Das Nutzungsrecht an Grabstellen erlischt nach Ablauf folgender Fristen:
Urnenwahlgräber — 20 Jahre
Einzel- und Familiengräber — 40 Jahre
nach dem Beisetzungstag.
Demnach verfallen 2024 die Nutzungsrechte an Grabstellen für nachstehend aufgeführte Bestattungsjahre:
Einzel- und Familiengräber — bis 1984
Für Urnengräber und Wahlgrabstätten (Familiengräber) kann eine Verlängerung für die Dauer von 10 Jahren durch Zahlung der entsprechenden Gebühr beantragt werden.
Einzelgräber können nicht verlängert werden.
Grabstellen sind von den Nutzungsberechtigten binnen drei Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechtes zu entfernen, ansonsten kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Grabnutzungsberechtigten die Grabstelle räumen bzw. räumen lassen. Eine Verwahrung des Steines erfolgt nicht. Die Räumung ist der Friedhofsverwaltung anzuzeigen.
Die Bekanntmachung erfolgt in den „Fränkisch-Crumbacher Nachrichten“ und in dem Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim, da evtl. auch Gräber von Verstorbenen aus Reichelsheim betroffen sind.