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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 38/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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NIEDERSCHRIFTüber die 18. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretungder Gemeinde Fränkisch-Crumbach (Wahlperiode 2021-2026)am 24. März 2023

Als stimmberechtigte Gemeindevertreter waren anwesend:

SPD-Fraktion:

CDU-Fraktion:

FDP-Fraktion:

1. Andreas Engel

2. Elke Herich

3. Klaus Horlacher

4. Matthias Horlacher

5. Anette Vogel

1. Jochen Habermehl

2. Peter Kaffenberger

3. Stefan Rink ab 20.25 Uhr

4. Achim Weidmann

5. Natalie Zeisel

1. Joachim Eichner

2. Tobias Wörle

GRÜNE-Fraktion:

1. Marc Oliver Gutzeit

2. Anja Menge

Somit waren 14 stimmberechtigte Gemeindevertreter anwesend.

Es fehlte entschuldigt:

• Patrick Eckert

Vom Gemeindevorstand waren anwesend:

• Bürgermeister Eric Engels

• Beigeordneter Dr. Heinz-Erich Erbs

• Beigeordneter Walter Weidmann

• Beigeordnete Tabea Worch

Die Sitzung begann um 20:00 Uhr und war um 22:00 Uhr beendet.

Die Gemeindevertretung wurde durch Einladung des Vorsitzenden vom 14.03.2023 unter Mitteilung der Tagesordnung, der Stunde und des Ortes zu einer Sitzung einberufen. Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden öffentlich bekannt gegeben.

Der zweite stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung Marc Oliver Gutzeit eröffnete die Sitzung und stellte sowohl die Beschlussfähigkeit als auch die ordnungsgemäß ergangene Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung fest. Die Verhandlung fand in öffentlicher Sitzung statt.

Als Vertreterin der Presse war Frau Kirsten Sundermann vor Ort.

Über die Beratung der Gegenstände der Tagesordnung wurde folgende Niederschrift gefertigt.

TOP 164 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.02.2023

Gemeindevertreter Peter Kaffenberger merkt an, dass noch eine redaktionelle Änderung in TOP 159 vorzunehmen ist. Der Wortlaut „Beigeordneter Wörle“ ist in „Gemeindevertreter Wörle“ abzuändern.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Einstimmig

-

-

Damit ist die Niederschrift über die 17. Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.02.2023 unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung genehmigt.

TOP 165 Bericht des Gemeindevorstandes

Bürgermeister Engels unterrichtet u. a. von Sitzungen nach dem 14.02.2023, soweit sie nicht bereits Gegenstand der übrigen Tagesordnung sind.

1.

Teilnahme am Sondermessprogramm - Bürgermeister Engels gibt bekannt, dass eine Untersuchung des Trinkwassers auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) – des Hess. Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen (HLPUG) ergeben hat, dass Spuren in unserem Trinkwasser nachweisbar waren, Grenzwerte aber nicht überschritten wurden. PFAS kommen z. B. in Beschichtungen von Textilien, Backpapier, Feuerlöschern, Kosmetika vor und sind schwer abbaubar.

2.

Folgevertrag über die Betriebsträgerschaft sowie über die Ausführung der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit – Der GV hat in seiner Sitzung am 14.03.23 (TOP 356) einen Anschlussvertrag über die interkommunale Jugendpflege mit dem Arbeiterwohlfahrt- (AWO) Kreisverband Odenwaldkreis beschlossen. Dieser beinhaltet ab 01.04.2023 eine 30 %-Stelle (Aufstockung um 8 %).

3.

Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung; Teilnahmewettbewerb IKEK - Bürgermeister Engels gibt bekannt, dass der GV in seiner Sitzung am 14.03.2023 (TOP 357) die Auftragsvergabe an das Büro ARGE Dorfentwicklung Jung, Lüdeling & Partner GbR zu einem Auftragspreis von brutto 34.561,23 € beschlossen hat. Der von der Gemeinde zu tragende Eigenanteil beträgt 6.912,25 €.

4.

Terminabstimmung für die BULF-Sitzung mit Vorentwurf „Hexenberg II“ – Einvernehmlich wurde als Sitzungstermin der 17.04.2023 festgehalten.

TOP 166 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Fränkisch-Crumbach; Beratung und Beschlussfassung gemäß § 97 Abs. 1 HGO

Der Gemeindevorstand hat am 14.02.2023 den Entwurf der Haushaltssatzung gemäß § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und ihn an die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung überwiesen. Die Einbringung erfolgte am 24.02.2023 (Ds. GVG.2021.156 A bis E). Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan wurden zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen. Die Beratung erfolgte am 06.03.2023.

166.6 Antrag der GRÜNE-Fraktion auf Änderung des Haushalts nach einer zu beschließenden Variante gemäß Anlage A des TOP 135 der Sitzung der GVG vom 04.11.2022 für die Sanierung der Immobilie Synagoge/Kino – Aufnahme der erforderlichen Mittel in den Haushalt 2023

Am 06.03.2023 ging ein Antrag der Bündnis 90/GRÜNEN-Fraktion ein auf Änderung des Haushalts nach einer zu beschließenden Variante gemäß Anlage A (TOP 135) der GVG-Sitzung vom 04.11.2022 für die Sanierung der Immobilie Synagoge/Kino und Aufnahme der erforderlichen Mittel in den Haushalt 2023.

Dem Antrag wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.03.23 nach Beratung mehrheitlich empfehlend zugestimmt. Haushaltssatzung, Vorbericht, Finanzhaushalt und Investitionsprogramm wurden entsprechend geändert.

Gemeindevertreterin Menge von der Grünen-Fraktion erläutert ausführlich den von ihrer Fraktion gestellten Antrag für die Haushaltsänderung 2023 und Aufnahme der erforderlichen Mittel für die Sanierung der Immobilie Synagoge/Kino. Auch merkt sie an, dass es jetzt endlich an der Zeit sei, dieses Projekt anzupacken um für diese und kommende Generationen einen Ort für Kultur und Begegnung in der Ortsmitte zu schaffen, und erwähnt, dass es an keinem anderen Ort im Ortskern eine kostengünstigere und auch nur annähernd so historisch bedeutsame Alternativen geben werde.

SPD- und FDP-Fraktion begrüßen den Antrag der Grünen-Fraktion, betonen aber auch die Notwendigkeit eines umfassenden Konzeptes, das nicht nur die Sanierung an sich, sondern auch die spätere Nutzung und Bewirtschaftung betrachtet und deshalb eine längerfristige Planung erforderlich macht.

Die CDU-Fraktion kann den Antrag der Grünen-Fraktion derzeit aufgrund der relativ angespannten finanziellen Lage der Gemeinde mit geringem finanziellem Spielraum für weitere sich zwangsläufig ergebende Folgekosten für ein weiteres Bauprojekt nicht befürworten.

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt, in 2023 für die Sanierung der Immobilie Synagoge/ altes Kino 200.000 € als Baukosten zu veranschlagen sowie als Zuschuss in gleicher Höhe Mittel aus der Landesförderung „Zukunft Innenstadt“.

Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin, für die Jahre 2024 bis 2029 jeweils 250.000 € als Baukosten sowie eine Förderung von 65 % für den gleichen Zeitraum in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

9 (SPD, FDP, Grüne)

5 (CDU)

Vor der finalen Beschlussfassung der haushaltsrechtlichen Tagesordnungspunkte geben die Fraktionen ihre entsprechenden Stellungnahmen ab:

Gemeindevertreter Engel von der SPD-Fraktion merkt an, dass die „schwarze Null“ des HH 2023 mit Steuererhöhungen erkauft wurde u.a. durch die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 550 v. H. auf 700 v. H. Sollten sich die finanziellen Belastungen der Gemeinde verbessen, gilt es sodann eine erneute Überprüfung des Hebesatzes vorzunehmen. Die SPD-Fraktion empfindet dennoch den Haushalt 2023 als zustimmungsfähig.

Gemeindevertreter Rink von der CDU-Fraktion erachtet es als sehr positiv, dass es seit nunmehr sechs Jahren in Folge der Gemeindeverwaltung gelungen ist, einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können. Die Einnahmen aus Gewerbe- und Einkommensteuer haben sich positiv entwickelt; deshalb könne eine Verweigerung von Baugebieten nicht im Interesse der gemeindlichen Finanzen liegen. Die CDU-Fraktion werde dem Haushalt 2023 zustimmen.

Für die FDP-Fraktion erwähnt der Fraktionsvorsitzende Eichner, dass es die letztjährig beschlossene Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B war, die es nun möglich machen wird, dem neuen Bürgermeister einen ausgeglichen und genehmigungsfähigen Haushalt 2023 zu übergeben. Positiv bewertet er die Aufnahme der Sanierung Synagoge/ Kino in das Investitionsprogramm. Die FDP-Fraktion werde dem Haushalt 2023 in allen Punkten zustimmen.

Gemeindevertreterin Menge (GRÜNE-Fraktion) erwähnt, dass der Haushalt 2023 eine Kombination von Pflicht und Kür sei. Er enthalte Angebote, die unseren Ort attraktiv, lebenswert und damit auch zukunftsfähig machen. Auch merkt sie an, dass es insbesondere Bürgermeister Engels zu verdanken ist, Fördergelder für derzeit laufende Projekte zu beschaffen. Die Grünen-Fraktion werde dem ausgeglichen Haushalt 2023 in all seinen Punkten zustimmen.

166.1 Ergebnishaushaushalt

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Ergebnishaushalt 2023, der mit den Erträgen in Höhe von 7.544.304 € und Aufwendungen in Höhe von 7.538.501 € einen Überschuss von 5.803 € ausweist.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Einstimmig

166.2 Finanzhaushalt

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Finanzhaushalt 2023.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Einstimmig

166.3 Investitionsprogramm

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt das Investitionsprogramm, das in 2023 Investitionen in Höhe von 1.532.500 € vorsieht.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

9 (SPD, FDP, Grüne)

5 (CDU)

166.4 Stellenplan

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Stellenplan 2023.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Einstimmig

166.5 Haushaltssatzung

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2023.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Einstimmig

TOP 167 Landesförderung „Zukunft Innenstadt“ für Sanierung der Immobilie Synagoge/Kino

Das HMWEVW hatte aus dem Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ 2021 eine Zuwendung von 250 T€ für Erwerb und Sanierung der Immobilie Synagoge/Kino bewilligt. Der GV hatte am 26.10.21 empfohlen, diese Zuwendung anzunehmen und für eine Reaktivierung des Gebäudes zu einem Zentrum der Begegnung für Vereine, Kulturschaffende und Gewerbetreibende einzusetzen. Er knüpfte damit an einen Beschluss der GVG vom 17.08.2001 (TOP 45) an.

Unterdessen wurden ein Sanierungsvorschlag erarbeitet (BULF TOP 27 am 20.07.22) und Entscheidungshilfen u. a. bei der Sitzung der Vereinsvorsitzenden am 21.09.22 und bei der Steuerungsgruppe Dorfentwicklung am 27.10.22 eingeholt. Seitens des Landesamtes für Denkmalschutz und der Dorf- und Regionalentwicklung des Landkreises wurden weitere Fördermittel in Aussicht gestellt. Eine aktualisierte Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation ist unterdessen veröffentlicht; das Vorhaben war ein Gegenstand im Antrag auf Anerkennung als Förderschwerpunkt (Ds. GVG.2021.85.A am 11.03.22). Ferner wurde die Region Odenwald erneut als LEADER-Region für die Förderperiode 2023-2027 anerkannt (vgl. TOP 140.13 am 25.11.22), der Einklang mit der LES wäre zu prüfen.

Mit Blick auf eine angespannte Haushaltslage, die begrenzten Verwaltungskapazitäten und eine bislang noch geringe Resonanz bei Ehrenamtlichen und Gastronomie wurde das Vorhaben in das Investitionsprogramm der Gemeinde für 2023 (Ds. GVG.2021.156.E am 14.02.23) auf Vorschlag des Bürgermeisters nicht mehr aufgenommen. Ein Haushaltsantrag der GRÜNEN-Fraktion auf Wiederaufnahme in das Investitionsprogramm wurde vom HuF-Ausschuss am 06.03.23 (TOP 16) empfehlend beschlossen und sodann in die 3. Lesung des Haushaltsentwurfs eingearbeitet.

Im Zuwendungsbescheid für das o.g. Förderprogramm ist festgelegt, dass die Fördermittel für die Sanierung bis zum 31.12.2023 abgerufen werden müssen. Verwaltungsseitig wurde angefragt, ob Aussicht besteht auf eine Verlängerung dieser Frist zum Mittelabruf über das Jahr 2023 hinaus.

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Mittel aus dem Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ und bestätigt, dass mit diesen Mitteln, durch die Sanierung der ehemaligen Synagoge und die Schaffung eines Kultur- und Begegnungszentrums in diesen Räumen, die „Innenstadt“ der Gemeinde nachhaltig gestärkt wird. Eine Strategie für die Ortsmitte wird im Rahmen des IKEK inklusive eines Nutzungskonzepts erarbeitet. Die ehemalige Synagoge ist dabei das zentrale Projekt, welches dazu beitragen wird, die Strategie einer nachhaltigen Stärkung der Ortsmitte zu erreichen.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

9 (SPD, Grüne, FDP)

-

5 (CDU)

TOP 168 Änderung der Gebührenordnung für die Kindertagesstätte

Der Kindertagesstättenausschuss hat am 13.01.23 Änderungsbedarf an der Gebührenordnung angezeigt, weil künftig das Mittagessen nicht mehr pauschal, sondern – analog zur Ganztagsbetreuung in der Rodensteinschule – gemäß Bestellung im Einzelfall abgerechnet werden soll. Bei dieser Gelegenheit soll auch die seit längerem hinfällige Gebühr für ein Portfolio entfallen. Ferner kann die Sonderregelung während der Corona-Pandemie (GVG TOP 285 am 02.07.20) wieder entfallen.

Beschluss

Die GVG beschließt eine Gebührenordnung für die Kindertagesstätte nach dem vorliegenden Entwurf.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Einstimmig

-

-

TOP 169 1. Änderung der Friedhofssatzung

Die neue Friedhofsordnung wurde nach einer aktuellen Empfehlung des HSGB überarbeitet. Anlass sind Änderungen durch § 2b UStG. Bei dieser Gelegenheit wurden weitere Änderungsvorschläge der Friedhofsverwaltung mit eingearbeitet.

Im HuF-Ausschuss wurden die Eigenschaften der Grabplatten in § 28 Abs. 10 auf den Grundriss von genau 0,30 x 0,30 m (anstatt „bis zu“ 0,30 x 0,30 m) und gefertigt aus Stein festgelegt. Diese Festlegungen wurden im Satzungsentwurf geändert.

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung der Friedhofsordnung nach dem vorliegenden Entwurf.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

13 (SPD, CDU, FDP,Grüne)

-

1 (SPD)

TOP 170 „Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“ der Gemeinden Brensbach und Fränkisch-Crumbach

Die GVG hat am 10.06.22 (TOP 104) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Brensbach beschlossen, des Weiteren die Gründung des Zweckverbandes „Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“ mit einer Satzung nach dem vorliegenden Entwurf, und hat den Vertragsentwurf der HLG für den Flächenankauf zustimmend zur Kenntnis genommen.

An Verträgen und Satzung ist unterdessen Änderungsbedarf entstanden, der mit HSGB, Kommunalaufsicht des Odenwaldkreises, HLG und der Kanzlei Haldenwang Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, sowie beiden Gemeindeverwaltungen besprochen worden ist. Der aktuelle Sachstand wurde im Kreise der Lenkungsgruppe (vgl. GVG TOP 259 am 05.12.19) am 22.02.23 vorgestellt und erörtert. Davon hat zuletzt der HuF-Ausschuss am 06.03.23 (TOP 19) Kenntnis genommen.

170.1 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Errichtung eines Zweckverbandes

Der öffentlich-rechtliche Vertrag war ursprünglich als Rechtsgrundlage für die Gründung des Zweckverbandes gedacht. Zunächst waren im öffentlich-rechtlichen Vertrag einige Regelungen enthalten, die nicht Bestandteil der Verbandssatzung waren (z.B. die Regelung zur Verbandsumlage in § 3 und des Zeitpunkts des Aufgabenübergangs auf den Verband in § 4). Nach den erfolgten Ergänzungen der Verbandssatzung gibt es aber im Vertrag keine Regelungen mehr, die sich nicht schon in der Satzung finden.

Im Sinne der Eindeutigkeit und im Einvernehmen mit der Kommunalaufsicht kann daher, vorbehaltlich der Annahme der Änderungsvorschläge in TOP 170.2, auf den öffentlich-rechtlichen Vertrag verzichtet werden.

Beschluss

Die GVG hebt ihren Beschluss vom 10.06.22 (TOP 104.1) über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Brensbach wieder auf.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

12 (SPD, CDU, FDP)

-

2 (Grüne)

170.2 Satzung des Zweckverbandes „Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“

Nach § 10 Abs. 1 KGG bedarf die Verbandssatzung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Im Austausch mit dieser und der Anwaltskanzlei sind zuvor zum Zwecke der Genehmigungsfähigkeit noch diverse Änderungsvorschläge eingearbeitet worden.

Beschluss

Die GVG beschließt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Brensbach nach dem vorliegenden Entwurf und ersetzt damit den Entwurf zu ihrer Beschlussfassung vom 10.06.22 (TOP 104.2).

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

12 (SPD, CDU, FDP)

-

2 (Grüne)

170.3 Vertragsgestaltung des Flächenankaufs zur Bodenbevorratung durch die Hessische Landgesellschaft (HLG)

Die HLG führt derzeit erneut Ankaufsgespräche mit den Eigentümern der Grundstücke im geplanten Geltungsbereich des Gewerbeparks Gersprenztal. Der Ankaufsbeginn wurde von den Gemeinden Brensbach und Fränkisch-Crumbach im vergangenen Jahr beschlossen und nach formaljuristischer Prüfung des Kaufvertragsmusters durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund Ende letzten Jahres freigegeben.

Bei den Eigentümerverhandlungen der vergangenen Tage hat sich gezeigt, dass der Ankaufspreis von 15 €/m² gemäß Projektvereinbarung Gemeinde Brensbach/HLG aus 2013 zwar noch akzeptiert wird, die Kaufpreisaufteilung von 5 €/m² bei Vertragsabschluss und weiteren 10 €/m² bei Vorliegen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes bei einigen Eigentümern wegen des langen Verfahrensganges auf Skepsis stößt. Ausgenommen sind die Verhandlungen zum Flurstück 182, die im Rahmen der späteren Baulandumlegung weitergeführt werden. Die Eigentümer haben aber dennoch ihre Verkaufsbereitschaft erkennen lassen, sollte direkt bei Vertragsabschluss der gesamte Ankaufspreis von 15 €/m² gezahlt werden.

Mit Blick auf eine Realisierung des Baugebietes entsprechend der bisherigen Planung hat die HLG empfohlen, den Kaufpreis von 15 €/m² direkt bei Vertragsabschluss, ohne Kaufpreisaufteilung zu zahlen. Die Gemeinde Fränkisch-Crumbach ist hier Drittbeteiligte und nimmt auch diese Änderung lediglich zur Kenntnis.

Beschluss

Die GVG nimmt die Kaufpreiszahlung in einem Zuge im Rahmen des Flächenankaufs durch die HLG, abweichend von ihrem Stand am 10.06.22 (TOP 104.3), zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

12 (SPD, CDU, FDP)

-

2 (Grüne)

TOP 171 Innerörtliche Verkehrsmaßnahmen

171.1 Antrag der FDP-Fraktion, eingegangen am 04.03.2020, Parksituation Saroltastraße und Parkplatz „Brunnenwiese“

zu 2: Parksituation Saroltastraße

Der öffentliche Parkraum wird von den Anwohnern zwischen den Einmündungen Elisabethenstraße und Darmstädter Straße stark genutzt. Bei einer Einrichtung von „Parken nur in gekennzeichneter Fläche“ würden Parkmöglichkeiten entfallen und Anwohner könnten – sofern dort keine Parkfläche gekennzeichnet ist – nicht mehr vor dem eigenen Grundstück parken. Das könnte bei betroffenen Anwohnern auf Unverständnis stoßen. Diese Prognose wurde von den Teilnehmern der letztjährigen Verkehrsschau geteilt.

Um jedoch für den fließenden Verkehr ein sicheres Ausfahren aus der Saroltastraße und Einfahren in die Darmstädter Straße zu ermöglichen, hat die örtliche Straßenverkehrsbehörde vorgeschlagen, den 5-m-Einmündungsbereich Saroltastraße/Darmstädter Straße mit Aufbringung einer Grenzmarkierung VZ 299 StVO (Zickzacklinie) zu versehen, da gemäß § 12 Abs. 3 StVO ein Parken in diesem Bereich (vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen) bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, unzulässig ist, diese „verbotene“ Zone jedoch von Anwohnern dennoch zum Parken genutzt wird. Dieses Vorhaben wurde von den Verkehrsschauteilnehmern begrüßt.

Der GV hatte diesen Punkt am 14.02.23 einvernehmlich zurückgestellt und in seiner Sitzung am 28.02.23 neu behandelt.

Beschluss

Die GVG befürwortet sowohl die Aufbringung von Grenzmarkierungen VZ 299 StVO (Zickzacklinien) in den 5 m-Einmündungsbereichen Saroltastraße/Darmstädter Straße und Saroltastraße/Elisabethenstraße als auch die Rückstellung eines Parkkonzeptes für ein „Parken nur in gekennzeichneter Fläche“ oder auch für ein versetztes Parken, bis Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Grenzmarkierungen vorliegen. Über die Beauftragung eines Verkehrsplaners für die Erstellung eines solchen Parkkonzeptes wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Einstimmig

-

-

zu 5: Parkplatz „Brunnenwiese“

Da es sich hier um einen öffentlichen Parkplatz (Parkfläche) handelt, steht dieser grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung. Beschränkte und zweckgebundene Parkplätze/Parkflächen sind derzeit der Parkplatz an der E-Ladesäule (GV TOP 125 am 21.02.17) sowie im hinteren Bereich Wohnmobilstellplätze (GV TOP 506 am 22.10.19).

Alle weiteren Parkplätze sind uneingeschränkt und können sowohl von auswärtigen Besuchern als auch von Anwohnern, die beispielsweise länger parken wollen, als es die Parkzeitbeschränkung in der Darmstädter Straße erlaubt, genutzt werden.

Beschluss

Die GVG stimmt der Empfehlung des GV vom 28.02.23 zu, keine weiteren Parkbeschränkungen für den Parkplatz „Brunnenwiese“ anzuordnen, da derzeit keine Notwendigkeit für die Entwicklung eines langfristigen Konzeptes für die Nutzung des öffentlichen Parkplatzes „Brunnenwiese“ besteht.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

12 (SPD, CDU, Grüne)

-

2 (FDP)

171.2 Antrag der CDU-Fraktion, eingegangen am 14.04.2022, Aufstellung bzw. Montage von Pollern zur Gehwegsicherung

zu 1: Ecke Darmstädter Straße/Schleiersbacher Straße im Bereich des Anwesens Darmstädter Straße 13

Die Aufstellung und Montage von Pollern in dem o.g. Bereich unter Einhaltung des erforderlichen Abstandes von 0,50 m zum Fahrbahnrand würde bedeuten, dass dieser Gehweg aufgrund der geringen Restbreite für Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollatoren sowie von Rollstuhlfahrern nicht mehr oder nur erschwert nutzbar wäre.

zu 2: Bahnhofstraße im Bereich Anwesen Bahnhofstraße 5

Mit der beantragten Aufstellung und Montage von Pollern soll das Parkverhalten (Gehwegparken) im Kurvenbereich verhindert werden. Dennoch hatten die Teilnehmer der letztjährigen Verkehrsschau am 17.05.2022 von einer Poller-Aufstellung abgeraten. Empfohlen wurde jedoch die Anordnung von eingeschränktem Haltverbot VZ 286 StVO. Somit bleibt die Gehwegbreite für den Fußgängerverkehr erhalten und den Bewohnern ist es möglich, kurzzeitig zum Be- und Entladen zu halten.

Gemeindevertreter Habermehl teilt mit, dass sich die CDU-Fraktion der Empfehlung aus der Verkehrsschau anschließt und auf eine Aufstellung von Pollern in den o.g. Bereichen verzichtet. Fraktionsvorsitzender Weidmann gibt bekannt, dass die CDU-Fraktion auf eine Abstimmung verzichtet.

TOP 172 Bericht aus den Verbänden

Frau Martina Limprecht berichtet von der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Gersprenzgebiet am 01.03.2023 in Münster.

TOP 173 Anfragen

Eine Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.03.2023 nach der Erweiterung der Außenfläche der Kindertagesstätte wird vom Gemeindevorstand schriftlich beantwortet.

Nach Schließung der Tagesordnung erteilt stv. Vorsitzender Gutzeit dem Gemeindevertreter Rink das Wort für eine persönliche Erklärung gem. § 24 GO. Gemeindevertreter Rink äußert sich sodann zu der aktuellen Situation der Baulandentwicklung und über das Verhalten der IG Hexenberg. Er stellt klar, dass entgegen so mancher Außendarstellung der IG längst nicht alle dort ansässigen Bewohner deren Vorgehensweise gutheißen. Besonders ärgerlich sei der Satz „der gelebten Ignoranz der politischen Gremien“ in einem der von der IG Hexenberg verteilten Flyer. Dies empfindet er als Beleidigung und fehlende Wertschätzung des Engagements aller Gemeindevertreter, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich für unseren Ort einsetzen.

Fränkisch-Crumbach, den 05.05.2023

Der zweite stellvertretende Vorsitzende:
Schriftführer:
Gutzeit
Kowarsch