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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung

Aufgrund des §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 24.03.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf —  7.544.304 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —  (-) 7.538.501 €

mit einem Saldo von —  5.803 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf —  0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —  0 €

mit einem Saldo von —  0 €

mit einem Überschuss von —  5.803 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf —  249.378 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  655.730 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  (-) 1.432.500 €

mit einem Saldo von —  (-) 776.770 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf —  878.000 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf —  (-) 398.500 €

mit einem Saldo von —  479.500 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf von —  (-) 47.892 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 878.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2023 mit der von der Gemeindevertretung am 2. Dezember 2022 beschlossenen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf —  450 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf —  700 v.H.

2. Gewerbesteuer auf —  395 v.H.

Insofern hat die Angabe der Steuersätze an dieser Stelle nur nachrichtliche Bedeutung.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Es gilt die von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungsrichtlinie.

Fränkisch-Crumbach, den 28. März 2023
DER GEMEINDEVORSTAND
Engels, Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2023

Hiermit erteile ich folgende nach § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2023:

a)

zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Ziffer 2 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Finanzhaushalts in der Planung,

b)

zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen in Höhe von 878.000 € (in Worten: achthundertachtundsiebzigtausend Euro), gemäß § 103 Abs. 2 HGO

und

c)

zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von 1.000.000 € (in Worten: eine Million Euro) gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

Im Auftrag
Detlef Röttger
Oberamtsrat
Erbach, 4. Dezember 2023

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.01.2024 bis einschließlich 01.02.2024 im Rathaus, Rodensteiner Straße 8, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag und Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Fränkisch-Crumbach, den 8. Dezember 2023
DER GEMEINDEVORSTAND
Horlacher, Bürgermeister