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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift

über die 11. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach (Wahlperiode 2021-2026) am 10. Juni 2022

Als stimmberechtigte Gemeindevertreter waren anwesend:

1. Patrick Eckert

1. Peter Kaffenberger

2. Andreas Engel

2. Achim Weidmann

3. Elke Herich

3. Natalie Zeisel

4. Klaus Horlacher

5. Matthias Horlacher

1. Joachim Eichner

1. Anja Menge

2. Marc Oliver Gutzeit

Somit waren 9 stimmberechtigte Gemeindevertreter anwesend.

Es fehlten entschuldigt:

  • Anette Vogel
  • Jochen Habermehl
  • Stefan Rink
  • Tobias Wörle

Vom Gemeindevorstand waren anwesend:

  • Bürgermeister Eric Engels
  • Beigeordneter Jörg Dinkel
  • Beigeordnete Tabea Worch

Die Sitzung begann um 20:00 Uhr und war um 21.30 Uhr beendet.

Die Gemeindevertretung wurde durch Einladung des Vorsitzenden vom 30.05.2022 unter Mitteilung der Tagesordnung, der Stunde und des Ortes zu einer Sitzung einberufen. Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden öffentlich bekannt gegeben.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Patrick Eckert eröffnete die Sitzung und stellte sowohl die Beschlussfähigkeit als auch die ordnungsgemäß ergangene Einladung fest.

Über die Beratung der Gegenstände der Tagesordnung wurde folgende Niederschrift gefertigt.

TOP 99

Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.05.2022

Abstimmungsergebnis

Damit ist die Niederschrift über die 10. Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.05.2022 genehmigt.

TOP 100

Berichte aus den Verbänden

Klaus Horlacher berichtet über die Sitzung des MZVO am 31.05.2022 in Mossautal. Er teilt mit, dass die Entscheidung über eine Ausschreibung und damit verbundene Neuausrichtung der Abfallentsorgung (u.a. mit einem Ident-System und Änderungen im Abholrhythmus) in einer weiteren Sitzung am 28.06.2022 getroffen werden soll. Welche finanziellen Auswirkungen die geplante Neuausrichtung der Abfallentsorgung für die Kommunen bzw. Bürger haben wird, konnte in dieser Sitzung noch nicht benannt werden.

TOP 101

Bericht des Gemeindevorstandes

Bürgermeister Engels informiert die Gemeindevertretung über folgende Punkte u. a. aus Sitzungen des Gemeindevorstandes nach dem 26. April 2022.

  1. Die Sitzungen des Gemeindevorstandes finden seit dem 07.06.2022 wieder als Präsenzsitzungen im Rathaus und nicht mehr als Videokonferenzen statt.
  2. Freibad-Sanierung (TOP 90.4 am 06.05.22): Im laufenden Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und europaweiter Ausschreibung sind Teilnehmeranträge eingegangen. Nach Prüfung auf Fachkundigkeit wurden Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert.
  3. Am 20.10.2022 findet die Seniorenbeiratswahl statt. Hierbei handelt es sich um eine reine Briefwahl.
  4. Persönliche Vorsprachen im Rathaus sind weiterhin nur nach Terminvergaben möglich.
  5. Der Betriebsleiter des Freibades Andreas Beißwenger wird derzeit multifunktional eingesetzt. Er ist u.a. als Koordinator im Freibad-Sanierungsprojekt tätig sowie verantwortlich für die Arbeitssicherheit in der Gemeinde. Zusätzlich ist er stundenweise abgeordnet für das Reichelsheimer Freibad, da dort Personalmangel an Fachkräften im Freibadbetrieb besteht. Um das Problem von Personalmangel im Freibadbetrieb in Fränkisch-Crumbach rechtzeitig lösen zu können, wurde eine Arbeitsgruppe mit dem Freibad-Förderverein (FFFC) eingerichtet. Da Personal in diesem Bereich schwierig zu finden ist, müssen die Weichen für den Freibadbetrieb nach der Freibadsanierung frühzeitig gestellt werden. Daher soll die Besetzung mindestens einer Verbundausbildungsstelle wieder forciert werden.
  6. Die zeitnahe Aufstellung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021, welche Voraussetzung für die Haushaltsgenehmigung ist, ist nach Einschätzung der IKZ- Bilanzbuchhaltung (TOP 311.10 am 04.12.20) nicht möglich. Deshalb ist hier externe Unterstützung erforderlich, damit die Abschlüsse erstellt werden und somit die Voraussetzungen für die Genehmigung des HH-Plans 2022 geschaffen werden. Das Büro Eckermann & Krauß, Bensheim, wurde mit der Erstellung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 beauftragt.
  7. Bürgermeister Engels gibt bekannt, dass heute die Nachricht des Hess. Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingegangen sei, dass die Gemeinde als Förderschwerpunkt in das Programm der Hessischen Dorfentwicklung aufgenommen werde (TOP 85 am 11.03.22).
  8. Sanierung Kino/Synagoge (TOP 52 am 29.10.21): Eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Immobilie, teilweise gefördert durch das Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“, soll in einer Sitzung des BULF-Ausschusses am 20.07.22 (zugleich Ortstermin) vorgestellt und beraten werden.
  9. Über der Außenterrasse hinter dem Sportzentrum wurde ein Sonnensegel in den Crumbacher Farben Blau-Gelb installiert. Ermöglicht wurde diese Investition durch das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" des Bundes- umweltministeriums (TOP 47.8 am 29.10.21).
  10. Als Terminvorankündigung wird festgehalten, dass am 02.07.2022 von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Odenwaldhalle in Michelstadt eine Bürger-Informationsveranstaltung „Radverkehrskonzept Odenwaldkreis“ stattfindet.

TOP 102

Schlussbericht der 232. Vergleichenden Prüfung „Kommunalwahl“ des Hessischen Rechnungshofs gemäß § 6 Abs. 1 ÜPKKG

Im Jahr 2021 war die Gemeinde Fränkisch-Crumbach beteiligt an einer überörtlichen Prüfung „Kommunalwald“ des Hessischen Rechnungshofs. Diese Prüfung wurde von der P & P Treuhand GmbH, Idstein, durchgeführt.

Der Gemeindevorstand hat den Schlussbericht mit Anlagenband am 24.05.2022 zur Kenntnis genommen und legt ihn der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung gemäß § 6 Abs. 1 ÜPKKG vor.

Beschluss

Die Gemeindevertretung nimmt den Schlussbericht der 232. Vergleichenden Prüfung „Kommunalwald“ des Hessischen Rechnungshofs gemäß § 6 Abs. 1 ÜPKKG zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis

TOP 103

Weiterentwicklung der Breitbandverkabelung; Beteiligung am Ausbau des Gigabit- Netzes

103.1

Gründung der Odenwald Gigabit Gesellschaft (OGIG)

103.2

Interkommunale Zusammenarbeit der Odenwälder Kommunen im Bereich gemeinsamer flächendeckender Glasfaserausbau

Die GVG hatte am 10.12.21 (TOP 68) einen Grundsatzbeschluss gefasst, sich der gemeinsamen Initiative aller Kommunen des Odenwaldkreises zum flächendeckenden Glasfaserausbau anzuschließen, und hat am 06.05.22 (TOP 93) das Vorhaben zur weiteren Beratung an den HuF-Ausschuss überwiesen.

Gemeindevertreter Matthias Horlacher als stellvertretender Vorsitzender des HuF- Ausschusses berichtet, dass dieses Projekt ausführlich von Herr Schwabe (Geschäftsführer der OREG mbH) in der HuF-Sitzung vorgestellt wurde.

Unterdessen wurden noch einige Detailfragen mit den Aufsichtsbehörden beim Landkreis und beim Regierungspräsidium geklärt. Die Anzeige nach § 127a HGO wird von der OREG für alle beteiligten Kommunen vorgenommen, sobald der Gesellschaftsvertrag von allen beschlossen worden ist.

103.1

Gründung der Odenwald Gigabit Gesellschaft (OGIG)

Der HuF-Ausschuss hat am 23.05.22 empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. An diesen wurde noch ein vorsorglicher Verweis auf § 102 HGO (Verpflichtungsermächtigungen) angefügt, auch wenn es dazu keines ausdrücklichen Beschlusses bedarf.

Beschluss

Die Gemeinde Fränkisch-Crumbach beteiligt sich – vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages – an der Odenwald-Gigabit-Gesellschaft mbH (OGIG mbH) als Gründungsmitglied. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den vorliegenden Gesellschaftsvertrag mit der Brenergo GmbH und den anderen elf Kommunen im Kreisgebiet abzuschließen und gemeinsam mit diesen die Gesellschaft zu gründen.

Die erforderlichen Finanzmittel sind in den jeweiligen Haushaltsjahren entsprechend zu veranschlagen. Dabei ist § 102 HGO zu beachten

Abstimmungsergebnis

103.2

Interkommunale Zusammenarbeit der Odenwälder Kommunen im Bereich gemeinsamer flächendeckender Glasfaserausbau

Der HuF-Ausschuss hat am 23.05.22 (TOP 12.2) der Gemeindevertretung empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. In den Gesellschaftsvertrag wurden noch drei vorsorgliche Klarstellungen mit aufgenommen, die ohnehin Gesetzeslage gem. HGO sind.

Beschluss

Auf Basis der Ziffer 103.1 begründet die Gemeinde Fränkisch-Crumbach mit den Kommunen Bad König, Brensbach, Breuberg, Brombachtal, Erbach, Höchst, Lützelbach, Michelstadt, Mossautal, Oberzent und Reichelsheim eine projektbezogene Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) im Sinne der „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“

Der Förderantrag wird stellvertretend für alle am Projekt beteiligten Kommunen von der Gemeinde Fränkisch-Crumbach gestellt.

Abstimmungsergebnis

TOP 104

„Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“ der Gemeinden Brensbach und Fränkisch-Crumbach

104.1

Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Errichtung eines Zweckverbandes

104.2

Satzung des Zweckverbandes „Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“

104.3

Vertragsgestaltung des Flächenankaufs zur Bodenbevorratung durch die Hessische Landgesellschaft (HLG)

Die GVG hatte am 05.03.21 (TOP 335.1) beschlossen, eine rechtliche Grundlage in Gestalt einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach den Vorschriften der §§ 2, 24 ff. KGG und einer Satzung für einen gemeinsamen Zweckverband zu schaffen.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über einen Interessenausgleich ist eine gesonderte Vereinbarung, die – ebenso wie die laufende Bauleitplanung – noch auszuarbeiten ist. Hin gegen soll für die nun beginnende Bodenbevorratung seitens der HLG eine formelle Grundlage in Gestalt des Zweckverbandes geschaffen werden.

104.1

Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Errichtung eines Zweckverbandes

Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag wurde durch die Kanzlei Haldenwang Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, entworfen. Der HuF-Ausschuss hat am 23.05.22 (TOP 13.1) der GVG empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Beschluss

Die GVG beschließt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Brensbach nach dem vorgelegten Entwurf.

Abstimmungsergebnis

104.2

Satzung des Zweckverbandes „Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“

Die Satzung für einen Zweckverband wurde durch die Kanzlei Haldenwang Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, entworfen. Der HuF-Ausschuss hat am 23.05.22 (TOP 13.2) empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Beschluss

Die GVG beschließt die Gründung des Zweckverbandes „Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“ mit einer Satzung nach dem vorgelegten Entwurf.

Abstimmungsergebnis

104.3

Vertragsgestaltung des Flächenankaufs zur Bodenbevorratung durch die Hessische Landgesellschaft (HLG)

Ein Vertrag für den Flächenankauf wurde durch die HLG entworfen. Der HuF-Ausschuss hat am 23.05.22 (TOP 13.3) der GVG empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Die Gemeinde Fränkisch-Crumbach ist hier Drittbeteiligte und nimmt den Vertragsentwurf lediglich zur Kenntnis.

Beschluss

Die GVG nimmt den Vertragsentwurf für den Flächenankauf zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis

TOP 105

Konzeptvergabe für eine Wohnbebauung in der Friedhofstraße

Der Sachstand der Entwicklung einer neuen Wohnbebauung auf den gemeindlichen Grundstücken in der oberen Friedhofstraße ist im BULF-Ausschuss am 30.05.22 erläutert worden. Dabei wurden die vom Gemeindevorstand beauftragte Machbarkeitsstudie und die Zielvorstellung der Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF), Frankfurt/ Main, vorgelegt.

Vor dem Start des Verfahrens und Bekanntmachung der Konzeptvergabe ist ein Auf- stellungsbeschluss für die Bauleitplanung erforderlich. Die Eckdaten für die Festsetzungen im Bebauungsplan dienen als Grundgerüst, um diesen im Laufe des Verfahrens weiter auszuarbeiten.

Der GV hatte in der Sitzung am 10.05.22 (TOP 198) der GVG empfohlen, auf Grundlage der Zielvorstellung für eine städtebauliche Entwicklung einen Aufstellungsbeschluss für eine Bauleitplanung in der oberen Friedhofstraße zu fassen mit dem Ziel, auf Basis einer Konzeptvergabe die Grundstücke an einen Investor zu veräußern und eine ihren Planungsabsichten entsprechende Bebauung zu bewirken.

Der BULF-Ausschuss hat am 30.05.22 von den Präsentationen zur „Wohnbebauung in der Friedhofstraße“ Kenntnis genommen und anstelle eines empfehlenden Beschlusses den Punkt zurück an die Gemeindevertretung überwiesen.

Gemeindevertreter Weidmann schlägt vor, bei der Besetzung der Jury eine Person aus dem Seniorenbeirat einzubeziehen. Gemeindevertreter Gutzeit regt an, ebenfalls einen Vertreter der jüngeren Generation zu berücksichtigen. Zur Abbildung der Fraktionen steht im Raum, entweder den Ältestenrat in die Jury zu entsenden oder jeweils eine Person der Fraktionen aus dem BULF-Ausschuss.

Es besteht Einvernehmen, dass in einer weiteren Sitzung des BULF-Ausschusses Grundlagen für eine Bewertung durch die Jury beraten werden sollen:

  • Festlegung einer Anzahl von Varianten
  • Zuwegung für die Landwirtschaft klären
  • Nachhaltige Absicherung des Mehrgenerationenwohnens (auch nach Wechsel der Eigentumsverhältnisse)

Weitere Aspekte der Konzeptvergabe, Ergänzungen der Zielvorstellung und Festsetzungen im Bebauungsplan:

  • Festlegung der Dachneigung (Eignung für Solarflächen)
  • Speicherung von Regenwasser
  • CO2-freie Haustechnik
  • Anzahl der barrierefreien Wohnungen
  • Beleuchtung (insektenfreundlich)
  • Erhaltung von Baumbestand

Beschluss

Die GVG überweist das Vorhaben wieder an den BULF-Ausschuss zur Vorbereitung eines Beschlusses.

Abstimmungsergebnis

TOP 106

Erweiterungsanbau Kindertagesstätte – Vergabe von Elektroarbeiten

Über die Vergabestelle des Odenwaldkreises wurden die Elektroarbeiten ausgeschrieben. Angebote konnten bis 07.06.2022 10:00 Uhr abgegeben werden, die Zuschlags- und Bindefrist hätte sodann am 30.06.2022 geendet. Es sind jedoch keine Angebote für die ausgeschriebenen Elektroarbeiten bei der Vergabestelle eingegangen.

Die Kalkulation im Juli 2021 lag bei ca. 70 T€ netto. Aufgrund der stetig steigenden Preise und der Preisexplosion seit Februar 2022 liegt die derzeitige Kalkulation bei ca. 103,5 T€ netto und damit oberhalb der Wertgrenze in § 1 Abs. 3 Nr. 8 der Hauptsatzung, so dass ein Beschluss durch die GVG erforderlich wird.

TOP 107

Anfragen

  1. Bürgermeister Engels teilt mit, dass die mündlichen Anfragen vom 07.05.2022 der Gemeindevertreterin Herich (TOP 97.3) nach der Durchführung von Parkkontrollen, des Gemeindevertreters Klaus Horlacher (TOP 97.2) nach einer Öffnung des Kinderplanschbeckens während sanierungsbedingter Schließung des Freibads und des Gemeindevertreters Gutzeit (TOP 97.1) nach Ausbringung von Pestiziden im FFH-Gebiet schriftlich beantwortet wurden. Gleichzeitig gibt er bekannt, dass in der ersten GVG-Sitzung nach der Sommerpause Ergebnisse zu diversen Prüfanträgen bzgl. innerörtlicher Verkehrsmaßnahmen vorgelegt werden.
  2. Gemeindevertreter Matthias Horlacher bringt in Erinnerung, dass ein gemeinsames Essen der Gemeindevertreter geplant war (TOP 87 am 11.03.22), und erkundigt sich, ob hierfür mittlerweile schon ein Termin festgelegt wurde. Der Vorsitzende Eckert teilt mit, dass er diesen Termin zeitnah mit dem Sitzungsdienst der Gemeinde abklären wird. Schon jetzt gilt es jedoch festzuhalten, dass sodann die GVG-Sitzung im September mit anschließendem gemeinsamen Essen bereits um 19.00 Uhr beginnen wird.
Fränkisch-Crumbach, den 20.06.2022
Der Vorsitzende:
Schriftführerin:
Eckert
Kowarsch