Anlässlich der diesjährigen Kirchweih ist die „untere“ Darmstädter Straße zwischen der Rodensteiner Straße (K75) und der Einmündung Schleiersbacher Straße von
Mittwoch, d. 09.08.2023 ab 10.00 Uhr
bis Dienstag, d. 15.08.2023 - ca. 14.00 Uhr
für den öffentlichen Durchgangsverkehr gesperrt.
Der Anwohnerverkehr wird - soweit möglich und vertretbar - außerhalb der Betriebszeiten der Fahrgeschäfte zugelassen. Ebenso ist für diesen Bereich ein beidseitiges Haltverbot angeordnet, damit parkende Fahrzeuge den ordnungsgemäßen Aufbau und Abbau der Fahrgeschäfte nicht beeinträchtigen oder sogar verhindern.
Die Umleitung für den öffentlichen Durchgangsverkehr erfolgt über die Rodensteiner Straße, Klostergasse, Lichtenberger Straße und Saroltastraße und umgekehrt.
Um Einsatzfahrzeugen von DRK und Feuerwehr ein uneingeschränktes Durchfahren von Straßen zu ermöglichen, wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung in den nachfolgenden Straßen und Straßenbereichen absolutes Haltverbot angeordnet:
Klostergasse:
beidseitiges Haltverbot zwischen den Einmündungen Rodensteiner Straße (K75) und Schafhofgasse
Lichtenberger Straße:
beidseitiges Haltverbot bis zur Einmündung Saroltastraße
Saroltastraße:
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis kurz vor die Einmündung Kriemhildstraße,
einseitiges Haltverbot im 5 m Einmündungsbereich Ecke Lichtenberger bis Saroltastraße Nr. 24
einseitiges Haltverbot 5 m vor dem Einmündungsbereich Ecke Darmstädter Straße
Schleiersbacher Straße:
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis zum Kurvenbereich Schleiersbacher Straße 6
Darmstädter Straße:
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Schleiersbacher Straße bis zu der Einmündung Römersberg und
einseitiges Haltverbot an Ecke Einmündung Saroltastraße bis Anwesen Darmstädter Straße. 22
Bahnhofstraße:
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Erbacher Straße bis Anwesen Nr. 11 sowie verlängertes Haltverbot an der Kirche bis zum Gehwegparken
Erbacher Straße:
beidseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Rodensteiner Straße/Bahnhofstraße bis zur Einmündung Allee
Pretlackstraße:
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Rodensteiner Straße bis Ecke Einmündung Allee
Allee
beidseitiges Haltverbot zwischen den Einmündungen Pretlackstraße und Erbacher Straße
Rodensteiner Straße:
beidseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Klostergasse bis Ecke Einmündung Darmstädter Straße
Industriestraße:
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Georg-Büchner-Straße bis Ecke Einmündung Bahnhofstraße (K 75)
Um Beachtung der Zusatzschilder der Haltverbote wird gebeten, da nur die umleitungsbedingten Haltverbote mit Sperrung der „unteren“ Darmstädter Straße von Mittwoch, d. 09.08.2023 (ab 10.00 Uhr) bis einschließlich Dienstag, d. 15.08.2023 (ca. 14.00 Uhr) angeordnet sind.
Sperrung des Parkplatzes an der Volksbank mit Fußweg „Brunnenwiese“
Der öffentliche Parkplatz „Brunnenwiese“ an der Volksbank wird von Mittwoch d. 09.08.2023 ab 8.00 Uhr bis einschließlich Dienstag, d. 15.08.2023 für den öffentlichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Ebenso wird der Fußweg zwischen Parkplatz „Brunnenwiese“ und Edeka Aktiv-Markt Kampmann von
Samstag, d. 12.08.2023 – 15.00 Uhr
bis Montag, d. 14.08.2023 - 7.00 Uhr
gesperrt.
Parkmöglichkeiten an den Veranstaltungstagen
Für Anwohner und Besucher der Crumbacher Kerb steht sowohl der Parkplatz am Edeka-Kampmann-Markt als auch der Parkplatz am Schwimmbad zur Verfügung.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind Sicherheitskräfte der TKS rund um den Veranstaltungsbereich „Brunnenwiese“ eingesetzt. Ebenso können polizeiliche Kontrollen zur Überwachung des Jugendschutzgesetzes gemäß § 4 (JuSchG) durchgeführt werden.
Kerbumzug
Die Kerbgemeinschaft organisiert am
Sonntag, d. 13.08.2023
in der Zeit von 14.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
einen Kerbumzug.
Die Aufstellung des Umzuges erfolgt ab 13.00 Uhr in der Industriestraße.
Die Zugstrecke führt um 14.00 Uhr über die Georg-Büchner-Straße, Heimstättenstraße, Erbacher Straße durch die Allee und anschließend über den Brunnenweg, die Rodensteiner Straße zum Festplatz „Brunnenwiese“ in der Erbacher Straße.
Anwohner der o.g. Straßen werden gebeten im vorgenannten Zeitraum keine Fahrzeuge in den Straßen abzustellen, damit der Kerbumzug ungehindert durchgeführt werden kann. Dies gilt insbesondere in Bereichen der Heimstättenstraße und der Allee.
Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass während des Umzuges die Bushaltestellen „Erbacher Straße“, „Kirche“ und „Lauthenmühle“ nicht angefahren werden.
Für eventuelle Verkehrsbehinderungen und -beeinträchtigungen bitten wir um Verständnis.