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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 36/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung

Haushaltssatzung

Aufgrund des §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 22.03.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  7.622.800 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  (-) 7.989.835 €

mit einem Saldo von  —  (-) 367.035 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  465.344 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0 €

mit einem Saldo von  —  465.344 €

mit einem Überschuss von  —  98.309 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  (-) 151.173 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  3.703.385 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  (-) 4.394.000 €

mit einem Saldo von  —  (-) 690.615 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  969.000 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  (-) 408.700 €

mit einem Saldo von  —  560.300 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf von  —  (-) 281.488 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 969.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.500.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf  —  450 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  700 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf  —  395 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Es gilt die von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungsrichtlinie.

Fränkisch-Crumbach, den 28.03.2024
Der Gemeindevorstand
Horlacher, Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Fränkisch-Crumbach

für das Haushaltsjahr 2024

Hiermit erteile ich folgende nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderlichen Genehmigungen der Haushaltssatzung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2024:

a)

zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Finanzhaushalts in der Planung,

b)

zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von 969.000 € (in Worten: neunhundertneunundsechzigtausend Euro) gemäß § 103 Abs. 2 HGO

und

c)

zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von 3.500.000 € (in Worten: drei Millionen fünfhunderttausend Euro) gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

Im Auftrag
Sandra Kamper
Leitende Verwaltungsdirektorin
Erbach, 15. August 2024

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.09.2024 bis einschließlich 19.09.2024 im Rathaus, Rodensteiner Straße 8, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag und Dienstag

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch

von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Fränkisch-Crumbach, den 26.08.2024
Der Gemeindevorstand
Horlacher, Bürgermeister