Aufgrund des §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 22.03.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 7.622.800 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — (-) 7.989.835 €
mit einem Saldo von — (-) 367.035 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 465.344 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 €
mit einem Saldo von — 465.344 €
mit einem Überschuss von — 98.309 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — (-) 151.173 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 3.703.385 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — (-) 4.394.000 €
mit einem Saldo von — (-) 690.615 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 969.000 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — (-) 408.700 €
mit einem Saldo von — 560.300 €
mit einem Zahlungsmittelbedarf von — (-) 281.488 €
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 969.000 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.500.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf — 450 v.H. |
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| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 700 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf — 395 v.H. |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Es gilt die von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungsrichtlinie.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Fränkisch-Crumbach
für das Haushaltsjahr 2024
Hiermit erteile ich folgende nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderlichen Genehmigungen der Haushaltssatzung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2024:
| a) | zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Finanzhaushalts in der Planung, |
| b) | zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von 969.000 € (in Worten: neunhundertneunundsechzigtausend Euro) gemäß § 103 Abs. 2 HGO |
| und | |
| c) | zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von 3.500.000 € (in Worten: drei Millionen fünfhunderttausend Euro) gemäß § 105 Abs. 2 HGO. |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.09.2024 bis einschließlich 19.09.2024 im Rathaus, Rodensteiner Straße 8, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag und Dienstag | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch | von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |