Aufgrund des §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 28.05.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
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| im ordentlichen Ergebnis | |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 8.449.525 € |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | (-) 8.283.016 € |
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| mit einem Saldo von | 166.509 € |
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| im außerordentlichen Ergebnis | |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
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| mit einem Saldo von | 0 € |
mit einem Überschuss von | 166.509 € |
im Finanzhaushalt
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| mit dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen | |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 453.165 € |
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| und dem Gesamtbetrag der | |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 310.420 € |
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| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | (-) 976.500 € |
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| mit einem Saldo von | (-) 666.080 € |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 952.000 € |
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| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | (-) 424.000 € |
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| mit einem Saldo von | 528.000 € |
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| mit einem Zahlungsmittelüberschuss von | 315.085 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 952.000 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.500.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2025 durch die von der Gemeindevertretung am 22.11.2024 beschlossene und am 28.05.2025 geänderte Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 500 v.H. |
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| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 900 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf 395 v.H. | |
Insofern haben die Angaben der Steuersätze an dieser Stelle nur nachrichtliche Bedeutung.
Es gilt das von der Gemeindevertretung am 28.05.2025 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Es gilt die von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungsrichtlinie.
Fränkisch-Crumbach, den 30.05.2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2025
Hiermit erteile ich folgende nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2025:
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| a) | zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Ergebnishaushalts in der Planung |
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| b) | zu dem hiermit in Verbindung stehenden, von der Gemeindevertretung am 28. Mai 2025 beschlossenen Haushaltssicherungskonzept, |
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| c) | zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen in Höhe von 952.000 € (in Worten: neunhundertzweiundfünfzigtausend Euro), gemäß § 103 Abs. 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite jeweils der Genehmigung nach § 103 Abs. 4 Nr. 22 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf – ausgenommen hiervon sind Kredite in einem Gesamtumfang von 275.000 € aus der Nachfinanzierung wegen eines 2024 nicht realisierten Verkaufs einer Liegenschaft -, |
| und | ||
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| d) | zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von 3.500.000 € (in Worten: drei Millionen fünfhunderttausend Euro) gemäß § 105 Abs. 22 HGO. |
Erbach, 31. Juli 2025
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18. August 2025 bis einschließlich 28. August 2025 im Rathaus, Rodensteiner Straße 8, zu
| folgenden Uhrzeiten öffentlich aus: | ||
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| Montag und Dienstag | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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| Mittwoch | von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
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| Donnerstag | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Fränkisch-Crumbach, den 6. August 2025