Als stimmberechtigte Ausschussmitglieder waren anwesend:
| CDU-Fraktion: | FDP-Fraktion: | |
|
|
|
| GRÜNE-Fraktion: |
|
|
|
|
|
Somit waren 7 stimmberechtigte Ausschussmitglieder anwesend.
Die Sitzung begann um 19:00 Uhr und war um 20:32 Uhr beendet.
Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss wurde durch Einladung des Vorsitzenden vom 03.04.2023 unter Mitteilung der Tagesordnung, der Stunde und des Ortes zu einer Sitzung einberufen. Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden öffentlich bekannt gegeben. Die Sitzung fand in der Aula der Rodensteinschule statt. Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte sowohl die Beschlussfähigkeit als auch die ordnungsgemäß ergangene Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung fest. Die Verhandlung fand in öffentlicher Sitzung statt.
TOP 39 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschusses vom 14.11.2022
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
Die Niederschrift ist damit genehmigt.
| TOP 40 | Freibad-Sanierung; Kostenschätzung für Sanierungsvarianten |
Nachdem der GV am 20.12.22 beschlossen hatte, einen Zuwendungsbescheid der WI-Bank über 1 Mio. € aus dem Investitionspakt Sportstätten (IPS) 2022 des HMWEVW anzunehmen und auf einen Rechtsbehelf zu verzichten, hat mit den nunmehr drei Zuwendungsgebern (PtJ für SJK, HMdIS für SWIM, HMWEVW für IPS) am 12.01.23 ein erneutes Koordinierungsgespräch stattgefunden. Verwaltungsseitig wurde dafür eine Aufteilung in zwei Bauabschnitte (BA A Mehrzweckbecken und BA B Funktionsgebäude) vorgeschlagen, um dem Doppelförderungsverbot für die anteilig enthaltenen Bundesmittel zu entgehen. Im Kreise der Zuwendungsgeber bestand Einvernehmen, die vorgeschlagene Aufteilung zu akzeptieren, die Bewilligungen in vollem Umfang aufrecht zu erhalten und den kommunalen Eigenanteil aufschlagsfrei auf die beiden Bauabschnitte aufzuteilen. Grundlage ist der Nachweis, dass die Förderziele der Zuwendungsgeber in jeweils beiden Bauabschnitten erreicht werden.
Seitens der Gemeinde wurde federführend an das SJK-Programm unterdessen ein ent-sprechender Änderungsantrag gerichtet. Die verpflichtende baufachliche Prüfung für die Fördermittelgeber PtJ und HMdIS erfolgt durch die OFD Frankfurt/Main, für das HMWEVW hingegen durch die WI-Bank.
Der GV hatte sich mit dem beauftragten Architekten Schick GmbH am 06.12.22 auf die Ausarbeitung einer Auswahl der zuvor aufgebrachten Sanierungsvarianten sowie den verbindlichen Kostenrahmen verständigt. Die GVG hatte dann im Nachgang am 28.03.23 zwei Fachplaner-Leistungen beauftragt. Fa. Schick hat in der Zwischenzeit mit den beauftragten Fachplanern Kostenschätzungen für diese drei Varianten aufgestellt, die im Rahmen der BULF-Sitzung vorgestellt werden:
Der GV hat am 28.03.23 empfohlen, der Sanierungsvariante 1 den Vorzug zu geben. Beigeordneter Kredel teilt mit, dass er eine andere Auffassung als der GV habe und Sanierungsvariante 3 empfiehlt. Nach einer Diskussion wird sich mehrheitlich für Sanierungsvariante 1 ausgesprochen. Die Fachreferenten weisen darauf hin, dass erst Ende Juni eine belastbare Kostenberechnung vorgelegt werden kann. Aktuell wird noch von Gesamtkosten in Höhe von rd. 3,5 Mio. und kommunalen Eigenmitteln von rd. 400 T€ (jeweils netto) ausgegangen. Weitere Fördermittel können nicht akquiriert werden. Es ist von weiteren Preissteigerungen auszugehen (Prognose wird bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 12.05. vorgelegt). Die Preissteigerungen führen zwangsläufig zu höheren kommunalen Eigenmitteln. Es herrscht Einvernehmen darüber, dass eine Teilnahme der Referenten bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.05.23 entbehrlich ist.
Der BULF-Ausschuss nimmt die Neuaufteilung der Eigen- und Drittmittel zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt der GVG eine Sanierung des Mehrzweckbeckens in der Variante 1.
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 4 (SPD, GRÜNE) | - | 3 (CDU, FDP) |
TOP 41 Entwicklung eines Wohnbaugebietes; städtebauliche Skizze „Hexenberg II“
Die GVG hatte zuletzt am 25.11.22 die überarbeitete Zielstellung für die städtebauliche Entwicklung des geplanten Wohnbaugebietes „Hexenberg II“ verabschiedet und den GV beauftragt mit der Ausarbeitung einer städtebaulichen Skizze als Grundlage eines Entwurfs für die von ihr aufgestellte Bauleitplanung. Der GV hat sich am 14.02.23 diese städtebauliche Skizze zu eigen gemacht und sie der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen als Arbeitsergebnis vorgelegt.
Die Fachreferenten stellen die städtebauliche Skizze vor. Es werden keine Fragen von den Ausschussmitgliedern gestellt. Gemeindevertreter Engel kündigt an, dass sich die SPD-Fraktion bis zum Amtswechsel des Bürgermeisters am 01.07.23 an keinen Beschlussfassungen beteiligen werde. Es herrscht Einvernehmen darüber, dass eine Teilnahme der Referenten bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.05.23 entbehrlich ist.
Der BULF-Ausschuss nimmt die städtebauliche Skizze zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt sie der Gemeindevertretung als Grundlage für den Entwurf des von ihr aufge-stellten Bebauungsplan „Hexenberg II.
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 2 (CDU) | 2 (GRÜNE, SPD) | 3 (SPD, FDP) |
Nach § 25 (1) S. 2 der Geschäftsordnung der Gemeinde ist der Beschluss bei Stimmengleichheit empfehlend abgelehnt.
| TOP 42 | Verschiedenes |
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Der Vorsitzende: | Schriftführer: |
Horlacher | Vierheller |