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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Als stimmberechtigte Gemeindevertreter waren anwesend:

Es fehlte entschuldigt:

Stefan Rink

Vom Gemeindevorstand waren anwesend:

Bürgermeister Matthias Horlacher

Erster Beigeordneter Thomas Wießmann

Beigeordnete Ottilie Röhner

Beigeordneter Dr. Heinz Erich Erbs

Die Sitzung begann um 20:00 Uhr und war um 22:50 Uhr beendet.

Die Gemeindevertretung wurde durch Einladung des Vorsitzenden vom 23.04.2024 unter Mitteilung der Tagesordnung, der Stunde und des Ortes zu einer Sitzung einberufen. Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden öffentlich bekannt gegeben.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Patrick Eckert eröffnete die Sitzung und stellte sowohl die Beschlussfähigkeit als auch die ordnungsgemäß ergangene Einladung fest.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Bürgermeister Horlacher den Tausch von TOP 254 „Bebauungsplan Obere Friedhofstraße“ mit Erläuterungen durch Herrn Jung von der Firma Bauquadrat Architekten mit dem TOP 253 „IKEK zur Dorfentwicklung“ (da Frau Lachnit von der Dorf- u. Regionalentwicklung krankheitsbedingt ihre Sitzungsteilnahme absagen musste). Gegen den Tausch der beiden TOPs gibt es keine Einwände. Die GVG stimmt der geänderten Tagesordnung einvernehmlich zu.

Über die Beratung der Gegenstände der Tagesordnung wurde folgende Niederschrift gefertigt.

TOP 252 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.03.2024

Gemeindevertreterin Natalie Zeisel merkt an, dass in der Niederschrift TOP 244 „Freibad-Sanierung – Kostenkontrolle“ die aktuellen Zahlen, die sich aus dem Kostenvoranschlag des Architekturbüros ergeben haben, nicht protokolliert sind und bittet um entsprechende Änderung der Niederschrift.

Unter Berücksichtigung dieser Änderung und Aufnahme der Zahlen der Kostenschätzung wird die Abstimmung durchgeführt. Diese werden in der Sitzung am 14.06. erläutert und die dann aktuellen Zahlen in das Protokoll aufgenommen.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Einstimmig

-

-

Damit ist die Niederschrift über die 29. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.03.2024 mit der genannten Korrektur genehmigt.

TOP 254 Konzeptvergabe für eine Wohnbebauung in der „Oberen Friedhofstraße“

1.

Vorstellung des Entwurfs durch das Architekturbüro Bauquadrat aus Michelstadt

Der Vorsitzende Patrick Eckert erteilt hierzu Herrn Jung von der Fa. Bauquadrat Architekten das Wort. Dieser stellt anhand einer ausführlichen Präsentation das geplante Bauvorhaben „Obere Friedhofstraße“ vor und beantwortet Fragen der Gemeindevertreter. Es konnten u.a. energetische, ökologische und auch topographische Rückfragen geklärt werden.

2.

Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch das Büro BSMF

Nachdem die GVG am 22.03.24 (TOP 250) die Änderung des Aufstellungsbeschlusses eines Bebauungsplanes für das Gebiet der oberen Friedhofstraße beschlossen hat, kann das Büro BSMF mit Beschluss die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchführen.

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf des Bebauungsplans mit Erläuterungsbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von fünf Wochen öffentlich auszulegen und diese gemäß § 4 Abs. 1 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zeitgleich zur Stellungnahme zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis

Vor der Beratung des TOP 253 beantragt der Fraktionsvorsitzende der CDU Achim Weidmann für die CDU-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung. Die Sitzung wird daraufhin von 21:20 Uhr bis 21:30 Uhr unterbrochen.

TOP 253 Dorfentwicklung – Abschluss Konzeptphase – IKEK

Das von der Steuerungsgruppe erarbeitete IKEK wurde der WIBank im März 2024 zur Prüfung vorgelegt. Dieses wurde inklusive der Fördergebietsabgrenzung für private Vorhaben mit Datum vom 22.04.2024 von der WI Bank abgenommen und freigegeben.

Der nächste Schritt zum erfolgreichen Start in die Dorfentwicklung ist die Beschlussfassung des IKEK Planes. Der gefasste Beschluss ist der zentrale Baustein für jegliche Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung. Nach dieser Beschlussfassung können auch private Anträge gestellt werden.

Beschluss

Die GVG beschließt das IKEK inklusive des Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplans und der Fördergebietsabgrenzung für private Vorhaben als Fördergrundlage für das Dorfentwicklungsprogramm sowie als kommunales Handlungsziel. Das Abnahmedokument der WIBank vom 22.04.2024 wird zur Kenntnis genommen

Abstimmungsergebnis

TOP 255 Berichte aus den Verbänden

Der Fraktionsvorsitzende der SPD Andreas Engel berichtet ausführlich über die Versammlung des Wasserverbandes Gersprenzgebiet, an der er stellvertretend für Frau Martina Limprecht teilgenommen hat.

TOP 256 Bericht des Gemeindevorstandes

Bürgermeister Horlacher berichtet aus Sitzungen des Gemeindevorstandes:

1.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 sind gemäß Schreiben der Kommunalaufsicht des Odenwaldkreises vom 10.04.2024 bis zur Vorlage des Jahresabschlusses 2022 zurückgestellt. Die GVG ist somit über die Zurückstellung der Entscheidung über den Genehmigungsantrag gemäß § 50 Abs. 3 HGO in Kenntnis gesetzt.

2.

Landesförderung „Zukunft Innenstadt“ für Sanierung der Immobilie Synagoge/Altes Kino; Erwerb der Immobilie – Der Verwaltung wurde der Entwurf eines Kaufvertrages am 20.02.2024 vorgelegt. Sowohl die Eigentümerfamilie als auch die Verwaltung und der GV waren mit dem Entwurf noch nicht einverstanden. Es fanden einige Gespräche statt. Ein weiterer Termin steht noch aus.

3.

Investitionsplanung für die grundhafte Erneuerung von Gemeindestraßen – Die Verwaltung hat neue Berechnungen aufgrund gestiegener Baupreise und aufgrund des größeren Leistungsumfangs für die grundhafte Erneuerung von Gemeindestraßen erstellen lassen. Im Rahmen der Angebotserstellung wurden vorläufige Kostenannahmen in der Größenordnung von rd. 2 Mio. € getroffen; für die Darmstädter Straße 1,322 Mio. € (416 T€ für Kanal, 198 T€ für TWL u. 708 T€ für Straße) und 719 T€ für den Sandweg (223 T€ für Kanal, 159 T€ für TWL u. 337 T€ für Straße). Für Abschreibung, Zins- und Tilgung ist überschlägig (unter Berücksichtigung der Eigenleistung der Anlieger für Straßenbeiträge, Gebühren für Wasser- und Kanalanschlüssen) eine jährliche kommunale Belastung im sechsstelligen Bereich zu erwarten. Der GV wird erneut in 2025 über eine mögliche grundhafte Erneuerung im HH 2026 beraten.

4.

EKVO-Kanaluntersuchung – Kommunen sind durch das HWG (Hess. Wassergesetz) i. V. mit der EKVO (Abwassereigenkontrollverordnung verpflichtet, die Abwasserkanäle regelmäßig durch TV-Befahrungen kontrollieren zu lassen. Der GV hat das Ingenieurbüro Reitzel planmäßig gemäß Angebot vom 08.04.2024 mit den Ingenieurleistungen für die Kanaluntersuchung nach EKVO im Wasserschutzgebiet 3 sowie zusätzlich mit dem Abschnitt der „oberen“ Darmstädter Straße beauftragt.

5.

Die Firma Blickwinkel aus Witten hat auf der Webseite der Gemeinde Fränkisch-Crumbach Bildmaterial aus 2018 ohne Urhebernachweis entdeckt und macht entsprechende Regressansprüche in Höhe von 850 € zzgl. 7 % USt geltend. Nach Auskunft der Rechtsberatung des HSGB sollte diesen nachgegeben werden, um größeren Schaden für die Gemeinde zu vermeiden.

6.

Der GV hat in seiner Sitzung am 26.03.2024 dem Antrag des Vereins „Crumbacher Denkmal“ auf eine Zuwendung in Höhe von 250 € für die Blumenbepflanzung am Küfers Häuschen und an der Sarolta-Kapelle zugestimmt.

7.

Verlängerung des Gestattungsvertrages der Odenwälder Drachen- und Gleitschirmflieger über die Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstücks - Eine weitere Stellungnahme der UNB und HessenForst stehen noch aus.

8.

Der GV hat einer Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung empfehlend zugestimmt.

TOP 257 Wahl einer Schiedsperson für das Schiedsamt Fränkisch-Crumbach gemäß § 4 Abs. 1

Am 14.03.2024 wurde amtlich bekannt gemacht, dass die Amtszeit des bisherigen Schiedsmannes, Dr. Horst Apel, im Juni 2024 endet. Die Wiederwahl ist möglich. Interessierte Personen konnten bis zum 11. April 2024 ihre Bewerbungen abgeben. Es sind keine Bewerbungen eingegangen. Herr Dr. Apel hatte mitgeteilt, dass er für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen würde.

Beschluss

Gemäß § 4 Abs. 1 des Hess. Schiedsamtsgesetzes wird Herr Dr. Apel für weitere 5 Jahre zum Schiedsmann gewählt

Abstimmungsergebnis

TOP 258 1. Änderung der Entschädigungssatzung

Nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 – Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren – soll jeder Feuerwehrangehörige nach Abschluss der Truppmann-Ausbildung Teil 1 jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen.

Jedes Mitglied in der Einsatzabteilung erhält beim Erreichen der geforderten Mindestausbildungsstunden nach FwDV 2 eine Entschädigung in Höhe von 100 €.

Atemschutzgeräteträger erhalten nach erfolgreichem Ablegen der jährlichen Pflichtübungen nach der FwDV 7 (Einsatzübung, Unterweisung, Belastungsübung) weitere 50 €.

Der Gemeindevertreter Kaffenberger merkt an, dass die Wertschätzung für die jährliche Arbeit/Leistung der ehrenamtlichen Feuerwehreinsatzkräfte gar nicht hoch genug bewertet werden kann. Diese Wertschätzung wird von allen Fraktionen der GVG geteilt. Infolge dessen wird die 1. Änderung der Entschädigungssatzung einvernehmlich befürwortet.

Beschluss

Die GVG beschließt die 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung rückwirkend zum 15. Dezember 2023 nach dem vorliegenden Entwurf.

Abstimmungsergebnis

TOP 259 Antrag der FDP-Fraktion, eingegangen am 23.08.2023, auf Prüfung der Auswirkungen durch den Verkauf des Volkbankgeländes in Fränkisch-Crumbach

Mit Schreiben vom 15.03.2024 konnte der Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeindevorstandes den FDP-Fraktionsvorsitzenden Joachim Eichner als Antragsteller sowie alle weiteren Fraktionsvorsitzenden der GVG über die Sachlage bzw. Besitzverhältnisse im Hinblick auf den Verkauf des Volksbankgeländes informieren. Eigentümer des Flurstückes 36 Erbacher Straße 12 u. 14 (Gebäude und Parkplatz) ist die Volksbank. Nach Rücksprache mit Herrn Göbel von der VOBA besteht für die Gemeinde kein Wegerecht zum Parkplatz Brunnenwiese. Eigentümer des Flurstücks 52/1 ist die Ev. Kirche. Die Pacht für den vorderen Teil des Parkplatzes (VOBA) endet 2024 und für den hinteren Teil des Parkplatzes (Kirche) 2028. Die Fläche ist im Bebauungsplan als Parkplatz festgelegt und kann nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes in bebaubare Fläche umgewandelt werden.

Aktuell wird das Grundstück mit Gebäuden zum Verkauf angeboten. Auf eine Grundstücksteilung vor dem Verkauf lässt sich die Volksbank nicht ein, jedoch wird bei möglichen Käufen darauf geachtet, dass die verpachtete Fläche weiterhin als Parkplatz genutzt werden kann.

Mit den vorgenannten Informationen ist für die FDP-Fraktion als Antragsteller der Prüfantrag erledigt und TOP 259 bedarf keiner weiteren Behandlung.

TOP 260 Antrag der FDP-Fraktion, eingegangen am 22,.04.2024, für mehr Bürgerbeteiligung bei zukünftigen Wahlen

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim Eichner begründet als Antragsteller den o. g. Antrag. Er erwähnt, dass nach Meinung der FDP-Fraktion bei künftigen Wahlen mehr Bürgerinnen und Bürger in den Wahlhelferdienst mit einbezogen werden sollen. In der Vergangenheit wurde der Wahlhelferdienst ausschließlich mit Bediensteten der Gemeindeverwaltung und den vorgeschlagenen Personen aus den Parteien besetzt. Aus diesem Grund wurde seitens der FDP vorgeschlagen, eine Begrenzung der Wahlhelfer aus Parteikreisen festzulegen, um somit Crumbacher Bürgerinnen und Bürger deutlich mehr als bisher als Wahlhelfer zu beteiligen.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU Achim Weidmann befürwortet den FDP-Antrag und merkt an, dass die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde nicht nur Rechte sondern auch Pflichten haben. Somit wäre es gemäß § 6 Abs. 2 BWO möglich, wahlberechtigte Crumbacher Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelfer zu berufen.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD Andreas Engel merkt an, dass dieser Antrag nicht zielführend sei, Die SPD-Fraktion kann eine Verpflichtung von Bürgerinnen und Bürger für den Wahlhelferdienst nicht befürworten.

Marc-Oliver Gutzeit als Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen begrüßt den Vorschlag bei den Wahlhelfern über den Kreis der Parteien hinauszugehen. Es wäre ja auch möglich, einen Aufruf im Crumbacher Amtsblatt zu starten oder ein Seminar für Wahlhelfer anzubieten um für künftige Wahlen interessierte Crumbacher für den Wahlhelferdienst gewinnen zu können.

Bürgermeister Horlacher gibt noch bekannt, dass sich für den Wahlhelferdienst der Europawahl am 09.6.2024 sechs neue Crumbacher Bürger bei der Gemeindewahlleiterin gemeldet haben und für den Wahlhelferdienst zur Verfügung stehen. Auch signalisiert der Bürgermeister, dass für künftige Wahlen auf die Möglichkeit einer Verpflichtung von Wahlhelfern gemäß § 6 Abs. 2 BWO seitens der Gemeinde nur in Notfällen Gebrauch gemacht wird.

Der Vorsitzende der GVG Patrick Eckert fasst abschließend zusammen, sofern bei künftigen Wahlen Not bei der Besetzung der Wahlvorstände besteht, ist dies unter Einbeziehung der Wahlleiterin der Gemeinde im SKS-Ausschuss zu konkretisieren. Der Antrag wird an den SKS-Ausschuss verwiesen und nach dortiger Beratung wieder auf die TO der GVG genommen.

TOP 261 Anfragen

1)

Gemeindevertreterin Nathalie Zeisel erkundigt sich über den aktuellen Sachstand der Kerb 2024, damit sich der SKS-Ausschuss zeitnah mit der Ausarbeitung eines neuen und langfristigen Kerbkonzeptes befassen kann. Bürgermeister Horlacher gibt bekannt, dass sich ein neuer Schausteller mittlerweile den alten Standort für das Aufstellen von Fahrgeschäften in der Darmstädter Straße angeschaut hat mit der Erkenntnis, dass in diesem eingeschränkten Bereich keine attraktiven Fahrgeschäfte (wegen Platzmangel) aufgebaut werden können. Aus diesem Grund ist die Verwaltung derzeit noch in Klärung, ob es diesjährig schon möglich ist, den Vergnügungspark der Kerb in die Brunnenwiesen zu verlegen.

2)

Des Weiteren fragt Gemeindevertreterin Zeisel nach, wie und wann es mit der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz weitergehen wird. Bürgermeister Horlacher antwortet, dass das Steuergerät nicht verbaut werden konnte, da die Zuleitungen an den Masten defekt sind. Eine zeitnahe Reparatur wird angestrebt.

Abschließend fragt der Vorsitzende der GVG Patrick Eckert ob Einvernehmen darüber besteht, die nächste Sitzung der GVG bereits am 14.06.2024 stattfinden zu lassen und nicht wie geplant am 28.06.2024. Im Rahmen der Sitzung wird es um die Vergabe der Sanierungsarbeiten im Freibad gehen. Die Mitglieder der GVG sind einverstanden.

Fränkisch-Crumbach, den 06.06.2024
Der Vorsitzende:
Schriftführerin:
Eckert
Kowarsch