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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 32/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die jährliche Überprüfung der Grabsteine auf ihre Standfestigkeit ist eine gesetzliche Pflicht der Gemeinde zur Unfallverhütung, die in § 9 der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) „4.7 Friedhöfe und Krematorien“ der Gartenbau-Berufsgenossenschaft geregelt ist. Die Über­prüfung der Standsicherheit der Grabsteine wurde von dem Fachbüro für Friedhofssicherheit Dipl.-Ing. Manfred Becker vom 28. Juli – 01. August 2025 mittels eines normierten Prüfgerätes durch­geführt. Es wurde festgestellt, dass einige Grabsteine auf unserem Friedhof nicht mehr die erforderliche Standsicherheit haben.

Die gefährdeten Grabsteine wurden mit einem gelben Aufkleber kenntlich gemacht.

Um eventuellen Unfällen vorzubeugen, bitten wir die betroffenen Angehörigen, dafür zu sorgen, dass die Grabsteine umgehend fachgerecht befestigt werden. Es wird empfohlen, sich damit an einen Fachbetrieb zu wenden.

Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, nicht standsichere Grabsteine aus Sicherheitsgründen umzulegen.

Wir bitten um entsprechende Beachtung und Beseitigung der Mängel mit Rückmeldung an die Friedhofsverwaltung, wenn der Grabstein befestigt wurde.

Eine erneute Überprüfung der gekennzeichneten Grabsteine wird voraussichtlich Oktober/November 2025 stattfinden.

Fränkisch-Crumbach, den 07. August 2025

Der Gemeindevorstand

Matthias Horlacher,
Bürgermeister