Als stimmberechtigte Ausschussmitglieder waren anwesend:
| CDU-Fraktion: | FDP-Fraktion: | |
| 1. Klaus Horlacher (Vorsitzender) 2. Andreas Engel 3. Anette Vogel 4. | 1. Peter Kaffenberger 2. Stefan Rink | 1. Joachim Eichner |
| GRÜNE-Fraktion: | ||
| 1. Marc Oliver Gutzeit |
Somit waren 7 stimmberechtigte Ausschussmitglieder anwesend.
Als nicht stimmberechtigte Gemeindevertreter waren anwesend:
• Elke Herich
• Anja Menge
• Achim Weidmann
Vom Gemeindevorstand waren anwesend:
• Erster Beigeordneter Thomas Wießmann
• Beigeordneter Werner Kredel
• Beigeordneter Walter Weidmann
Als Referenten waren anwesend:
• Dirk Helfrich, InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG (TOP 35)
• Ole Heidkamp, Planungsgruppe Darmstadt Part mbB (TOP 37)
• Leon Filippi, e-netz-Südhessen AG (TOP 37)
• Michael Reitzel, Ingenieurbüro Reitzel (TOP 37)
Die Sitzung begann um 20:00 Uhr und war um 21:30 Uhr beendet.
Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss wurde durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 07.11.2022 unter Mitteilung der Tagesordnung, der Stunde und des Ortes zu einer Sitzung einberufen. Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden öffentlich bekannt gegeben.
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte sowohl die Beschlussfähigkeit als auch die ordnungsgemäß ergangene Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung fest. Die Verhandlung fand in öffentlicher Sitzung in der Rodensteinhalle statt.
Da sich Herr Helfrich von der Firma InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG verspätet, schlägt der Vorsitzende vor, TOP 36 vor TOP 35 zu behandeln. Hierzu gibt es keine Einwände.
TOP 34 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschusses vom 24.10.2022
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
Die Niederschrift ist damit genehmigt.
TOP 36 wird vor TOP 35 behandelt.
TOP 36 Konzeptvergabe für eine Wohnbebauung in der Friedhofstraße
Die GVG hat am 15.07.22 (TOP 114) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der oberen Friedhofstraße beschlossen sowie den GV mit einer gutachterlichen Wertermittlung zur Festsetzung eines einheitlichen Grundstückspreises und der Durchführung einer Konzeptvergabe beauftragt. Die gutachterliche Wertermittlung liegt mittlerweile vor und wurde vom GV am 08.11.22 gebilligt, zusammen mit der Feststellung, dass im Bauleitplanverfahren die Ausgleichsmaßnahmen für Natur- und Artenschutz seitens der Gemeinde abgearbeitet werden und das Grundstück planungsrechtlich baureif übergeben wird.
Von dem Verfahrensbetreuer BSMF, Frankfurt/Main, wurde eine Bekanntmachung über die Auslobung einer Konzeptvergabe entworfen und der Zeitplan angepasst.
Die Besetzung der Jury steht unterdessen fest. Von den Fraktionen wurden als Jury-Mitglieder Klaus Horlacher (SPD), Peter Kaffenberger (CDU), Beate Will (FPD) und Marc Oliver Gutzeit (GRÜNE) benannt. Daneben gehören der Jury Bürgermeister Eric Engels, Prof. Kerstin Schulz und Mitarbeiter des Verfahrensbetreuers BSMF an.
Beschluss
Der BULF-Ausschuss empfiehlt der GVG zu beschließen:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der oberen Friedhofstraße. Die Durchführung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Flur 32 die Flurstücke 157/1, 158, 159, 161/1 und 165 sowie den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Friedhofstraße“ vom 29.05.2006 (Flur 32, Flurstück 170).
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
TOP 35 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Saroltastraße 46 (Flurstück 162/3, Flur 5)
Wegen Unklarheiten über die Abgrenzung von Grundstück und öffentlichem Verkehrsraum wurde die örtliche Situation vom Planungsbüro noch einmal begutachtet. Der Straßenbelag erstreckt sich zum Teil bis über das Vorhabengrundstück. Die Planung wurde korrigiert und der tatsächliche Straßenverlauf im Plan festgesetzt.
In einem Vertrag müsste die Grundstückssituation bereinigt und die benötigte Fläche der Straße vom Flurstück 162/3 abgeteilt werden, damit die Realität wieder mit dem Kataster übereinstimmt. Der Rechtsplan und der Vorhabenplan wurden entsprechend geändert. Herr Helfrich erläutert die geänderten Pläne.
Vor allem die geplante Traufhöhe von rd. 9 m erscheint den Ausschussmitgliedern zu hoch, zumal die Nachbarhäuser eine Traufhöhe von maximal 4,5 m haben. Da das Grundstück tief genug sei, könne man eventuell eine Bebauung mit zwei Gebäuden überlegen.
Herr Helfrich (InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG) gibt zu bedenken, dass durch ein solches Vorhaben eine Hinterliegerbebauung eingeleitet würde, die dann auch für bestehende Gebäude gelten würde. Auch im Hinblick auf die Ortsrandlage und das hinter dem Grundstück vorhandene Fließgewässer sei die Bebauung mit zwei Gebäuden kritisch zu hinterfragen. Letztlich seien für den Investor zwei Baukörper auch weniger wirtschaftlich. Das geplante Gebäude sei gegenüber der Nachbarbebauung zwar um fast ein ganzes Geschoss höher, es gebe aber im unteren Teil der Saroltastraße bereits eine entsprechende Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus. Laut Herrn Helfrich sei auch eine Bebauung mit einem langgezogenen, eventuell terrassierten, Baukörper vorstellbar.
Die in der letzten Sitzung vorgetragene Forderung nach einer Darstellung des Höhenprofils konnte laut Herrn Helfrich noch nicht umgesetzt werden, da ein Vermesser, der vor Ort entsprechende Arbeiten durchführt, in der Kürze der Zeit nicht akquiriert werden konnte.
Die Ausschussmitglieder sehen außerdem die geplante Stellplatzanordnung kritisch, da dadurch über eine erhebliche Länge das Parken am Straßenrand unmöglich werde. Darüber hinaus solle in Rahmen des Bauvorhabens versucht werden, den vorhandenen sehr schmalen Bürgersteig zu verbreitern.
Der BULF-Ausschuss verzichtet auf einen Beschluss. Die diskutierten Kriterien sollen in die Planung eingearbeitet werden und diese dann erneut im Ausschuss beraten werden. Herr Helfrich kommt auf die Gemeinde zu, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.
TOP 37 Entwicklung eines Wohnbaugebietes
Die Gemeindevertretung hat am 04.11.22 einen gegenüber ihrem Beschluss vom 16.07.21 (TOP 32) revidierten Aufstellungsbeschluss gefasst und folgende zusätzliche Beschlüsse gefasst:
| - | Beauftragung des Gemeindevorstandes, im Zuge des Aufstellungsbeschlusses zusammen mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses auch den Flächennutzungsplan zu berichtigen und dies öffentlich bekannt zu machen. |
| - | Beauftragung des Gemeindevorstandes, einen zusammengefassten Umweltbericht zu erstellen, um die Eingriffe und Auswirkungen auf die Umwelt begleitend und informell in den Gremien zu prüfen und bewerten zu können. |
| - | Beauftragung des Gemeindevorstandes mit einer Prüfung, inwieweit sich ökologische Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise auf dem Gebiet der Gemarkung Fränkisch-Crumbach umsetzen lassen, und mit der Ausarbeitung von Vorschlägen, wie dies weitestgehend innerhalb des Gebietes durch Maßnahmen und Festsetzungen möglich ist. |
Zuvor hatte sich der BULF-Ausschuss dafür ausgesprochen, die Beschlussfassungen über den Fortgang des Verfahrens zu trennen in den Aufstellungsbeschluss und in die Verabschiedung einer städtebaulichen Zielsetzung und Skizze für den Vorentwurf.
Aufgrund des geänderten Geltungsbereichs und anderer Überlegungen sollte der Zielkatalog angepasst werden, so dass auf dieser Grundlage ein städtebaulicher Entwurf ausgearbeitet werden und in den Vorentwurf für einen Bebauungsplan münden kann.
Herr Heitkamp (Planungsgruppe Darmstadt Part mbB) erläutert, welche planerischen Aufgaben und Kriterien sich aus den Änderungen des Geltungsbereichs und den Zielen, wie sie Herr Helfrich aus der Diskussion in der letzten Sitzung des BULF-Ausschusses mitgenommen hat, ergeben.
In der anschließenden Diskussion zeigt sich, dass folgende Kriterien für die Überarbeitung der Planung zugrunde gelegt werden sollen:
| - | wirtschaftliche Entwicklung hinsichtlich bezahlbaren Wohnraums |
| - | eine Erschließungsstraße mit Wendeanlage |
| - | Einfügen des Neubaugebietes in die umgebende Bebauung und Umgang mit der Topografie und dem Übergang in die Landschaft |
| - | geringerer Anteil an öffentlichen Grünflächen |
| - | Beachtung ökologischer und energetisch relevanter Faktoren wie Ausrichtung der Baukörper oder Umgang mit Wasser |
| - | Wohnformen: Einfamilienhäuser, Doppel- und Mehrfamilienhäuser, wobei diese beiden Wohnformen jeweils die Hälfte der geplanten Gebäude ausmachen sollen |
| - | Ausrichtung der Gebäude entlang der Straße (Drehen der Gebäude) |
| - | nur eine geringe Anzahl von Tiny-Häusern, die auf den für Einfamilienhäusern vorgesehenen Grundstücken entstehen könnten |
| - | geringe Siedlungsdichte |
Ein entsprechend überarbeiteter Plan wird laut Herrn Heitkamp erst im Januar 2023 vorgelegt werden können.
Beschluss
Der BULF-Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, sich die Kriterien für die Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs zu eigen zu machen und den Gemeindevorstand mit der Erarbeitung dieses Entwurfs als Grundlage eines Vorentwurfs für die aufgestellte Bauleitplanung zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 5 (SPD, CDU) | 2 (FDP, GRÜNE) | - |
Es herrscht Einvernehmen darüber, dass eine Teilnahme der Herren Heitkamp, Filippi und Reitzel an der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.11.2022 entbehrlich ist.
TOP 36 Verschiedenes
Zu diesem TOP liegen keine Wortmeldungen vor.
Fränkisch-Crumbach, den 15.11.2022 | |
Der Vorsitzende: | Schriftführerin: |
Horlacher | Fuhrmann |