Aufgrund einer Veranstaltung (Reitturnier) an der Reitanlage „Am Lohberg“ ist für den Zeitraum von
Samstag, d. 29.07.2023 ab 6.00 Uhr
bis Sonntag, d. 30.07.2023 – ca. 20.00 Uhr
eine Einbahnstraßenregelung in der Schafhofgasse (ab der Einmündung Klostergasse / Lichtenberger Straße bis zur Einmündung „Am Lohberg“) und „Am Lohberg“ (ab der Einmündung Schafhofgasse bis zur Einmündung Rodensteiner Straße) angeordnet.
Zusätzlich angeordnet sind für den o.g. Zeitraum aus Gründen der Sicherheit und Ordnung absolute Haltverbote in folgenden Bereichen:
Klostergasse:
beidseitiges Haltverbot ab der Einmündung Rodensteiner Straße bis zur Einmündung Schafhofgasse,
Schafhofgasse:
einseitiges Haltverbot im Anschluss der Zick-Zack-Markierung (Alte Schmiede) bis zur Rodensteinschule,
Am Lohberg:
beidseitiges Haltverbot ab der Einmündung Schafhofgasse bis zur Einmündung der Rodensteiner Straße,
Rodensteiner Straße
einseitiges Haltverbot gegenüber Einmündungsbereich „Am Lohberg“ sowie vor dem Einmündungsbereich Brunnenweg (K75).
Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge, die den fließenden Verkehr, insbesondere die an- und abfahrenden Großfahrzeuge (Pferde-Transportfahrzeuge sowie Einsatzfahrzeuge von DRK u. Feuerwehr) beeinträchtigen oder behindern, werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Wir bitten für diese Maßnahmen um Verständnis.