer Ladestation für E-Bikes in der Dorfmitte |
Gemeindevertreter Gutzeit weist darauf hin, dass immer mehr E-Bikes im Alltags- und Freizeitverkehr genutzt werden, es aber an gesicherten Abstellplätzen und öffentlichen Lademöglichkeiten in der Dorfmitte fehlen würde, und bittet um Überweisung des Antrags zur weiteren Beratung an den BULF-Ausschuss.
Beschluss
Der Antrag der GRÜNE-Fraktion, eingegangen am 11.04.2022, auf Erstellung einer sicheren Fahrradabstellanlage mit einer Ladestation für E-Bikes in der Dorfmitte wird zur weiteren Beratung an den BULF-Ausschuss gem. § 11 Abs. 4 GO überwiesen.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig |
| TOP 96 | Antrag der CDU-Fraktion, eingegangen am 14.04.2022, auf Montage von Pollern zur Sicherung weiterer Gehwege |
Gemeindevertreter Weidmann erläutert den Antrag. Gemeindevertreterin Menge begrüßt die Sicherung gefährlicher Stellen an Gehwegen, ist aber der Meinung, dass ein Aufstellen von Pollern an der Ecke Darmstädter Straße/Schleiersbacher Straße und in der Bahnhofstraße nicht geeignet und ein absolutes Halteverbot der bessere Weg sei. Gemeindevertreter Engel merkt an, dass die Gemeindevertretung zu verkehrsrechtlichen Anordnungen kein Weisungsrecht hat, sondern der Bürgermeister als zuständige Straßenverkehrsbehörde (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 StVRZustV HE 2007). Am 17.05.2022 findet eine Verkehrsschau in Fränkisch-Crumbach statt. Die Gemeindevertreter Menge, Eichner und Weidmann würden es begrüßen, wenn dieses Thema dort erörtert werden könnte.
Beschluss
Der Antrag der CDU-Fraktion, eingegangen am 14.04.2022, auf Montage von Pollern zur Sicherung weiterer Gehwege wird als Prüfauftrag an den GV überwiesen. In der Verkehrsschau am 17.05.2022 sollen die Gefährdungspunkte aufgegriffen werden. Der Antrag wird nach Ergebnisvorlage wieder in der GVG behandelt.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig |
| TOP 97 | Anfragen |
| 1. | Auf die mündliche Anfrage des Gemeindevertreters Gutzeit nach mutmaßlichen Verstößen gegen das BNatSchG im Gemeindewald Fränkisch-Crumbach sichert Bgm. Engels eine schriftliche Beantwortung zu. |
| 2. | Auf die mündliche Anfrage des Gemeindevertreters Engel nach Zweckentfremdung von Grundstücken im Gewerbegebiet Industriestraße etwa zur Holzlagerung antwortet Bgm. Engels, dass es sich bei den Grundstücken um Privatbesitz handele und keine öffentlichen Interessen berührt seien. |
| 3. | Auf die mündliche Anfrage der Gemeindevertreterin Herich, ob sowohl in der Darmstädter Straße als auch in anderen Straßen noch Parkkontrollen durchgeführt werden, sichert Bgm. Engels eine schriftliche Beantwortung zu. |
| 4. | Eine mündliche Anfrage des Gemeindevertreters K. Horlacher, ob es möglich sei, dass dieses Jahr das Planschbecken im Freibad mit Sicherheitsvorkehrungen trotz Sanierung für Kleinkinder benutzbar wäre, wird nach Klärung schriftlich beantwortet. |
| Fränkisch-Crumbach, den 09.05.2022 | |
| Der Vorsitzende: | Schriftführerin: |
| Eckert | Seidel |