Titel Logo
Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 35/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeindekasse Fränkisch-Crumbach

Mahngebühren und Säumniszuschläge

Wir weisen darauf hin, dass Mitte August Steuern und Gebühren zur Zahlung an die Gemeindekasse fällig waren.

Nach § 19 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetztes wird eine Mahngebühr erhoben, wenn der Zahlungspflichtige nach Ablauf einer Woche nach Eintritt der Fälligkeit nicht bezahlt hat.

Die Mahngebühren sind wie folgt gestaffelt:

Werden Steuern und Gebühren bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht entrichtet, so ist nach § 240 Abs. 1 der Abgabeordnung für jeden angefangenen Monat der Überschreitung ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen auf fünfzig Euro nach unten abgerundeten Betrages zu entrichten. Bei einer Säumnis bis zu fünf Tagen wird kein Säumniszuschlag erhoben.

Fränkisch-Crumbach, den 02.09.2022
Gemeindekasse
Fränkisch-Crumbach