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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 38/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung

Aufgrund des §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 28.05.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Überschuss von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelüberschuss von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 952.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.500.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2025 durch die von der Gemeindevertretung am 22.11.2024 beschlossene und am 28.05.2025 geänderte Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 500 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 900 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf 395 v.H.

Insofern haben die Angaben der Steuersätze an dieser Stelle nur nachrichtliche Bedeutung.

§ 6

Es gilt das von der Gemeindevertretung am 28.05.2025 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Es gilt die von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungsrichtlinie.

Fränkisch-Crumbach, den 30.05.2025
DER GEMEINDEVORSTAND
Horlacher, Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2025

Hiermit erteile ich folgende nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2025:

a)

zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Ergebnishaushalts in der Planung

b)

zu dem hiermit in Verbindung stehenden, von der Gemeindevertretung am 28. Mai 2025 beschlossenen Haushaltssicherungskonzept,

c)

zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen in Höhe von 952.000 € (in Worten: neunhundertzweiundfünfzigtausend Euro), gemäß § 103 Abs. 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite jeweils der Genehmigung nach § 103 Abs. 4 Nr. 22 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf – ausgenommen hiervon sind Kredite in einem Gesamtumfang von 275.000 € aus der Nachfinanzierung wegen eines 2024 nicht realisierten Verkaufs einer Liegenschaft -,

und

d)

zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von 3.500.000 € (in Worten: drei Millionen fünfhunderttausend Euro) gemäß § 105 Abs. 22 HGO.

Im Auftrag
Sandra Kemper, Leitende Verwaltungsdirektorin
Erbach, 31. Juli 2025

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22. September 2025 bis einschließlich 10. Oktober 2025 im Rathaus, Rodensteiner Straße 8, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus

Montag und Dienstag

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch

von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Nach der Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan gemäß § 97 Abs. 4 HGO bis zum Ende seiner Gültigkeit auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Fränkisch-Crumbach, den 8. September 2025
DER GEMEINDEVORSTAND
Horlacher, Bürgermeister