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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach (Wahlperiode 2021-2026) am 12. Mai 2023

Als stimmberechtigte Gemeindevertreter waren anwesend:

SPD-Fraktion:

CDU-Fraktion:

FDP-Fraktion:

1. Andreas Engel

2. Elke Herich

3. Klaus Horlacher

4. Matthias Horlacher

5. Anette Vogel

1. Jochen Habermehl

2. Peter Kaffenberger

3. Stefan Rink

(ab 20:34 Uhr)

4. Achim Weidmann

5. Natalie Zeisel

1. Tobias Wörle

2. Joachim Eichner

GRÜNE-Fraktion:

1. Anja Menge

2. Marc Oliver Gutzeit

Somit waren 14 stimmberechtigte Gemeindevertreter anwesend.

Es fehlte entschuldigt:

  • Patrick Eckert

Vom Gemeindevorstand waren anwesend:

  • Bürgermeister Eric Engels
  • Beigeordneter Jörg Dinkel
  • Beigeordneter Dr. Heinz-Erich Erbs
  • Beigeordneter Walter Weidmann
  • Beigeordneter Thomas Wießmann

Die Sitzung begann um 20:02 Uhr und war um 21:31 Uhr beendet.

Die Gemeindevertretung wurde durch Einladung des Vorsitzenden vom 02.05.2023 unter Mitteilung der Tagesordnung, der Stunde und des Ortes zu einer Sitzung einberufen. Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden öffentlich bekannt gegeben.

Der zweite stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung Marc Oliver Gutzeit eröffnete die Sitzung und stellte sowohl die Beschlussfähigkeit als auch die ordnungsgemäß ergangene Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung fest. Die Verhandlung fand in öffentlicher Sitzung statt.

Über die Beratung der Gegenstände der Tagesordnung wurde folgende Niederschrift gefertigt.

TOP 174 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.03.2023

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Einstimmig

-

-

Damit ist die Niederschrift über die 18. Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.03.2023 genehmigt.

TOP 175 Bericht aus den Verbänden

  1. Gemeindevertreter Peter Kaffenberger berichtet über die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Hessischer Odenwald am 18.04.2023. Er gibt allgemeine Informationen bezüglich der Holzvermarktung und der Notwendigkeit, sich um die Waldbewirtschaftung und dessen Ökosystem zu kümmern. Seit Juni 2022 wird der Holzverkauf im Forstzweckverband betrieben. Hierzu wurde ein weiterer Mitarbeiter eingestellt, da mit Mehreinnahmen zu rechnen ist. Die Verbandssatzung wurde einstimmig genehmigt.
  2. Bürgermeister Eric Engels weist auf die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Zentrum Gemeinschaftshilfe am 17.05.2023 hin, zu der die Verbandsvertreter Beate Roskosch, Joachim Eichner, Elke Herich, Nathalie Zeisel und Wolfgang König geladen sind. In der Verbandsversammlung werden die Jahresabschlüsse 2019, 2020 und 2021 sowie der Wirtschaftsplan 2023 – 2024 besprochen.

TOP 176 Bericht des Gemeindevorstandes

Bürgermeister Engels unterrichtet u. a. über Sitzungen nach dem 24.03.2023, soweit sie nicht bereits Gegenstand der übrigen Tagesordnung sind.

  1. Die Benutzungsordnung für den Bürgersaal wurde ab dem 01.04.2023 angepasst. Eine Vermietung des Bürgersaales findet nur noch an Wochenenden statt; in der Regel wird der Schlüssel für den Bürgersaal am Donnerstagnachmittag übergeben und die Abnahme erfolgt am Montag nach der Veranstaltung bis 12:00 Uhr zu den Öffnungszeiten der Verwaltung.
  2. Der Gemeindevorstand hat die Empfehlung abgegeben, dass im Investitionsplan für Straßensanierung eine Erneuerung der Darmstädter Straße (Bauabschnitt zwischen Einmündung Auf der Beine und Kriemhildstraße) und des Sandweges im Haushaltsjahr 2025 durchzuführen ist.
  3. Das Anliegen, die K 79 im Zuge des Radverkehrskonzeptes des Odenwaldkreises in den Feldversuch des HMWEVW zur Sondermarkierung „RQ 9“ mit aufzunehmen (TOP 155.10 am 24.02.23), kann nicht umgesetzt werden, da bereits ausreichend Beteiligte vorhanden seien und die Versuchsreihe abgeschlossen sei.
  4. In den Fränkisch-Crumbacher Nachrichten und im Internet, auf Flyern und Plakaten wurde das Projekt „Earth-Hour“ (TOP 162 vom 24.02.2023) bekannt gegeben. Das Projekt wurde positiv umgesetzt und viele Gewerbetreibende schalteten das Licht aus.
  5. Die Kerbgemeinschaft Fränkisch-Crumbach spendet der Gemeinde 10 Bauzäune. Die Bauzäune sollen auch für die Kerb genommen werden. Dies wurde bereits mit dem Bauhof abgeklärt.
  6. Die bestellten Fließpfadkarten für den Hochwasserschutz (TOP 58.4 am 26.11.21) werden nun zusammengefasst für den gesamten Odenwaldkreis aufgestellt und über diesen abgerechnet.
  7. Der Jahresabschluss 2020 ist aufgestellt und kann vom Revisionsamt des Odenwaldkreises geprüft werden. Der Jahresabschluss endet mit einem ordentlichen Ergebnis (Fehlbetrag) von 12.355,35 € und einem außerordentlichen Ergebnis (Fehlbetrag) von 4.384,36 €. Der Planansatz im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2020 belief sich auf einen Überschuss von 44.221,00 €. Die Gemeindevertretung ist damit gem. § 112 Abs. 5 HGO pflichtgemäß unterrichtet. Nach Abschluss der Prüfung wird der Jahresabschluss der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung gem. §§ 113, 114 HGO vorgelegt.
  8. In der 16. KW sind im Gemeindegebiet mehrere Schmierereien überwiegend im Bereich des Baugebietes Süd-Ost entstanden. Es wurde Anzeige gegen Unbekannt erstattet und eine Belohnung von 300 € für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen, ausgesprochen. Die Schmierereien werden kurzfristig durch den Bauhof beseitigt.
  9. Der geplante Grenzgang fällt mit dem Rodenstein-Cup zusammen und findet daher am 04.06.2023 ab 09:00 Uhr am Naturparkplatz Rodenstein statt und wird von Revierförster Andreas Ott geführt.
  10. Das Radverkehrskonzept des Odenwaldkreises (vgl. TOP 58.6 am 26.11.21) und die Stellungnahme der Baulastträger wurden bereits auf der Homepage des Landkreises und über die Presse veröffentlicht.
  11. Bei der Landesförderung „Zukunft Innenstadt“ für die Sanierung der Immobilie Synagoge/Kino werden gemäß Beschluss vom 24.03.23 (TOP 167) von dem Fördermittelgeber 250.000 € angenommen. Die Agentur für die Dorfentwicklung (TOP 165.3 am 24.03.23) wird ein Nutzungskonzept für die Immobilie erarbeiten. Der Erwerb der Immobilie als Teileigentum gem. § 1 Abs. 3 WEG wurde eingeleitet. Mit dem Erwerb der Immobilie können die Sanierungs- und Fördermittel akquiriert werden. Den Vertrag zur Nutzungsüberlassung wird vom Notariat Trautmann in Reichelsheim durchgeführt.
  12. Die Entega Kommunale Beteiligungsgesellschaft (TOP 76 am 04.02.22) hat mit Beschluss vom 14.04.2023 Herrn Stefan Lopinsky, Bürgermeister der Gemeinde Reichelsheim, zum Mitglied des Aufsichtsrates der e-netz Südhessen AG bestellt.
  13. Aufgrund von Personalengpässen wird die Naturgruppe des Kindergartens vom 22.05.2023 bis zum Ende des Kindergartenjahres in das Gebäude des Kindergartens wechseln. Die Bewerbungsverfahren für weiteres Kindergartenpersonal läuft bereits. Die Ganztagsbetreuung der Rodensteinschule hat ähnliche Probleme und musste aufgrund Krankheit vorerst geschlossen und dann in gekürzter Form in der Notbetreuung betrieben werden.
  14. Gemäß § 50 Abs. 3 HGO wird die Gemeindevertretung über die Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2022 in Kenntnis gesetzt. Der Verbund der Kommunen Fränkisch-Crumbach, Brensbach und Brombachtal hat einen Rückstand bei den Jahresabschlüssen. Die Jahresabschlüsse sind Voraussetzung für die Haushaltsgenehmigung und konnten nur mit zeitlicher Verzögerung fertiggestellt werden. Die Verzögerung wurde von der Kommunalaufsicht akzeptiert. Der Jahresabschluss 2021 und deshalb die Entscheidung über den Genehmigungsantrag sind gem. § 50 Abs. 3 HGO noch ausstehend und damit der Gemeindevertretung angezeigt.

TOP 177 Lagebericht gemäß § 28 GemHVO

Der Lagebericht über den Stand des Haushaltsvollzuges gemäß § 28 GemHVO liegt vor. In diesem werden die Ist-Zahlen der Gemeinde Fränkisch-Crumbach vorgestellt. Die Ist-Zahlen können noch variieren, da die Einkommens- und Umsatzsteuer für das 1. Quartal noch nicht gebucht wurden. In den Fränkisch-Crumbacher Nachrichten wurde bereits über die Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst informiert, welcher die Städte und Gemeinden mit 17 Milliarden Euro belasten wird. Die Hochrechnung der Gemeinde beträgt 50.000 Euro Mehrkosten für das Haushaltsjahr 2023 und 65.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Tariferhöhungen besteht keine Nachtragshaushaltspflicht.

TOP 178 Direktwahl des Bürgermeisters am 12.03.2023; Beschlussfassung über evtl. Einsprüche sowie über die Gültigkeit gemäß § 50 KWG

An dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Wahltermin 12.03.23 (TOP 122 am 23.09.2022) fand die Direktwahl des Bürgermeisters statt.

Gemäß § 50 KWG hat die Vertretungskörperschaft über die Gültigkeit der Wahl und über Einsprüche nach §§ 25, 49 KWG zu beschließen. Wenn keiner der unter Nr. 1 bis 3 genannten Fälle vorliegt, so ist die Wahl für gültig zu erklären.

Es liegt keiner der genannten Fälle vor und es sind keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl eingegangen.

Beschluss

Die Gemeindevertretung stellt die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 12.03.2023 fest.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

13 (SPD, CDU, GRÜNE, FDP)

-

1 (SPD)

TOP 179 Freibad-Sanierung; Kostenschätzung für Sanierungsverfahren

Am 12.04.2023 hat der BULF-Ausschuss zum Thema der Freibad-Sanierung getagt. Klaus Horlacher berichtet, dass an dieser Sitzung die Herren Kurt Pelzer (Bäderbaufachlicher Projektbetreuer), Uwe Keppler (Fa. Schick GmbH) und Jörg Menz (Fa. Scheithauer GmbH) anwesend waren. Herr Pelzer stand hierbei für fachkompetenten Fragen zur Verfügung und Herr Keppler hat die verschiedenen Sanierungsvarianten sowie deren Kosten, Garantie und die Ausführung zu diesem Zeitpunkt vorgestellt. Herr Keppler empfiehlt hierbei die Variante 1 als Beschlussvorschlag zur Abstimmung in der Gemeindevertretung, welcher sich der BULF-Ausschuss anschließt. Klaus Horlacher erwähnt hier ebenfalls, dass der Beigeordnete Kredel die Variante 3 bevorzugt und dies auch fachkundig begründet, jedoch der Bauausschuss trotzdem die Variante 1 für die Gemeindevertretersitzung favorisiert hat. Bei der Abstimmung ergaben sich 4 Zustimmungen und 3 Enthaltungen.

Bürgermeister Engels berichtet, dass es abweichende Meinungen zur Variante 1 und Variante 3 gab und diese deshalb nochmals im Gemeindevorstand aufgegriffen wurden. In einer Videokonferenz wurden mit den Planern Pelzer, Keppler und Menz die Fragen und Bedenken erörtert. Die Unterschiede zwischen der Variante 1 und der Variante 3 bestehen darin, dass in der Variante 1 der Beckenboden abgerissen wird, der Sprungturm und das Nichtschwimmerbecken wegfallen und ein Edelstahlbecken eingesetzt wird. Die Beckenwände bleiben bestehen. Dies bedeutet, dass die Wasserfläche sich reduziert, aber mit der vorhandenen Umwälzanlage die Wassererwärmung betrieben werden kann. Wichtig zu erwähnen ist, dass in der entstehenden Baugrube ein neuer Boden betoniert und dieser mit Pfählen verankert werden müsste, damit das Edelstahlbecken gesetzt werden kann. Bei der Variante 3 bleibt der Beckenboden bestehen und es kann auf die Gründung verzichtet werden. Es wird ein Edelstahlbecken eingesetzt, das am Rand verstellbar ist und nachjustiert werden kann. Die Variante 3 ist kostengünstiger als die Variante 1. Hier besteht jedoch das Problem, dass dies keine gängige Technik ist. Die Wasserfläche wäre bei der Variante 3 größer. Im Gemeindevorstand wurden beide Varianten erörtert. Die Sanierung sei wie ein Neubau zu betrachten, weshalb geprüft werden muss, ob wir den Vorschriften der Fördermittelgeber unterliegen. Die Wasseraufbereitung war bereits bei der Teilsanierung 2008 zu klein und die Wassertiefe im Springturmbereich zu niedrig. Das Fazit des Gemeindevorstandes ist die Empfehlung der Variante 1 in Verbindung mit einer Kostenberechnung Ende Juni. Sollte die Kostenberechnung über der veranschlagten Summe liegen, würde als Kompromiss die Variante 3 nochmals herangezogen. Aufgrund der Kostenschätzung liegt der Berechnungskorridor bei 3 bis 4 Millionen Euro. Die Kosten werden von Bund und Land finanziert. Die Gemeinde Fränkisch-Crumbach finanziert derzeit rund 400.000 Euro. Des Weiteren muss der Baupreisindex in die Kostenberechnung mit eingeplant werden, weil mit Preissteigerungen weiter zu rechnen ist.

Gemeindevertreter Engel erörtert eine allgemeine Stellungnahme der SPD-Fraktion, ob es Sinn machen würde, ein justierbares Becken (Variante 3) zu installieren. Die SPD-Fraktion habe sich dahingehend beraten, dass sich für die sicherste Variante entschieden werden sollte anhand der Variante 1 sowie dem Vorschlag der Architekten bzgl. der Absorberanlage und der Wassererwärmung. Die Steigerung der Baupreise müsse beachtet werden. Für die Auswahl der Varianten stimme die SPD der Variante 1 zu. Bei Steigerungen der Baukosten solle nochmals diskutiert werden. Gemeindevertreter Weidmann bezieht Stellung für die CDU-Fraktion und favorisiert ebenfalls die Variante 1. Er bedankt sich in diesem Zuge bei Beigeordnetem Kredel für seine vorgestellte Ausarbeitung und bedankt sich bei Bürgermeister Engels für die Mittel, die er geholt hat. Die CDU stimme der Variante 1 zu. Gemeindevertreter Eichner trägt die Entscheidung der FDP-Fraktion vor, sich für die Variante 1 zu entscheiden. Er macht den Vorschlag, zur Attraktivitätssteigerung ein zusätzliches zweites Becken zu installieren mit entsprechender Anlagentechnik. Weiterhin könne nach der Preisnennung nochmals über die Variante 3 gesprochen werden. Er berichtet, dass laut der Wirtschaftsforschungsinstitute im Durchschnitt mit einer Preissteigerung im Jahr 2023 i. H. v. 7 % zu rechnen sei. Gemeindevertreterin Menge favorisiert im Namen der GRÜNEN-Fraktion ebenfalls die Variante 1. Weiterhin erläutert sie, dass die Variante 3 geringere Kosten habe, jedoch nicht gesagt werden könne, welche weiteren Kosten aufgrund von Nachjustierungen auftreten können. Ein Preissteigerungsindex für den Jahresdurchschnitt i. H. v. 10 % solle realistisch angesetzt werden. Gemeindevertreter Engel schlägt ebenfalls einen Sicherheitsabstand auf 10 % vor. Die Gemeindevertreter der CDU-Fraktion schließen sich der Preissteigerung von 10 % an. Gemeindevertreter Klaus Horlacher fragt, ob bei der kostengünstigeren Variante 3 mit 160.000 Euro die Umwälzanlage ertüchtigt werden müsste und ob diese Kosten bereits im Preis dieser Variante eingeplant sind oder ob weitere Kosten bzw. Ertüchtigungen kalkuliert werden müssten. Bürgermeister Engels erläutert, dass in der Wasseraufbereitung der größere Filter nicht in das vorhandene Betriebsgebäude passt und dieses erweitert werden müsste, wozu evtl. die großen Kellerflächen genutzt werden können. Der Keller sei jedoch renovierungsbedürftig, da die Deckenhöhe mindestens 3 Meter betragen müsse. Diese Renovierung wurde noch nicht kalkuliert.

Beschluss

Die Gemeindevertretung nimmt die Neuaufteilung der Eigen- und Drittmittel zustimmend zur Kenntnis und veranlasst eine Kostenberechnung für eine Sanierung des Mehrzweckbeckens in der Variante 1, in die eine Entwicklung des Baupreisindex in Höhe von 10 % p.a. eingearbeitet werden soll.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Einstimmig

-

-

TOP 180 Entwicklung eines Wohnbaugebietes; städtebauliche Skizze „Hexenberg II“

Die GVG hatte zuletzt am 25.11.22 die überarbeitete Zielstellung für die städtebauliche Entwicklung des geplanten Wohnbaugebietes „Hexenberg II“ verabschiedet und den GV beauftragt mit der Ausarbeitung einer städtebaulichen Skizze als Grundlage eines Entwurfs für die von ihr aufgestellte Bauleitplanung. Der GV hat sich am 14.02.23 diese städtebauliche Skizze zu eigen gemacht und sie der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen als Arbeitsergebnis vorgelegt. An der BULF-Sitzung am 12.04.2023 war Herr Ole Heidkamp von der Planungsgruppe Darmstadt anwesend und hat die städtebauliche Skizze des Hexenberg II vorgestellt. In der Ausschusssitzung wurde die städtebauliche Skizze mit 2 Zustimmungen, 2 Ablehnungen und 3 Enthaltungen beschlossen.

Gemeindevertreter Engel schlägt vor, die Beschlussfassung auf die Gemeindevertretersitzung am 14.07.2023 zu verschieben. Die Verschiebung sage nichts über die Qualität des Planungsbüros aus und nichts über den vorliegenden Entwurf. Gemeindevertreter Engel ergänzt, dass hier keine Fehlinterpretation entstehen soll. Es sollte noch kein Beschluss gefasst werden, da noch viele Prüfungen notwendig seien, um in die richtige Richtung zu gehen. Gemeindevertreter Rink zeigt sich irritiert und geschockt, da alle bisherigen Beschlüsse gemeinsam getragen und gefasst wurden. Es wurden bereits über 200.000 Euro hierfür ausgegeben und durch die Verschiebung könnten diese wegfallen. Durch diese Aussage würden die Bürger entzweit und aufgrund dessen sollte die Gemeindevertretung sehr wohl gemeinsam entscheiden. Er stimmt dem Beschlussvorschlag zu und könne die Verschiebung nicht nachvollziehen und kritisiert, dass hierdurch Zeit verloren ginge. Gemeindevertreterin Menge erläutert, dass sie aus ökologischen Gründen gegen das Baugebiet sei. Gemeindevertreter Eichner erklärt, dass er sich für das Baugebiet auf dem Hexenberg entschieden hatte, jedoch gegen die Verkleinerung des Baugebietes gestimmt habe. Weiterhin erklärt er, dass das Parlament die Hoheit habe, die weitere Vorgehensweise darzulegen. Es solle hierbei nicht weiter verzögert werden, da hierfür kein Argument vorliege. Gemeindevertreter Engel begründet den Wunsch nach einer Verschiebung damit, dass das Parlament nicht informiert worden sei, welche Grundstückseigentümer verkaufen möchten. Des Weiteren sei nicht klar, ob es bereits eine Bewerberliste gebe Und wie hoch die Baupreissteigerung ausfallen werden. Dem angehenden Bürgermeister Matthias Horlacher solle die Chance gegeben werden, hierüber nachzudenken. Bürgermeister Engels erklärt, dass Gemeindevorstand und Verwaltung im Auftrag der Gemeindevertretung handelten. Der Gemeindevorstand habe bereits weitere Folgeaufträge an die Planer gegeben. Verschiebungen führten zu weiteren Kosten, die der Steuerzahler zu tragen habe. Es sei zwar eine Umlegung veranlasst, bisher liege aber lediglich eine städtebauliche Skizze vor, was bedeutet, dass das Parlament noch nicht entschieden habe, wie groß die Grundstücke sein werden. Daher könnten kaum konkrete Interessenten vorhanden sein. Ebenso wie bei der Sanierung des Freibades sei auch hier der Baupreisindex noch nicht bekannt.

Der stellvertretende Vorsitzende Gutzeit plädiert dafür, einen Beschluss zu fassen, und trägt den Beschlussvorschlag vor. Bürgermeister Engels ergänzt, dass sich aufgrund dieser Abstimmung für die Verwaltung noch nichts daran ändere, den Vorgang weiter vorzubereiten. Gemeindevertreterin Zeisel fragt, wie es nach der Abstimmung weiter gehen werde. Bürgermeister Engels erklärt, dass der Folgeauftrag bereits an das Planungsbüro erteilt worden sei und dass die Planung weiter von der Verwaltung in der ursprünglichen Beauftragung fortgesetzt werde, solange die Gemeindevertretung nichts Anderes beschließt.

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung nimmt die städtebauliche Skizze zustimmend zur Kenntnis und macht sie zur Grundlage für den Entwurf des von ihr aufgestellten Bebauungsplans „Hexenberg II“.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

6 (CDU, FDP)

7 (SPD, GRÜNE)

1 (FDP)

TOP 181 Anfragen

  1. Gemeindevertreter Engel erkundigt sich nach dem „Baustopp“ des „Küferhäuschens“. Bürgermeister Engels kann keine konkrete Auskunft geben, da hier nicht die Gemeinde, sondern die Bauaufsicht des Odenwaldkreises zuständig sei und bisher keine Durchschrift von der Bauaufsicht in der Gemeinde angekommen sei. Beigeordneter Engel erkundigt sich weiterhin, falls ein Bauantrag käme, wie dies von der Gemeinde bearbeitet werde. Bürgermeister Engels erklärt, dass er nicht wisse, ob für die Sanierung ein Bauantrag erforderlich oder ob die Sanierung nach HBO genehmigungsfrei sei. Die Gemeinde werde nur in dem Fall eingeschaltet, wenn seitens der Bauaufsicht beim Landkreis ein Einvernehmen der Gemeinde mit einem Bauantrag eingeholt wird. Bisher sei kein Bauantrag vorgelegt worden.

Nach Schließung der Tagesordnung erteilt stv. Vorsitzender Gutzeit dem Gemeindevertreter Matthias Horlacher das Wort für eine persönliche Erklärung. dieser nimmt erneut Bezug auf die Debatte zur Baulandentwicklung Hexenberg. Er möchte persönliche Gespräche weiterhin anbieten und möchte, dass diese auch in Anspruch genommen werden. Er bemühe sich, Einsicht in die bestehenden Projekte zu erhalten, um einen nahtlosen Übergang zu erreichen. Alle Angelegenheiten sollen sachlich geregelt werden und nicht anonym verbreitet werden.

Fränkisch-Crumbach, den 13.05.2023

Der zweite stellvertretende Vorsitzende:

Schriftführerin:

Marc Oliver Gutzeit

Jöckel