Als stimmberechtigte Gemeindevertreter waren anwesend:
| SPD-Fraktion: | CDU-Fraktion: | FDP-Fraktion: |
| 1. Andreas Engel 2. Elke Herich 3. Klaus Horlacher 4. Matthias Horlacher 5. Anette Vogel | 1. Jochen Habermehl 2. Peter Kaffenberger 3. Stefan Rink 4. Achim Weidmann | 1. Tobias Wörle |
| GRÜNE-Fraktion: |
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| 1. Anja Menge |
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Somit waren 11 stimmberechtigte Gemeindevertreter anwesend.
Es fehlten entschuldigt:
Vom Gemeindevorstand waren anwesend:
Die Sitzung begann um 20:00 Uhr und war um 22:28 Uhr beendet.
Die Gemeindevertretung wurde durch Einladung des Vorsitzenden vom 14.02.2023 unter Mitteilung der Tagesordnung, der Stunde und des Ortes zu einer Sitzung einberufen. Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden öffentlich bekannt gegeben.
Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung Stefan Rink eröffnete die Sitzung und stellte sowohl die Beschlussfähigkeit als auch die ordnungsgemäß ergangene Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung fest. Die Verhandlung fand in öffentlicher Sitzung statt.
Zu Beginn der Sitzung erinnert der stellvertretende Vorsitzende an den Jahrestag des Beginns des Ukraine-Krieges und erinnert daran, welch wertvoller Bestandteil unserer Gesellschaft die Demokratie ist.
Über die Beratung der Gegenstände der Tagesordnung wurde folgende Niederschrift gefertigt.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
Damit ist die Niederschrift über die 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.11.2022 genehmigt.
Gemeindevertreter Matthias Horlacher merkt an, dass er entgegen der in dieser Niederschrift hinter seinem Namen vermerkten Anwesenheit nicht nur bis 21:50 Uhr anwesend war, sondern während der gesamten Sitzung. Das Protokoll sei diesbezüglich zu ändern.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
Damit ist die Niederschrift der 16. Sitzung der Gemeindevertretung vom 02.12.2022 unter Berücksichtigung der o.g. Änderung genehmigt.
Es haben in dem vergangenen Zeitraum keine Verbandsversammlungen stattgefunden.
Bürgermeister Engels unterrichtet u. a. von Sitzungen nach dem 02.12.2022, soweit sie nicht bereits Gegenstand der übrigen Tagesordnung sind.
| 1. | Die Gemeinde hat eine neue Beschallungsanlage angeschafft und gleichzeitig einen Antrag auf Förderung für die Anschaffung eines Beamers aus dem Regionalbudget der IGO gestellt. Der hierdurch durch die Gemeinde noch zu finanzierende Eigenanteil von 20 % amortisiert sich innerhalb kürzester Zeit durch den Wegfall der seitherigen Mietkosten hierfür bei einem Dienstleister. |
| 2. | Bürgermeister Engels gibt eine Unterschriftensammlung der „Bürgerinitiative Hexenberg“ in den Umlauf. Auch gibt er die Vertretungsanzeige eines Rechtsanwaltes bekannt, durch den die Bürgerinitiative nun vertreten wird. |
| 3. | Der Gemeindevorstand hat die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag für Notstromaggregate für die Wasserversorgung zu stellen. Die Investition ist im Haushalt 2023 eingestellt. |
| 4. | Im Einvernehmen mit der örtlichen Feuerwehr soll für den Bedarfsfall des Betreuungsplatzes (BtP) 50 das gemeindeeigene Sportzentrum verwendet werden. |
| 5. | Die vorhandene E-Ladesäule auf dem Parkplatz Brunnenwiese (vgl. TOP 101.3 am 09.06.17) ist überdurchschnittlich ausgelastet. Daher hat der Gemeindevorstand die Errichtung einer weiteren öffentlichen E-Ladesäule durch die Firma ENTEGA befürwortet. Es müssen hierfür lediglich zwei weitere benachbarte Parkplätze bereitgestellt werden. |
| 6. | Fortschreibung der Rahmenbedingungen und Erläuterungen zur Ganztagsbetreuung „RoKids“ und zur Anmeldung. Aufgrund der hohen Nachfrage der Erziehungsberechtigten soll die Frühbetreuungszeit von 7.30 Uhr auf 7:00 Uhr (montags bis freitags) geändert werden. Um einen Ausgleich zwischen der Kurzbetreuung und der Normalbetreuung zu gewährleisten, soll die Kurzbetreuung zukünftig anstelle des festgesetzten Betreuungsentgelts in Höhe von 8,50 € mit 15,00 € pro bestellten Wochentag im Monat berechnet werden. |
| 7. | Bürgermeister Engels gibt den Zuwendungsbescheid für den Landschaftspflege-verband (TOP 49 am 29.10.21) in Höhe von 163.341 € bekannt. |
| 8. | Erweiterungsbau Kindertagesstätte: Die Kostenschätzung für die Küche beläuft sich mit Stand März 2022 auf 46.500 €. Aufgrund der Umplanung der Küche besteht nun die Option, die Angebote nicht nur bei Großküchenherstellern, sondern auch bei konventionellen Küchenplanern anzufragen, was einen positiven Effekt auf die Angebotspreise haben könnte. Außerdem ist der größte Teil davon über eine Förderung aus dem LEADER-Programm finanziert (TOP 31.2 am 16.07.21). |
| 9. | Für die Berechnung der Mitarbeitereinsätze bei Rohrbrüchen o. ä. wurden die Personalkosten für den Bauhof angepasst (zuletzt TOP 226.7 am 28.06.19). Bei der Berechnung werden die durchschnittlichen Kostenwerte der im Staatsanzeiger 25/2022 vom 20.06.2022 veröffentlichten Personalkostentabelle zugrunde gelegt und neu berechnet. Somit beträgt der aktuelle Stundensatz 55,64 Euro. |
| 10. | Bürgermeister Engels berichtet von der am 30.01.23 stattgefundenen Kreistagssitzung mit dem Thema Radverkehrskonzept Odenwald. Es soll ein Modellversuch einer Sondermarkierung nach Regelquerschnitt (RQ) 9 beim HMWEVW beantragt werden. Diese Markierung soll nun entweder auf der K 43 zwischen Dorf-Erbach und Erbuch oder auf der K 79 zwischen Fränkisch-Crumbach und Gersprenz angebracht werden (vgl. TOP 58.6 am 26.11.21). |
| 11. | Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Rodensteinhalle ist neu beschlossen worden. Bürgermeister Engels erläutert, dass in der Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Rodensteinhalle die darin seither aufgenommene Nutzung der Aula nicht mehr enthalten ist. Diese wird weiterhin vom Bau- und Immobilienmanagement Odenwaldkreis (BIMO) verwaltet. Ein weiterer Gegenstand zur Anpassung waren durch den Brandsicherheitsdienst der Feuerwehr wiederholt gemeldete brandschutztechnische Mängel. Um den brandschutztechnischen Anforderungen gerecht zu werden, wurden diese nun als Auflage mit in die Ordnung aufgenommen und werden künftig für den Mieter zum verbindlichen Vertragsbestandteil. |
| 12. | Bürgermeister Engels berichtet, dass der Außenspielplatz in der Kindertagesstätte aufgrund des unbefestigten Areals mit Hackschnitzeln befestigt werden soll, damit die Kinder nicht mehr im Schlamm/Matsch spielen müssen. Der Bauhof wird die Einbringung vornehmen, der Transport soll über den Hexenberg erfolgen. |
| 13. | Die Gebührenordnung der Kindertagesstätte muss neu beschlossen werden. Essen sollen künftig nicht mehr pauschal berechnet werden, sondern nach Aufwand. Auch muss über eine vorübergehende Kürzung der Betreuungszeit aufgrund des momentanen Krankheitsstandes der Erzieherinnen befunden werden. |
| 14. | Die Friedhofssatzung muss aufgrund der Einführung des § 2b UmStG und diverser anderer Änderungen neu beschlossen werden. |
| 15. | Gewerbepark Gersprenztal: Die Gemeinden Brensbach und Fränkisch-Crumbach haben einen Zielabweichungsantrag vom Regionalplan Südhessen beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt (vgl. TOP 54 am 29.10.21). |
| 16. | Die Gesellschafterversammlung OGIG vom 19.01.2023 hat Marius Schwabe als Geschäftsführer und Detlef Kuhn als Prokurist gewählt (TOP 103 am 10.06.22). |
| 17. | Am 27.02.2023 findet ein Informationsabend der Jugendpflege bezüglich Drogenprävention bei den Schulen statt. |
Der Gemeindevorstand hat am 14.02.2023 den Entwurf der Haushaltssatzung gemäß § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und an die Gemeindevertretung überwiesen. Die für eine Genehmigung des Haushalts 2023 erforderliche Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 ist noch nicht erfolgt und wird nachgeholt.
Bürgermeister Engels erläutert den Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Jahr 2023. Bei einem Volumen von rund 7,5 Mio.€ ist es gelungen, den Ergebnishaushalt mit einem geringen Überschuss auszugleichen. Die hierfür wichtige Entscheidung wurde letztes Jahr mit einer Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B mit vorher 550 % auf nunmehr 700 % durch Beschluss des Parlamentes getroffen (TOP 151 am 02.12.22). Auslöser hierfür war eine Erhöhung der Kreis- und Schulumlage, die im Saldo 400 T€ für die Gemeinde Fränkisch-Crumbach beträgt.
Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt 249 T€. Die gesetzliche Vorgabe, dass der Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein muss wie die Tilgungsleistungen (399 T€), kann in 2023 nicht erfüllt werden. Im Zeitraum der Mittelfristplanung lässt sich dieser Ausgleich jedoch darstellen, da für die Jahresabschlüsse 2019 bis 2022 Überschüsse im ordentlichen Ergebnis von insgesamt rund 500 T€ erkennbar werden, die gemäß Finanzplanungserlass zum Ausgleich des Finanzhaushalts verwendet werden können.
Bei der Entwicklung der Personalkosten wurden für 2023 + 2024 eine Erhöhung durch den zu erwartenden neuen Tarifabschluss in Höhe von jeweils 4 % kalkuliert.
Der Stellenplan erhöht sich durch eine Umstrukturierung in der Finanzabteilung um 0,46 Stellen. Dies ist begründet durch die Neustrukturierung der IKZ Bilanzbuchhaltung, welche auch durch die neu eingestellte Fachkraft die Jahresabschlussarbeiten aufgrund des Volumens nicht für 3 Kommunen erfüllen kann. Hierdurch sind erhebliche Mehrarbeiten durch die Finanzabteilung direkt zu erbringen.
Das Investitionsprogramm sieht eine Darlehensaufnahme i. H. v. 800,5 T.€ vor. Das Investitionsvolumen liegt bei 1,2 Mio.€. Für das Freibad sind 400 T€ vorgesehen und für die Sanierung der Hochbehälter der Wasserversorgung Darmstädter Str. und Erlau 620 T€. Für die Freibadsanierung konnten Fördermittel von insgesamt 3,2 Mio € aus verschiedenen Programmen (Bund und Land) angeworben werden. Mittel für die Sanierung der ehemaligen jüdischen Synagoge wurden, auch im Hinblick auf die Gewährung eines Zuschusses i. H. v. 250 T€. vom Land Hessen, sind nicht mehr in das Investitionsprogramm aufgenommen, da sich aufgrund diverser Beratungen die Gesamtmaßnahme als nicht ausreichend finanziert und akzeptiert erwiesen hat. Das Thema „barrierefreie Begegnungsstätte“ sollte jedoch weiter verfolgt werden.
Zum Thema IKEK (integriertes kommunales Entwicklungskonzept) des Landes Hessen, in welches die Gemeinde Fränkisch-Crumbach 2022 aufgenommen wurde (TOP 85 am 11.03.22), teilt Bürgermeister Engels mit, dass im Schnitt bei einer Kommune unserer Größenordnung 1,5 Mio.€ Fördermittel bei einer Eigenleistung von zwei Drittel (in diesem Fall 750 T€) bis 2029 für die Dorfentwicklung gewährt werden könnten.
Bürgermeister Engels beantragt die Überweisung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss.
Beschluss
Die Gemeindevertretung überweist den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gemäß § 97 Abs. 3 HGO zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
Der GV hat sich am 17.01.23 (TOP 329) das Vergabeverfahren für Tragwerksplanung und TGA zu eigen gemacht. Für die Leistungen wurden jeweils drei Angebote von den dort genannten Bietern angefragt. Am 24.01.2023 um 10 Uhr erfolgte die Öffnung der Angebote beim Bau- und Immobilienmanagement Odenwaldkreis (Vergabestelle) mit den folgenden Ergebnissen laut Submissionsprotokoll.
157.1 Tragwerksplanung
Für die Tragwerksplanung wurden Angebote eingereicht gemäß § 50 UVgO. Das wirtschaftlich günstigste Angebot ist jenes des Ingenieurbüros Mauß GmbH, Otzberg, mit einer Angebotssumme für die Honorarzone II von netto 9.546,46 € und für die Honorarzone III von netto 31.326,74 €.
Beschluss
Die GVG beauftragt das Ingenieurbüro Mauß GmbH mit der Tragwerksplanung zu einem Preis von netto 40.873,20 € und stimmt der Absage weiterer Bieter zu.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
157.2 Technische Ausrüstung
Für die Planung der Technischen Ausrüstung wurde ein Angebot gemäß § 50 UVgO von der Ing.-Büro K. Scheithauer VDI GmbH, Oberneisen, mit einer Angebotssumme von netto 157.011,50 € abgegeben.
Beschluss
Die GVG beauftragt das Ing.-Büro K. Scheithauer VDI GmbH mit Planungsleistung Technische Ausrüstung zu einem Preis von netto 157.011,50 €.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
Da die Gemeinde Fränkisch-Crumbach noch nicht über eine Archivsatzung verfügt, besteht Handlungsbedarf, denn alle Anforderungen, die das HArchivG für die Übernahme, Sicherung oder Nutzung von öffentlichem Archivgut formuliert, gelten nach § 2 Abs. 4 i. V. m. Abs. 6 HArchivG für öffentliches Archivgut, zu dem auch kommunales Archivgut zählt. Die Archivberatung Hessen stellte eine Mustersatzung bereit, die schon zahlreiche hessische Kommunen verwendet haben.
Beschluss
Die GVG beschließt eine Archivsatzung nach dem vorliegenden Entwurf.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
Gemeindevertreter Wörle bestätigt, dass der Antrag seiner Fraktion (zuletzt SKS TOP 3 am 05.12.22) mittlerweile gut umgesetzt sei. Die GVG stellt einvernehmlich fest, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt ist.
TOP 160 Antrag der FDP-Fraktion, eingegangen am 04.03.2020, auf Durchführung verschiedener innerörtlicher Verkehrsmaßnahmen.
Die von der FDP-Fraktion am 04.03.2020 zu TOP 160.1 bis 160.5 beantragten innerörtlichen Verkehrsmaßnahmen, ergänzt um die im BULF-Ausschuss am 31.08.20 mündlich beantragte Prüfung zu TOP 160.6, waren z. T. Themen bei der letztjährigen Verkehrsschau am 17.05.2022 mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde des Odenwaldkreises, des Straßen- u. Verkehrsmanagements Hessen Mobil, des ADAC Hessen-Thüringen, des Fachverbandes Fußverkehr Deutschland, der Verkehrswacht des Odenwaldkreises sowie der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse bzw. Ergebnisse werden bei einer Umsetzung der beantragten Verkehrsmaßnahmen berücksichtigt. Zuständige Straßenverkehrsbehörde ist in Hessen der jeweilige Bürgermeister (§ 10 StVRZustV HE 2007).
160.1 Tempo-30-Zone Heimstättenstraße
Aufgrund der Zweckbindungsfrist hatte der GV in seiner Sitzung am 15.12.2020 (TOP 725.1) der GVG die Einbindung der Heimstättenstraße in die Tempo-30-Zone nicht empfohlen, damit eine mögliche Teilrückzahlung der gewährten Zuwendungen aus dem GVFG-Förderprogramm vermieden werden konnte. Diese Zweckbindungsfrist endete am 16.05.2022.
Gemäß § 45 Abs. 1 c StVO darf sich eine Zonen-Anordnung weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten.
Aus dem vorgenannten Grund wird sich bei der Integration der Heimstättenstraße in das 30er-Zonengebiet die Vorfahrtregelung in eine „Rechts- vor Links“-Regelung ändern. Die Verkehrsteilnehmer werden auf die Änderung der Vorfahrtsregelung mit entsprechender Beschilderung und Vorankündigung hingewiesen.
Beschluss
Die GVG stimmt der Empfehlung des GV vom 14.02.2023 zu und befürwortet die Einbindung der Heimstättenstraße in die Tempo-30-Zone mit entsprechender Änderung der Vorfahrtsregelung durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 10 (SPD, CDU, GRÜNE, FDP) | - | 1 (SPD) |
160.2 Parksituation Saroltastraße
Dieser Punkt soll auf Empfehlung des GV zurückgestellt werden und in einer der nächsten Sitzungen neu beraten werden.
160.3 Einbahnregelung Schafhofgasse
Der GV hatte am 15.12.20 empfohlen, die Entscheidung über die Einrichtung einer Einbahnregelung mit Freigabe für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung im Zuge der Schafhofgasse bis zur Einmündung „Am Lohberg“ bis zur Verkehrsschau 2021 zu vertagen, um die – bei Änderungen einer Verkehrsführung von Straßen – erforderlichen Stellungnahmen von Polizei und Fachbehörden vorher abwägen zu können. Da die Verkehrsschauen 2021 kreisweit coronabedingt abgesagt und in 2022 verschoben worden sind, war diese innerörtliche Verkehrsmaßnahme erst bei der Verkehrsschau am 17.05.2022 ein Thema.
Für die Teilnehmer der Verkehrsschau war für eine Änderung der Verkehrsführung mittels Einrichtung einer Einbahnregelung mit Radverkehr in Gegenrichtung in der Schafhofgasse zwischen den Einmündungen Klostergasse/Lichtenberger Straße und „Auf dem Lohberg“ kein Bedarf erkennbar. Auch wurde angemerkt, dass die Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung eine höhere Gefahr für Radfahrer bedeuten würde, da der fließende Verkehr sodann im Zuge der Schafhofgasse schneller als die erlaubten 30 km/h unterwegs sein würde, da bei einer Einbahnregelung nicht mit Begegnungsverkehr von PKWs gerechnet werden muss.
Die Einrichtung einer Einbahnregelung für diesen Bereich wurde u. a. auch deshalb nicht für notwendig angesehen, da die Straßenbreite der Schafhofgasse ausreichend für einen Begegnungsverkehr von PKWs ist. Für die Schulkinder, die zur Schule laufen, ist in diesem Bereich ein sicherer Gehweg vorhanden. Da vor dem ganzen Schulgebäude eingeschränktes Parkverbot gilt, ist es den Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren, jederzeit möglich, zum Bringen und Abholen der Kinder unmittelbar vor dem Schulgebäude kurzzeitig zu parken.
Beschluss
Die GVG stimmt der Empfehlung des GV vom 14.02.23 zu und befürwortet, keine Änderung der Verkehrsführung und Einrichtung einer Einbahnregelung mit Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung im Zuge der Schafhofgasse bis zur Einmündung „Am Lohberg“ vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 10 (SPD, CDU, GRÜNE, FDP) | - | 1 (SPD) |
160.4 Erhöhung der Parkzeitbeschränkung auf 19.00 Uhr in der unteren Darmstädter Straße
Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 13.07.2018 wurde eine Parkzeitbeschränkung (max. Parkzeit von 2 Stunden) von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und an Samstagen von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr in der „unteren“ Darmstädter Straße ab der Ecke Einmündung Bahnhofstraße bis zur Schleiersbacher Straße und ab Ecke Einmündung Saroltastraße bis zur Ecke Einmündung Rodensteiner Straße angeordnet. Diese Regelung erfolgte in Abstimmung mit dem Wirtschafts- u. Verkehrsverein im Interesse der dortigen Gewerbetreibenden.
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde empfiehlt weiterhin, an der jetzigen Regelung der Parkzeitbeschränkung festzuhalten, und hält eine Erhöhung auf 19.00 Uhr nicht für erforderlich, da die Geschäfte/Läden (abgesehen von der Gastronomie) um 18.00 Uhr schließen. Änderungen bzw. eine verlängerte Parkzeitbeschränkung bis 19.00 Uhr wären auch für die Anwohner nicht verhältnismäßig.
Beschluss
Die GVG stimmt der Empfehlung des GV vom 14.02.23 zu und befürwortet, weiterhin an der seitherigen Parkzeitbeschränkung bis 18.00 Uhr festzuhalten.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 10 (SPD, CDU, GRÜNE) | - | 1 (FDP) |
160.5 Parkplatz „Brunnenwiese“
Der GV hat zuletzt am 15.12.20 (TOP 725.5) beschlossen, dass derzeit keine Notwendigkeit für die Entwicklung eines langfristigen Konzeptes für die Nutzung des öffentlichen Parkplatzes „Brunnenwiese“ gesehen wird und für eine Anordnung von weiteren Beschränkungen kein Bedarf besteht.
In der GV-Sitzung am 14.02.23 wurde nochmals angeregt, um diesbezüglich weitere Informationen zu bekommen, die Parksequenz durch GV-Mitglieder zu beobachten und in einer der nächsten Sitzungen neu zu behandeln.
160.6 Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Kreisstraße K 75 Abzweigungen Friedhofstraße und „Weilertsweg“
Bereits im Jahre 2018 war dies bei der Verkehrsschau ein Thema.
Bei der Verkehrsschau am 17.05.2022 wurde das Thema der Herabsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h (anstelle 70 km/h) im Bereich der K 75 aufgrund der Einmündungen Friedhofstraße und „Weilertsweg“ seitens der örtlichen Straßenverkehrsbehörde erneut aufgegriffen und den Teilnehmern der Verkehrsschau vorgetragen, da es vermehrt zu gefährlichen und brenzligen Situationen für den ausfahrenden Verkehr aus der Friedhofstraße gekommen ist.
Aufgrund des Straßenverlaufes i. V. mit überhöhter Geschwindigkeit wird der ankommende Verkehr der K 75 von den ausfahrenden Verkehrsteilnehmern der Friedhofstraße erst relativ spät erkannt und die Geschwindigkeit falsch eingeschätzt. Um diese gefährlichen Situationen zu entschärfen, ist die Herabsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h dringend erforderlich. Auch wurde von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde angemerkt, dass mit einer Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 60 km/h in dem Einmündungsbereich „Friedhofstraße/Weilertsweg“ sodann alle streckenbezogenen außerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen im Zuge der K 75 von Reichelsheim (Einmündung „An der Ruh“) - Weiler Michelbach und Fränkisch-Crumbach (Einmündung „Friedhofstraße/Weilertsweg“ gleich sind.
Aus den vorgenannten Gründen konnten die Teilnehmer der letztjährigen Verkehrsschau der beantragten Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h für den o.g. Bereich befürworten.
Beschluss
Die GVG schließt sich der Empfehlung des GV vom 14.02.23 an und befürwortet eine Senkung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h auf 60 km/h im Zuge der K 75 für den Bereich der Abzweigungen „Friedhofstraße/Weilertsweg“. Die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung mit gleichzeitiger Auftragserteilung für den Schildertausch an Hessen Mobil erfolgt durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
Die GVG hatte am 23.09.22 nach einem Haushaltsantrag der FDP-Fraktion verschiedene Aspekte eines Einsatzes von Freifunk erörtert und nach Aussprache über das Zwischenergebnis der Verwaltung das Vorhaben zurück an den GV überwiesen. Beigeordneter Dr. Erbs hatte sich bereit erklärt, eine Umsetzung im Rahmen einer studentischen Arbeit prüfen zu lassen. Für das Projekt hat Dr. Erbs den Studierenden Furkan Akyürek gewinnen können. Dieser präsentierte das Ergebnis seines Projektes dem GV am 06.12.22 u. am 14.02.23.
Am 14.02.23 hat Herr Akyürek dem GV seine Arbeitsergebnisse vorgestellt mit dem Ziel, über eine Weiterverfolgung des Vorhabens und einen nachhaltigen Betrieb entscheiden zu können. Zuvor hatte er Kontakt aufgenommen mit der Freifunk-Community Darmstadt und einem Freifunk-Organisator in Reichelsheim. Maßgeblich für das Gelingen des Projektes ist die Gewinnung von Freiwilligen, die sich um Einführung und Betrieb kümmern. Rechtliche Hürden können ferner in der noch nicht abschließend geklärten Störerhaftung sowie der fehlenden Filterung jugendgefährdender Inhalte liegen. Der GV ist zu dem Ergebnis gelangt, dass eine flächendeckende Versorgung im Sinne der Antragstellerin auf der Basis von Freifunk nicht kurzfristig realisierbar ist, aber dass es durchaus lohnenswert sein kann, wenn von der Gemeinde aufgerufen würde zu einem ehrenamtlichen Engagement in dieser Richtung.
Aufgrund der vorgenannten Problematiken zieht der Gemeindevertreter Tobias Wörle den Antrag seiner Fraktion zurück.
Die Gemeindevertreterin Anja Menge begründet den Antrag ihrer Fraktion. Die drei übrigen Fraktionen signalisieren jeweils ihre Zustimmung. Bürgermeister Engels sieht die Durchführung von Punkt 2 des Antrags kritisch, da die Verwaltung hierfür schon eine Kostenschätzung von der Entega für eine Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung eingeholt hat. Diese lag bei etwa 1 T€ netto. Die Kosten für die Abschaltung von lediglich einer Stunde seien mit wesentlich höheren Kosten anzusetzen, da alle Einspeisebereiche der Straßenbeleuchtung von den Monteuren der Entega abgefahren werden müssen. Es herrscht Einvernehmen darüber, dass Punkt 2 des Antrags mit dem Zusatz versehen wird: „Es dürfen jedoch keine zusätzlichen kosten entstehen.“
Beschluss
| 1. | Die Gemeinde Fränkisch-Crumbach nimmt an der diesjährigen Earth-Hour am 25.03.2023eil. Durch die Teilnahme wird Fränkisch-Crumbach auf der Karte der Teilnehmenden markiert und bekommt ein Werbepaket für Kommunen. |
| 2. | Die Straßenbeleuchtung wird während der Teilnahme am 25. 03. von 20:30 - 21:30 Uhr auf das (verkehrssicherungstechnisch notwendige und technisch mögliche) Minimum reduziert. Es dürfen jedoch keine zusätzlichen Kosten entstehen. |
| 3. | Die Gewerbetreibenden der Gemeinde werden mittels der Werbematerialien informiert und eingeladen ihrerseits während der Earth-Hour einen Beitrag zur Reduzierung der Lichtmenge zu leisten. |
| 4. | Die Teilnahme wird im Amtsblatt thematisiert und die Bürgerinnen und Bürger zur freiwilligen Teilnahme eingeladen. |
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
Gemeindevertreter Klaus Horlacher fragt an, was der Anlass für eine Drohnenbefliegung über der Gemarkung Fränkisch-Crumbach sei. Bürgermeister Engels informiert, dies sei auf einen ursprünglichen Beschluss dieses Parlamentes zurückzuführen, Hochwasserschutzmaßnahmen durchzuführen (TOP 43 am 10.09.21) und hierfür sei eine entsprechende Befliegung erforderlich.