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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Verkehrsregelung

Anlässlich des „Crumbacher Muschelfestes“ am 02.09.2023 und 03.09.2023 ist die „vordere“ Darmstädter Straße (ab dem Einmündungsbereich Bahnhofstraße/Rodensteiner Straße bis zur Einmündung Saroltastraße) sowie die Schleiersbacher Straße (ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis zum Kurvenbereich der Schleiersbacher Straße 6) von

Freitag, d. 01.09.2023 - 13.00 Uhr (Aufbau)

bis Montag, d. 04.09.2023 - 20.00 Uhr (Abbau)

für den öffentlichen Fahrzeugverkehr voll gesperrt.

Die Umleitung erfolgt über die Rodensteiner Straße, Klostergasse, Lichtenberger Straße, Saroltastraße und über den Römersberg zur Schleiersbacher Straße und umgekehrt.

Im gesamten Veranstaltungsbereich der „vorderen“ Darmstädter Straße ist ab

Freitag, d. 01.09.2023 ab 9.00 Uhr

Haltverbot angeordnet.

Anwohner, die ihre Fahrzeuge normalerweise im öffentlichen Straßenraum abstellen, müssen auf umliegende öffentliche Parkplätze ausweichen.

Um Einsatzfahrzeugen von DRK und Feuerwehr ein uneingeschränktes Durchfahren von Straßen zu ermöglichen, wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung in den nachfolgenden Straßen und Straßenbereichen absolutes Haltverbot angeordnet:

Klostergasse

Beidseitiges Haltverbot zwischen den Einmündungen Rodensteiner Straße und Schafhofgasse

Lichtenberger Straße:

beidseitiges Haltverbot bis einschließlich Einmündungsbereich Ecke Saroltastraße

Saroltastraße:

einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis kurz vor die Einmündung Kriemhildstraße, zusätzlich

einseitiges Haltverbot im 5 m Einmündungsbereich Ecke Lichtenberger und

einseitiges Haltverbot im 5 m Einmündungsbereich Ecke Darmstädter Straße

Römersberg

beidseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis Ecke Einmündung Schleiersbacher Straße

Rodensteiner Straße

einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Klostergasse bis Ecke Einmündung Darmstädter Straße

Schleiersbacher Straße:

beidseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis zum Kurvenbereich Schleiersbacher Straße 6 (ab Samstag, d. 02.09.23 - 12.00 Uhr)

Darmstädter Straße:

beidseitiges Haltverbot innerhalb des gesamten Veranstaltungsbereiches,

zusätzlich einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Schleiersbacher Straße bis zu der Einmündung Römersberg,

zusätzlich einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Saroltastraße bis Ecke Anwesen Nr. 22

Bahnhofstraße:

einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Erbacher Straße bis Anwesen Nr. 11 sowie verlängertes Haltverbot an der Kirche bis zum Gehwegparken (ab Samstag, d. 02.09.23 - 12.00 Uhr)

Erbacher Straße:

einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Bahnhofstraße (Schüllerbrunnen) bis zum Kurvenbereich Erbacher Straße 20 (ab Samstag, d. 02.09.23 - 12.00 Uhr),

zusätzlich einseitiges Haltverbot im 5 m Einmündungsbereich der Rodensteiner Straße (ab Samstag, d. 02.09.23 - 12.00 Uhr),

zusätzlich verlängertes Haltverbot ab Erbacher Straße 28 bis zur Zickzacklinie Erbacher Straße 30 (ab Samstag, d. 02.09.23 - 12.00 Uhr)

Pretlackstraße:

einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Rodensteiner Straße bis Ecke Einmündung Allee (ab Samstag, d. 02.09.23 - 12.00 Uhr)

Als öffentliche Parkplätze stehen sowohl der Parkplatz „Brunnenwiese“ an der Volksbank als auch der „Hammerwurfplatz“ mit Zufahrt über den Volksbankparkplatz und die Parkplätze am Schwimmbad und Sportgelände sowie ab Samstag, d. 02.09.2023 - 20.00 Uhr der Parkplatz am Edeka-Markt Kampmann zur Verfügung.

Parkplätze im Rathaushof sind ausschließlich für Einsatzkräfte von Feuerwehr, DRK und Sicherheitsdienst freizuhalten und stehen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.

Sonderparkplätze für Schwerbehinderte mit entsprechendem Parkausweis werden im vorderen Bereich des Volksbankparkplatzes ausgewiesen und entsprechend beschildert.

Ein Fahrradabstellplatz für Festbesucher wird auf dem öffentlichen Parkplatz vor dem Spielplatz in der Pretlackstraße eingerichtet, da Fahrräder aus Sicherheitsgründen nicht innerhalb des Veranstaltungsbereiches oder vor den jeweiligen Zufahrtsabsperrvorrichtungen der „Festmeile“ abgestellt werden dürfen.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Zu den nachstehenden Betriebszeiten der Veranstaltung wird sowohl ein Brandsicherheitsdienst über die Einsatzabteilung der örtlichen Feuerwehr als auch ein Sanitätsdienst über den DRK-Kreisverband bereitgestellt:

Samstag, d. 02.09.23 von 14.00 Uhr bis 1.30 Uhr des Folgetages (Musikende: 0.30 Uhr - Ausschankende: 1.00 Uhr - Veranstaltungsende/Räumung der Festmeile: 1.30 Uhr) und

Sonntag, d. 03.09.23 von 12.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Musikende: 21.00 Uhr - Ausschankende: 21.30 Uhr - Veranstaltungsende/Räumung der Festmeile: 22.00 Uhr)

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit rund um den Veranstaltungsbereich sind Sicherheitskräfte der TKS am Samstag, d. 02.09.23 von 19.00 Uhr bis Veranstaltungsende im Einsatz.

Auch weisen wir darauf hin, dass die Überwachung des Jugendschutzgesetzes gemäß § 4 (JuSchG) sowie die Einhaltung der vorgenannten Haltverbote polizeilich kontrolliert werden, u.a. im Hinblick auf die im Sicherheitskonzept ausgewiesenen und freizuhaltenden Anfahrts- und Rettungswege von Feuerwehr und DRK im Einsatzfall. Verkehrswidrig parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Fränkisch-Crumbach, den 21.08.2023
Matthias Horlacher, Bürgermeister