Als stimmberechtigte Gemeindevertreter waren anwesend:
| SPD-Fraktion: | CDU-Fraktion: | FDP-Fraktion: |
| 1. Patrick Eckert 2. Andreas Engel 3. Elke Herich 4. Klaus Horlacher 5. Matthias Horlacher 6. Anette Vogel | 1. Peter Kaffenberger 2. Achim Weidmann 3. Natalie Zeisel 4. Jochen Habermehl 5. Stefan Rink | 1. Joachim Eichner 2. Tobias Wörle |
| GRÜNE-Fraktion:
| ||
| 1. Anja Menge 2. Marc Oliver Gutzeit
| ||
Somit waren 15 stimmberechtigte Gemeindevertreter anwesend.
Vom Gemeindevorstand waren anwesend:
• Bürgermeister Eric Engels
• Erster Beigeordneter Thomas Wießmann
• Beigeordneter Dr. Heinz-Erich Erbs
• Beigeordneter Walter Weidmann
• Beigeordnete Tabea Worch
Die Sitzung begann um 20:00 Uhr und war um 22:18 Uhr beendet.
Die Gemeindevertretung wurde durch Einladung des Vorsitzenden vom 05.07.2022 unter Mitteilung der Tagesordnung, der Stunde und des Ortes zu einer Sitzung einberufen. Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden öffentlich bekannt gegeben.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Patrick Eckert eröffnete die Sitzung und stellte sowohl die Beschlussfähigkeit als auch die ordnungsgemäß ergangene Einladung fest.
Über die Beratung der Gegenstände der Tagesordnung wurde folgende Niederschrift gefertigt. Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Andreas Engel mit, dass der Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zum TOP 115 vom 13.07.22 als Antrag aller Fraktionen gelten soll.
| TOP | 108 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.06.2022 |
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
Damit ist die Niederschrift über die 11. Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.06.2022 genehmigt.
| TOP | 109 Berichte aus den Verbänden |
Anja Menge berichtet von der Sitzung des Müllabfuhr-Zweckverbandes am 29.06.22 und Bgm. Engels von der Verbandsversammlung (bzgl. vom Finanzausschuss) der Ekom21 – KGRZ Hessen.
| TOP | 110 Bericht des Gemeindevorstandes |
Bürgermeister Engels informiert die Gemeindevertretung über folgende Punkte u. a. aus Sitzungen des Gemeindevorstandes nach dem 07.06.22.
| 1. | Während der Corona-Pandemie wurde die Vermietung des Bürgersaals ausgesetzt. Nun erfolgt wieder die Vermietung. Ab 01.07.22 trat eine neue Benutzungsordnung in Kraft. |
| 2. | Die Kirchweih der Gemeinde findet vom 12.05.22 bis 15.08.22 mit einem geänderten Angebot mit Fahrgeschäften und Verkaufsständen (kein Autoscooter mehr) statt. |
| 3. | Das „Crumbacher Muschelfest“ des Wirtschafts- und Verkehrsvereins findet vom 03.09.22 bis 04.09.22 statt. |
| 4. | Der von der AWO gestellte Jugendpfleger (TOP 235.8 am 20.09.19) bekommt ein neues Betätigungsfeld und steht deshalb unserer Kommune nicht mehr zu Verfügung. Die Stelle wird neu ausgeschrieben. |
| 5. | Die Ferienspiele der Gemeinde werden in diesem Jahr von der Leiterin der Betreuungseinrichtung an der Rodensteinschule organisiert. |
| 6. | In der Verwaltung wurde Frau Julia Rescheleit, nach erfolgreicher Prüfung, zur weiteren Standesbeamtin bestellt. |
| 7. | Lt. Kommunalwald-Info wurde gegenüber dem Waldwirtschaftsplan 2021 (TOP 303 am 30.10.20) ein Überschuss in Höhe von 43.699,96 € erzielt. |
| 8. | Beim Projekt „Hessen smart gemacht“ erzielte die Gemeinde in der Kategorie „Smarte Beteiligung – einfach mitmachen“ den ersten Platz (Preisgeld 5 T€) mit ihrer Beteiligungsplattform für kommunale Bauprojekte. |
| 9. | Für die neue Küche im Kindergarten wird dank LEADER-Antrag ein Zuschuss in Höhe von 32.875 € gewährt (TOP 31.2 am 16.07.21). |
| TOP 111 | Beitritt der Gemeinde Höchst i.Odw. zur „Vergabestelle Odenwaldkreis“ |
Zum 01.07.2019 wurde zur Wahrnehmung von Aufgaben des Vergabewesens im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit die „Vergabestelle Odenwaldkreis“ durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten, Gemeinden und dem Odenwaldkreis gegründet (TOP 209 am 08.03.19).
Die Gemeinde Höchst i.Odw. sprach sich damals gegen einen Beitritt aus, möchte aber nun der interkommunalen Zusammenarbeit beitreten. Mit dem Beitritt der Gemeinde Höchst i.Odw. sind nun alle Kommunen im Odenwaldkreis an der IKZ beteiligt. Die Kosten für die IKZ reduzieren sich für die bisherigen kooperierenden Gemeinden, Städte und den Odenwaldkreis.
Der Kreisausschuss hat dem Beitritt der Gemeinde Höchst i. Odw. in seiner Sitzung am 06.12.21 bereits einstimmig zugestimmt. Aufgrund der damaligen Rechtsauffassung war man davon ausgegangen, dass diese Beschlussfassung für das Beitrittsverfahren ausreichen würde.
Die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Darmstadt hat nach Vorprüfung der Ergänzungsvereinbarung jedoch mitgeteilt, dass dem Beitritt aus Gründen der Rechtssicherheit neben dem Kreistag und der Gemeindevertretung der Gemeinde Höchst i. Odw. auch die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen aller übrigen beteiligten Kommunen zustimmen müssen.
Beschluss
Die Gemeindevertretung stimmt dem Beitritt der Gemeinde Höchst i.Odw. zur inter-kommunalen Zusammenarbeit „Vergabestelle Odenwaldkreis“ zu. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 01.07.2019 wird durch eine schriftliche Ergänzung zwischen der Gemeinde Höchst i.Odw. und den bereits kooperierenden Städten und Gemeinden sowie dem Odenwaldkreis. erweitert.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
| TOP 112 | Seniorenbeirat; Abgabe Rechenschaftsbericht durch den Vorsitzenden |
Die GVG hatte am 19.05.17 (TOP 95) die Satzung mit Wahlordnung über den Seniorenbeirat beschlossen. Die erste Wahl eines Seniorenbeirats fand am 19.10.17 statt. Von den neun Kandidatinnen und Kandidaten wurden sieben in das Gremium für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahlperiode des bestehenden Seniorenbeirates läuft somit im September 2022 aus. Edmund Bachmann berichtet von den vielseitigen Betätigungsfeldern (Seniorennachmittag, Ortsrundgänge, Fach-Vorträge usw.) des Seniorenbeirats.
Beschluss
Die Gemeindevertretung nimmt den Rechenschaftsbericht des Seniorenbeirats zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
| TOP 113 | Erweiterungsanbau Kindertagesstätte | |
| 113.1 | Vergabe von Elektroarbeiten | |
Über die Vergabestelle des Odenwaldkreises wurden die Elektroarbeiten ausgeschrieben. Angebote konnten bis 07.06.2022 abgegeben werden. Es sind keine Angebote für die ausgeschriebenen Elektroarbeiten bei der Vergabestelle eingegangen.
Über eine Fachfirma für Elektroplanung wurden nun weitere Elektrofirmen im Umkreis um Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bislang liegen noch keine verwertbaren Angebote vor. Die Verwaltung empfiehlt daher einen Ermächtigungsbeschluss für den GV, damit die GVG in der Sommerpause nicht extra eine Sondersitzung für die Auftragsvergabe ansetzen muss. Geplant ist eine Auftragsvergabe durch den GV am 02.08.22.
Beschluss
Die GVG ermächtigt abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 8 der Hauptsatzung den GV mit der Auftragsvergabe der Elektroarbeiten bis zu einer Netto-Auftragswert in Höhe von 130 T€.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 13 (SPD, CDU, GRÜNE) | - | 2 (FDP) |
| 113.2 | Vergabe von Dacharbeiten |
Über die Vergabestelle des Odenwaldkreises wurden 13 Firmen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung direkt angeschrieben. Hier wurden keine Angebote abgegeben. Während eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs hatte eine Firma Interesse bekundet und ein Angebot abgegeben. Wegen der überhöhten Preise wurde die Ausschreibung aufgehoben. Im Anschluss wurden dann im direkten Verhandlungsverfahren interessierte Dachdeckerfirmen um Angebote gebeten. Ein Angebot von einer Fachfirma aus dem Umkreis liegt nun vor.
Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt, der Fa. Dachbau Kaim & Ehrhardt GmbH & Co. KG, Groß-Bieberau den Auftrag über die Dacharbeiten für 108.960,63 € inkl. MwSt. zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 13 (SPD, CDU, GRÜNE) | - | 2 (FDP) |
| 113.3 | Vergabe von HLS (Klima – Sanitär) |
Über die Vergabestelle des Odenwaldkreises wurden die HLS-Arbeiten ausgeschrieben. Die Submissionsfrist wurde bis 11.07.22 verlängert. Drei Unternehmen haben ein Angebot eingereicht. Das günstigste Angebot liegt unter der Kostenschätzung.
Beschluss
Die GVG beauftragt Fa. DIEHL Haustechnik GmbH, Reinheim mit den Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsarbeiten am Kindergarten gemäß Angebot zum 05.07.22 zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 82.600,58 €.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| 13 (SPD, CDU, GRÜNE) | - | 2 (FDP) |
| TOP 114 | Konzeptvergabe für eine Wohnbebauung in der Friedhofstraße |
Klaus Horlacher berichtet, dass der BULF-Ausschuss am 20.06.22 der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussempfehlung (Aufstellungsbeschluss, Wertermittlung u. Konzeptvergabe) an die GVG mehrheitlich gefolgt sei. Im Ausschuss bestand Einvernehmen darüber, dass keine Varianten der Machbarkeitsstudie vorweggenommen und empfohlen werden sollen. Hingegen wurde der GV beauftragt, bis zur Beschlussfassung der GVG eine Aufnahme zusätzlicher Punkte in die Zielvorstellung (Dachneigung für Photovoltaik, Regenwassernutzung etc) zu prüfen. Verwaltungsseitig wurde unterdessen eine Überarbeitung sowohl der Zielvorstellung als auch des Zeitplans durch die Firma BSMF veranlasst.
Beschluss
| 1. | Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der oberen Friedhofstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Flur 32 die Flurstücke 157/1, 158, 159, 161/1 und 165 sowie den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Friedhofstraße“ vom 29.05.2006 (Flur 32, Flurstück 170). |
| 2. | Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit einer gutachterlichen Wertermittlung zur Festsetzung eines einheitlichen Grundstückspreises unter Berücksichtigung geschätzter Abriss- und Erschließungskosten. |
| 3. | Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit der Durchführung einer Konzeptvergabe, um die Flurstücke 157/1 und 159 in der Flur 32 sodann zum festgesetzten Grundstückspreis an jenen Investor zu veräußern, der auf der Grundlage der vorliegenden Zielvorstellung den besten städtebaulichen Gestaltungsentwurf vorgelegt hat, und mit diesem die Einhaltung der Zielvorstellungen mit einem städtebaulichen Vertrag abzusichern. Die Auswahl erfolgt aus anonymisierten Entwürfen nach fachlichen Kriterien durch Mehrheitsbeschluss einer Jury und ist bindend für Beschlüsse i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Hauptsatzung. |
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
Abschließend wurde ergänzend zur Vereinbarung im BULF-Ausschuss einvernehmlich klargestellt, dass jede Fraktion für die Besetzung der Jury eine Person entsenden soll. Der BULF-Vorsitzende soll keinen zusätzlichen Sitz in der Jury erhalten.
Weiterhin wurde einvernehmlich festgehalten, dass in der Zielvorstellung die Möglichkeit zur Errichtung von Tiefgaragen explizit aufgenommen werden soll und das Parken im öffentlichen Verkehrsraum ausgeschlossen werden soll.
| TOP 115 | Entwicklung eines Wohnbaugebietes |
Der Vorsitzende des BULF-Ausschusses berichtet, dass am 20.06.22 der Beschlussvorschlag (Erarbeitung eines Vorentwurfs als Grundlage der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit u. frühzeitigte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) empfehlend abgelehnt wurde, ohne eine Alternative zu formulieren. Lediglich wurde veranlasst, den städtebaulichen Entwurf durch die Planungsgruppe Darmstadt entsprechend dem Stand der Diskussion weiterzuentwickeln, z.B. was die Anteile und Lage von Ein- und Mehrfamilienhäusern angeht. Zugleich wurde die Vorbereitung der von der Gemeindevertretung am 16.07.21 (TOP 32.3) angeordneten Baulandumlegung fortgesetzt.
Im Rahmen einer Abstimmung im Ältestenrat wurde vereinbart, diesen TOP auf die nächste Sitzung der GVG (im September) zu setzen, weil noch Abstimmungs- u. Informationsbedarf unter den Fraktionen besteht. Einvernehmlich wurde auf eine Abstimmung verzichtet.
| 115.1 | Änderungsantrag aller Fraktionen zur Beschlussfassung der Offenlegung „Baugebiet Hexenberg“ |
Die Sommerpause soll genutzt werden für Abstimmungen über offene Fragen der Mandatsträger. Im September soll der Tagesordnungspunkt erneut aufgegriffen werden.
Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt in Anlehnung an die fraktionsübergreifenden Vereinbarungen im Ältestenrat folgende weitere Vorgehensweise zum Baugebiet:
| • | Alle Fraktionen können bis zum geplanten GVG-Beschluss im September ihre offenen Fragen an die Gemeinde bzw. in Absprache an das Planungsbüro richten. |
| • | Die Sichtung der Antworten und der Vorschläge des Planungsbüros erfolgt in regelmäßigen Abständen durch den Ältestenrat |
| • | Bei zufriedenstellender Informationslage und Aussicht auf eine mehrheitliche Entscheidungsfindung beschließt der BULF-Ausschuss eine Empfehlung für die GVG im September. |
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
| TOP 116 | Anfragen |
Es liegen keine Anfragen vor.
Vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt schließt der Vorsitzende die Öffentlichkeit aus.
| TOP 117 | Freibad-Sanierung; Auftragsvergabe |
Nach § 5 VgV sind die Angebote vertraulich zu behandeln; diesbezüglich gilt § 24 HGO. Nur die Bekanntmachung selbst wird tatsächlich veröffentlicht; hingegen muss auch die Präsentation vertraulich ohne Öffentlichkeit erfolgen. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeindevorstand angeregt, die Aussprache über die Vergabeempfehlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen und lediglich den Vergabebeschluss nach Ablauf der Einspruchsfrist zu veröffentlichen.
Der GV hatte am 15.02.22 das Architekturbüro Stadtbauplan GmbH, Darmstadt mit der Verfahrensbetreuung im VgV-Verfahren zur Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung des Freibades beauftragt.
Der GV hatte am 10.05.22 (TOP 196) die Teilnahmeanträge ausgewertet und den Kreis festgelegt, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Bei der Vergabeverhandlung am 23.06.22 wurde das Angebot der Schick GmbH präsentiert und beraten und gemeinschaftlich eine Vergabeempfehlung ausgesprochen. Der formale Vergabebeschluss obliegt gem. § 1 Abs. 3 Nr. 7 der Hauptsatzung der Gemeindevertretung.
Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt, den folgenden Bieter mit Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen für eine Sanierung des kommunalen Freibades zu beauftragen: Schick GmbH Architekten und Ingenieure aus Karlsruhe. Der voraussichtliche Gesamtauftragswert beträgt 364.762,83 Euro netto (434.067,77 Euro brutto). Im Sinne der stufenweisen Beauftragung sollen zunächst die Leistungsphasen 1-2 beauftragt werden. Diese entsprechen 9 % der HOAI-Grundleistung der Objektplanung Gebäude und 13 % der HOAI-Grundleistung der Objektplanung Freianlagen. Der Auftragswert für die Leistungsphasen 1-2 beträgt inkl. Umbauzuschlägen und Neben-kosten 38.324,94 Euro netto (45.606,68 Euro brutto).
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
| 117.1 | Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Beantragung zur Anpassung der Fördersummen an die aktuellen Preissteigerungen |
Beschluss
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, eine Anfrage an die Fördermittelgeber des Bundes und des Landes Hessen zu richten mit dem Ziel, einen Ausgleich für die aktuellen Preissteigerungen im Baugewerbe zu erhalten.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
| Fränkisch-Crumbach, den 28.07.2022 | |
| Der Vorsitzende: | Schriftführer: |
| Eckert | Vierheller |