Aufgrund des §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 24.03.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 7.544.304 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — (-) 7.538.501 €
mit einem Saldo von — 5.803 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 €
mit einem Saldo von — 0 €
mit einem Überschuss von — 5.803 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 249.378 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 655.730 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — (-) 1.432.500 €
mit einem Saldo von — (-) 776.770 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 878.000 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — (-) 398.500 €
mit einem Saldo von — 479.500 €
mit einem Zahlungsmittelbedarf von — (-) 47.892 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 878.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2023 mit der von der Gemeindevertretung am 2. Dezember 2022 beschlossenen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf — 450 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 700 v.H.
2. Gewerbesteuer auf — 395 v.H.
Insofern hat die Angabe der Steuersätze an dieser Stelle nur nachrichtliche Bedeutung.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Es gilt die von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungsrichtlinie.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2023
Hiermit erteile ich folgende nach § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2023:
| a) | zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Ziffer 2 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Finanzhaushalts in der Planung, |
| b) | zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen in Höhe von 878.000 € (in Worten: achthundertachtundsiebzigtausend Euro), gemäß § 103 Abs. 2 HGO |
| und | |
| c) | zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von 1.000.000 € (in Worten: eine Million Euro) gemäß § 105 Abs. 2 HGO. |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.01.2024 bis einschließlich 01.02.2024 im Rathaus, Rodensteiner Straße 8, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag und Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr