über die 11. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach (Wahlperiode 2021-2026) am 10. Juni 2022
Als stimmberechtigte Gemeindevertreter waren anwesend:
| SPD-Fraktion: | CDU-Fraktion: |
| 1. Patrick Eckert | 1. Peter Kaffenberger |
| 2. Andreas Engel | 2. Achim Weidmann |
| 3. Elke Herich | 3. Natalie Zeisel |
| 4. Klaus Horlacher | |
| 5. Matthias Horlacher | |
| FDP-Fraktion: | GRÜNE-Fraktion: |
| 1. Joachim Eichner | 1. Anja Menge |
| 2. Marc Oliver Gutzeit | |
Somit waren 9 stimmberechtigte Gemeindevertreter anwesend.
Es fehlten entschuldigt:
Vom Gemeindevorstand waren anwesend:
Die Sitzung begann um 20:00 Uhr und war um 21.30 Uhr beendet.
Die Gemeindevertretung wurde durch Einladung des Vorsitzenden vom 30.05.2022 unter Mitteilung der Tagesordnung, der Stunde und des Ortes zu einer Sitzung einberufen. Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden öffentlich bekannt gegeben.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Patrick Eckert eröffnete die Sitzung und stellte sowohl die Beschlussfähigkeit als auch die ordnungsgemäß ergangene Einladung fest.
Über die Beratung der Gegenstände der Tagesordnung wurde folgende Niederschrift gefertigt.
| TOP 99 | Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.05.2022 |
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
Damit ist die Niederschrift über die 10. Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.05.2022 genehmigt.
| TOP 100 | Berichte aus den Verbänden |
Klaus Horlacher berichtet über die Sitzung des MZVO am 31.05.2022 in Mossautal. Er teilt mit, dass die Entscheidung über eine Ausschreibung und damit verbundene Neuausrichtung der Abfallentsorgung (u.a. mit einem Ident-System und Änderungen im Abholrhythmus) in einer weiteren Sitzung am 28.06.2022 getroffen werden soll. Welche finanziellen Auswirkungen die geplante Neuausrichtung der Abfallentsorgung für die Kommunen bzw. Bürger haben wird, konnte in dieser Sitzung noch nicht benannt werden.
| TOP 101 | Bericht des Gemeindevorstandes |
Bürgermeister Engels informiert die Gemeindevertretung über folgende Punkte u. a. aus Sitzungen des Gemeindevorstandes nach dem 26. April 2022.
| TOP 102 | Schlussbericht der 232. Vergleichenden Prüfung „Kommunalwahl“ des Hessischen Rechnungshofs gemäß § 6 Abs. 1 ÜPKKG |
Im Jahr 2021 war die Gemeinde Fränkisch-Crumbach beteiligt an einer überörtlichen Prüfung „Kommunalwald“ des Hessischen Rechnungshofs. Diese Prüfung wurde von der P & P Treuhand GmbH, Idstein, durchgeführt.
Der Gemeindevorstand hat den Schlussbericht mit Anlagenband am 24.05.2022 zur Kenntnis genommen und legt ihn der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung gemäß § 6 Abs. 1 ÜPKKG vor.
Beschluss
Die Gemeindevertretung nimmt den Schlussbericht der 232. Vergleichenden Prüfung „Kommunalwald“ des Hessischen Rechnungshofs gemäß § 6 Abs. 1 ÜPKKG zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
| TOP 103 | Weiterentwicklung der Breitbandverkabelung; Beteiligung am Ausbau des Gigabit- Netzes |
| 103.1 | Gründung der Odenwald Gigabit Gesellschaft (OGIG) | |
| 103.2 | Interkommunale Zusammenarbeit der Odenwälder Kommunen im Bereich gemeinsamer flächendeckender Glasfaserausbau |
Die GVG hatte am 10.12.21 (TOP 68) einen Grundsatzbeschluss gefasst, sich der gemeinsamen Initiative aller Kommunen des Odenwaldkreises zum flächendeckenden Glasfaserausbau anzuschließen, und hat am 06.05.22 (TOP 93) das Vorhaben zur weiteren Beratung an den HuF-Ausschuss überwiesen.
Gemeindevertreter Matthias Horlacher als stellvertretender Vorsitzender des HuF- Ausschusses berichtet, dass dieses Projekt ausführlich von Herr Schwabe (Geschäftsführer der OREG mbH) in der HuF-Sitzung vorgestellt wurde.
Unterdessen wurden noch einige Detailfragen mit den Aufsichtsbehörden beim Landkreis und beim Regierungspräsidium geklärt. Die Anzeige nach § 127a HGO wird von der OREG für alle beteiligten Kommunen vorgenommen, sobald der Gesellschaftsvertrag von allen beschlossen worden ist.
| 103.1 | Gründung der Odenwald Gigabit Gesellschaft (OGIG) |
Der HuF-Ausschuss hat am 23.05.22 empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. An diesen wurde noch ein vorsorglicher Verweis auf § 102 HGO (Verpflichtungsermächtigungen) angefügt, auch wenn es dazu keines ausdrücklichen Beschlusses bedarf.
Beschluss
Die Gemeinde Fränkisch-Crumbach beteiligt sich – vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages – an der Odenwald-Gigabit-Gesellschaft mbH (OGIG mbH) als Gründungsmitglied. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den vorliegenden Gesellschaftsvertrag mit der Brenergo GmbH und den anderen elf Kommunen im Kreisgebiet abzuschließen und gemeinsam mit diesen die Gesellschaft zu gründen.
Die erforderlichen Finanzmittel sind in den jeweiligen Haushaltsjahren entsprechend zu veranschlagen. Dabei ist § 102 HGO zu beachten
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 8 (SPD, CDU, Grüne) | - | 1 (FDP) |
| 103.2 | Interkommunale Zusammenarbeit der Odenwälder Kommunen im Bereich gemeinsamer flächendeckender Glasfaserausbau |
Der HuF-Ausschuss hat am 23.05.22 (TOP 12.2) der Gemeindevertretung empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. In den Gesellschaftsvertrag wurden noch drei vorsorgliche Klarstellungen mit aufgenommen, die ohnehin Gesetzeslage gem. HGO sind.
Beschluss
Auf Basis der Ziffer 103.1 begründet die Gemeinde Fränkisch-Crumbach mit den Kommunen Bad König, Brensbach, Breuberg, Brombachtal, Erbach, Höchst, Lützelbach, Michelstadt, Mossautal, Oberzent und Reichelsheim eine projektbezogene Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) im Sinne der „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“
Der Förderantrag wird stellvertretend für alle am Projekt beteiligten Kommunen von der Gemeinde Fränkisch-Crumbach gestellt.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 8 (SPD, CDU, Grüne) | - | 1 (FDP) |
| TOP 104 | „Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“ der Gemeinden Brensbach und Fränkisch-Crumbach |
| 104.1 | Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Errichtung eines Zweckverbandes | |
| 104.2 | Satzung des Zweckverbandes „Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“ | |
| 104.3 | Vertragsgestaltung des Flächenankaufs zur Bodenbevorratung durch die Hessische Landgesellschaft (HLG) |
Die GVG hatte am 05.03.21 (TOP 335.1) beschlossen, eine rechtliche Grundlage in Gestalt einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach den Vorschriften der §§ 2, 24 ff. KGG und einer Satzung für einen gemeinsamen Zweckverband zu schaffen.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über einen Interessenausgleich ist eine gesonderte Vereinbarung, die – ebenso wie die laufende Bauleitplanung – noch auszuarbeiten ist. Hin gegen soll für die nun beginnende Bodenbevorratung seitens der HLG eine formelle Grundlage in Gestalt des Zweckverbandes geschaffen werden.
| 104.1 | Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Errichtung eines Zweckverbandes |
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag wurde durch die Kanzlei Haldenwang Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, entworfen. Der HuF-Ausschuss hat am 23.05.22 (TOP 13.1) der GVG empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Beschluss
Die GVG beschließt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Brensbach nach dem vorgelegten Entwurf.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 7 (SPD, CDU, FDP) | 2 (Grüne) |
| 104.2 | Satzung des Zweckverbandes „Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“ |
Die Satzung für einen Zweckverband wurde durch die Kanzlei Haldenwang Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, entworfen. Der HuF-Ausschuss hat am 23.05.22 (TOP 13.2) empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Beschluss
Die GVG beschließt die Gründung des Zweckverbandes „Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“ mit einer Satzung nach dem vorgelegten Entwurf.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 7 (SPD, CDU, FDP) | - | 2 (Grüne) |
| 104.3 | Vertragsgestaltung des Flächenankaufs zur Bodenbevorratung durch die Hessische Landgesellschaft (HLG) |
Ein Vertrag für den Flächenankauf wurde durch die HLG entworfen. Der HuF-Ausschuss hat am 23.05.22 (TOP 13.3) der GVG empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Die Gemeinde Fränkisch-Crumbach ist hier Drittbeteiligte und nimmt den Vertragsentwurf lediglich zur Kenntnis.
Beschluss
Die GVG nimmt den Vertragsentwurf für den Flächenankauf zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 7 (SPD, CDU, FDP) | - | 2 (Grüne) |
| TOP 105 | Konzeptvergabe für eine Wohnbebauung in der Friedhofstraße |
Der Sachstand der Entwicklung einer neuen Wohnbebauung auf den gemeindlichen Grundstücken in der oberen Friedhofstraße ist im BULF-Ausschuss am 30.05.22 erläutert worden. Dabei wurden die vom Gemeindevorstand beauftragte Machbarkeitsstudie und die Zielvorstellung der Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF), Frankfurt/ Main, vorgelegt.
Vor dem Start des Verfahrens und Bekanntmachung der Konzeptvergabe ist ein Auf- stellungsbeschluss für die Bauleitplanung erforderlich. Die Eckdaten für die Festsetzungen im Bebauungsplan dienen als Grundgerüst, um diesen im Laufe des Verfahrens weiter auszuarbeiten.
Der GV hatte in der Sitzung am 10.05.22 (TOP 198) der GVG empfohlen, auf Grundlage der Zielvorstellung für eine städtebauliche Entwicklung einen Aufstellungsbeschluss für eine Bauleitplanung in der oberen Friedhofstraße zu fassen mit dem Ziel, auf Basis einer Konzeptvergabe die Grundstücke an einen Investor zu veräußern und eine ihren Planungsabsichten entsprechende Bebauung zu bewirken.
Der BULF-Ausschuss hat am 30.05.22 von den Präsentationen zur „Wohnbebauung in der Friedhofstraße“ Kenntnis genommen und anstelle eines empfehlenden Beschlusses den Punkt zurück an die Gemeindevertretung überwiesen.
Gemeindevertreter Weidmann schlägt vor, bei der Besetzung der Jury eine Person aus dem Seniorenbeirat einzubeziehen. Gemeindevertreter Gutzeit regt an, ebenfalls einen Vertreter der jüngeren Generation zu berücksichtigen. Zur Abbildung der Fraktionen steht im Raum, entweder den Ältestenrat in die Jury zu entsenden oder jeweils eine Person der Fraktionen aus dem BULF-Ausschuss.
Es besteht Einvernehmen, dass in einer weiteren Sitzung des BULF-Ausschusses Grundlagen für eine Bewertung durch die Jury beraten werden sollen:
Weitere Aspekte der Konzeptvergabe, Ergänzungen der Zielvorstellung und Festsetzungen im Bebauungsplan:
Beschluss
Die GVG überweist das Vorhaben wieder an den BULF-Ausschuss zur Vorbereitung eines Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
| TOP 106 | Erweiterungsanbau Kindertagesstätte – Vergabe von Elektroarbeiten |
Über die Vergabestelle des Odenwaldkreises wurden die Elektroarbeiten ausgeschrieben. Angebote konnten bis 07.06.2022 10:00 Uhr abgegeben werden, die Zuschlags- und Bindefrist hätte sodann am 30.06.2022 geendet. Es sind jedoch keine Angebote für die ausgeschriebenen Elektroarbeiten bei der Vergabestelle eingegangen.
Die Kalkulation im Juli 2021 lag bei ca. 70 T€ netto. Aufgrund der stetig steigenden Preise und der Preisexplosion seit Februar 2022 liegt die derzeitige Kalkulation bei ca. 103,5 T€ netto und damit oberhalb der Wertgrenze in § 1 Abs. 3 Nr. 8 der Hauptsatzung, so dass ein Beschluss durch die GVG erforderlich wird.
| TOP 107 | Anfragen |
Der Vorsitzende: | Schriftführerin: |
Eckert | Kowarsch |