Als stimmberechtigte Ausschussmitglieder waren anwesend:
| SPD-Fraktion: | CDU-Fraktion: | FDP-Fraktion: |
| 1. Patrick Eckert 2. Andreas Engel 3. Matthias Horlacher | 1. Peter Kaffenberger 2. Achim Weidmann | 1. Joachim Eichner |
| GRÜNE-Fraktion: |
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| 1. Marc Oliver Gutzeit |
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Somit waren 7 stimmberechtigte Ausschussmitglieder anwesend.
Es fehlte entschuldigt:
Vom Gemeindevorstand waren anwesend:
Bürgermeister Eric Engels
Erster Beigeordneter Thomas Wießmann
Die Sitzung begann um 20:00 Uhr und war um 22:14 Uhr beendet.
Der Haupt- und Finanzausschuss wurde durch Einladung des Vorsitzenden vom 27.02.2023 unter Mitteilung der Tagesordnung, der Stunde und des Ortes zu einer Sitzung einberufen. Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden öffentlich bekannt gegeben.
In Vertretung des Vorsitzenden Stefan Rink leitete der stellvertretende Vorsitzende Andreas Engel die Sitzung.
Die Verhandlung fand in öffentlicher Sitzung statt. Über die Beratung der Gegenstände der Tagesordnung wurde folgende Niederschrift gefertigt.
| TOP 15 | Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.05.2022 |
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
Somit ist die Niederschrift über die 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.05.2022 genehmigt.
| TOP 16 | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Fränkisch-Crumbach; Beratung und empfehlende Beschlussfassung |
Der Gemeindevorstand hat am 14.02.2023 den Entwurf der Haushaltssatzung gemäß § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und ihn an die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung überwiesen. Die Einbringung erfolgte am 24.02.2023 (Ds. GVG.2021.156.A bis E). Haushaltssatzung und Haushaltsplan wurden zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.
| 16.1 | Ergebnishaushalt |
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Ergebnishaushalt 2023, der mit Erträgen in Höhe von 7.544.304 € und Aufwendungen in Höhe von 7.538.501 € einen Überschuss von 5.803 € ausweist, zu beschließen.
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 4 (CDU, FDP, GRÜNE) | - | 3 (SPD) |
Der Ergebnishaushalt ist somit empfehlend beschlossen.
Zum Haushalt 2023 liegt ein Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 05.03.3023, eingegangen am 06.03.2023, an die Gemeindevertretung zur Sanierung der Immobilie Synagoge/altes Kino vor. Marc Oliver Gutzeit erläutert den Antrag, durch die Nutzung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes einen Ort für Kultur und Begegnung in der Ortsmitte zu schaffen. Der Gemeindevorstand habe bereits am 26.10.2021 empfohlen, die Mittel aus dem Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ des Landes Hessen in Höhe von 250.000 € anzunehmen. Inzwischen seien darüber hinaus Mittel von Seiten des Denkmalschutzes zugesagt worden und der Antrag der Gemeinde zur Aufnahme in das Förderprogramm Dorfentwicklung sei positiv beschieden worden. Daher solle die Sanierung des Gebäudes in der Haushaltsplanung etatisiert werden.
FDP- und SPD-Fraktion begrüßen den Antrag, betonen aber auch die Notwendigkeit eines umfassenden Konzeptes, das nicht nur die Sanierung an sich, sondern auch die spätere Nutzung und Bewirtschaftung betrachtet, und daher eine längerfristige Planung erforderlich sei.
Der Ausschuss fasst daher zum Antrag der GRÜNE-Fraktion folgenden weiterführenden Beschluss:
| 16.6 | Antrag der GRÜNE-Fraktion auf Änderung des Haushalts nach einer zu beschließenden Variante gemäß Anlage A des TOP 135 der Sitzung der GVG vom 04.11.2022 für die Sanierung der Immobilie Synagoge/Kino – Aufnahme der erforderlichen Mittel in den Haushalt 2023 |
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, in 2023 für die Sanierung der Immobilie Synagoge/altes Kino 200.000 € als Baukosten zu veranschlagen sowie als Zuschuss in gleicher Höhe Mittel aus der Landesförderung,Zukunft Innenstadt´. Der Gemeindevorstand wird gebeten, vorsorglich die Möglichkeit einer Fristverlängerung bezüglich des Mittelabrufes zu klären.
Der Ausschuss empfiehlt weiterhin für die Jahre 2024 bis 2029 jeweils 250.000 € als Baukosten sowie eine Förderung von 65 % für den gleichen Zeitraum in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 5 (SPD, FDP, GRÜNE) | - | 2 (CDU) |
Der Antrag der GRÜNEN-Fraktion ist somit empfehlend beschlossen.
Zum Finanzhaushalt fasst der Haupt- und Finanzausschuss anschließend folgenden Beschluss:
| 16.2 | Finanzhaushalt |
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Finanzhaushalt mit den sich aufgrund des empfehlenden Beschlusses zur Sanierung der Immobilie Synagoge/altes Kino ergebenden Änderungen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 2 (FDP, GRÜNE) | - | 5 (SPD, CDU) |
Der Finanzhaushalt ist somit empfehlend beschlossen.
| 16.3 | Investitionsprogramm |
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das Investitionsprogramm, das aufgrund des empfehlenden Beschlusses zur Sanierung der Immobilie Synagoge/altes Kino nunmehr Investitionen in Höhe von 1.532.500 € vorsieht, zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 2 (FDP, GRÜNE) | - | 5 (SPD, CDU) |
Das Investitionsprogramm ist somit empfehlend beschlossen.
| 16.4 | Stellenplan |
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Stellenplan 2023 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
Der Stellenplan ist somit empfehlend beschlossen.
| 16.5 | Haushaltssatzung |
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2023 mit den sich aus der Sanierung der Immobilie Synagoge/altes Kino ergebenden Änderungen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 2 (FDP, GRÜNE) | - | 5 (SPD, CDU) |
Die Haushaltssatzung ist somit empfehlend beschlossen.
Aufgrund des empfehlend beschlossenen Antrags der GRÜNEN-Fraktion wird der Entwurf des Haushaltsplans geändert und als 3. Lesung für die Sitzung der Gemeindevertretung am 24.03.2023 im Sitzungsdienst zur Verfügung stehen.
| TOP 17 | Gebührenordnung für die Kindertagesstätte |
Bürgermeister Engels erläutert den Verwaltungsentwurf für die neue Gebührenordnung. Der Kindertagesstättenausschuss hat am 13.01.2023 Änderungsbedarf an der Gebührenordnung angezeigt, weil künftig das Mittagessen nicht mehr pauschal gemäß Bestellung im Einzelfall abgerechnet werden soll. Bei dieser Gelegenheit wird auch die seit längerem hinfällige Gebühr für ein Portfolio entfallen. Ferner kann die Sonderregelung während der Corona-Pandemie (GVG TOP 285 am 02.07.20) wieder entfallen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, eine Gebührenordnung für die Kindertagesstätte nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
| Ablehnung | Enthaltung | |
| Einstimmig | - | - |
| TOP 18 | 1. Änderung der Friedhofssatzung |
Bürgermeister Engels erläutert die Änderung der Friedhofssatzung.
Die neue Friedhofsordnung wurde nach einer aktuellen Empfehlung des HSGB überarbeitet. Anlass sind Änderungen durch § 2b UStG. Bei dieser Gelegenheit wurden weitere Änderungsvorschläge der Friedhofsverwaltung mit eingearbeitet.
Der Gemeindevorstand hatte am 08.11.2022 der Gemeindevertretung empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.11.2022 den TOP in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen und weiteren Klärungsbedarf angezeigt, insbesondere was die Gestaltung neuer Grabflächen für Urnenwiesengräber betrifft (vgl. HUF TOP 43 am 29.10.2012).
Die Gelegenheit einer Variante ergibt sich durch die Einrichtung eines neuen Grabfeldes für Urnenwiesengräber. Auf dieser neuen Fläche könnten Grabplatten ermöglicht werden. Diese würden durch einen Steinmetz hergestellt und durch den Bauhof gesetzt. Die Platten müssen aus Stein und 30 x 30 cm groß sein. Grabschmuck, der darauf eventuell abgelegt wird, wird vom Bauhof vor dem Mähen entfernt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Ablegen von Blumen-/Grabschmuck auch auf den bestehenden Flächen der Urnenwiesengräber nicht verboten ist, abgelegter Grabschmuck aber ebenfalls vor dem Mähen vom Bauhof entfernt wird.
Eine Umbettung von einer anderen Urnenwiese auf die neue große Urnenfläche ist nicht möglich.
Der Ausschuss erklärt sich damit einverstanden, dass im Einzelfall die überarbeitete Satzung schon vor ihrem Inkrafttreten angewandt werden kann.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die
1. Änderungssatzung der Friedhofsordnung nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
| TOP 19 | Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal der Gemeinden Brensbach und Fränkisch-Crumbach |
Die Gemeindevertretung hat am 10.06.2022 (TOP 104) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Brensbach beschlossen, des Weiteren die Gründung des Zweckverbandes „Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“ mit einer Satzung nach dem vorliegenden Entwurf, und hat den Vertragsentwurf der HLG für den Flächenankauf zustimmend zur Kenntnis genommen.
An Verträgen und Satzung ist unterdessen Änderungsbedarf entstanden, der mit HSGB, Kommunalaufsicht des Odenwaldkreises, HLG und der Kanzlei Haldenwang Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, sowie beiden Gemeindeverwaltungen besprochen worden ist.
Bürgermeister Engels berichtet über die Sitzung der Lenkungsgruppe vom 22.02.2023 und erläutert, dass zur Zeit geprüft werde, wann beide Gemeindeparlamente die Beschlüsse zu den Änderungen in Verträgen und Satzung fassen. Dies solle möglichst zeitlich erfolgen. Sollte aufgrund der jeweiligen Terminplanungen der Parlamente bzw. eines zu kurzfristen Vorliegens der geänderten Unterlagen, eine gleichzeitige Beschlussfassung schwierig sein, schlägt der stv. Vorsitzende Andreas Engel vor, dass die Gemeindevertretung den Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung zu ermächtigen.
Bürgermeister Engels erläutert, dass die Bauleitplanung in 2023 erfolgen solle. Anschließend folge die Erschließungsplanung, bei der u.a. die Größe der Grundstücke und die Zuwegungen festgelegt werde. Die Ansiedlungspolitik sei dann Sache des Zweckverbandes. Der Zweckverband habe allerdings kein eigenes Hebesatzrecht. Die Höhe des Gewerbesteuersatzes entspreche also immer der Höhe des Gewerbesteuersatzes der Gemeinde Brensbach, da das Gewerbegebiet auf deren Gemeindegebiet liege. Mit der Bebauung sie ab 2025 zu rechnen.
| TOP 20 | Verschiedenes |
Joachim Eichner berichtet, dass nach erfolgtem Rückschnitt von Hecken und Bäumen, das Schnittgut an manchen Stellen nicht abtransportiert wurde und noch an oder gar auf den Wegen liege.
Joachim Eichner erinnert an einen Antrag der FDP-Fraktion auf Ausstattung der Gremienmitglieder mit Tablets (GVG-TOP 323 am 25.07.14). Zwischenzeitlich seien wohl die Gemeindevorstandsmitglieder mit Tablets ausgestattet. Die Frage sei, ob nicht auch die Gemeindevertretung Tablets erhalten solle und so noch mehr Unterlagen digital zur Verfügung gestellt werden könnten. Bürgermeister Engels gibt hierbei zu bedenken, dass es Probleme gebe könne, wenn auch die Einladungen zu den Gremiensitzungen digital erfolgten. Sollten Gremienmitglieder dann Einladungen nicht erhalten, könnten Beschlüsse ungültig oder anfechtbar sein. Es müsse zunächst ein System etabliert werden, das dies verhindere. Der stv. Vorsitzende Andreas Engel bittet die Fraktionen um Rückmeldung an die Verwaltung, wenn es Bedarf an weiteren Tablets für die Gremienmitglieder gibt, damit nur die Stückzahlen beschafft würden, die auch notwendig seien.