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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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NIEDERSCHRIFT

über die 8. öffentliche Sitzung des BULF-Ausschusses der Gemeinde Fränkisch-Crumbach

(Wahlperiode 2021-2026) am 24. Oktober 2022

Als stimmberechtigte Ausschussmitglieder waren anwesend:

Somit waren 7 stimmberechtigte Ausschussmitglieder anwesend.

Als nicht stimmberechtigte Gemeindevertreter waren anwesend:

1.

Anja Menge

2.

Achim Weidmann

3.

Matthias Horlacher (ab 20:35 Uhr)

4.

Patrick Eckert

Vom Gemeindevorstand waren anwesend:

• Bürgermeister Eric Engels

• Erster Beigeordneter Thomas Wießmann

• Beigeordneter Dr. Heinz-Erich Erbs

• Beigeordneter Werner Kredel

• Beigeordneter Walter Weidmann

Als Referenten waren anwesend:

• Dirk Helfrich, IP-Konzept (TOP 30)

• Ole Heidkamp, Planungsgruppe Darmstadt Part mbB (TOP 31)

• Dennis Kwasniok, e-netz-Südhessen AG (TOP 31)

Die Sitzung begann um 20:05 Uhr und war um 22:30 Uhr beendet.

Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss wurde durch Einladung des Vorsitzenden vom 10.10.2022 unter Mitteilung der Tagesordnung, der Stunde und des Ortes zu einer Sitzung einberufen. Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden öffentlich bekannt gegeben. Die Sitzung fand in der Aula der Rodensteinschule statt.

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte sowohl die Beschlussfähigkeit als auch die ordnungsgemäß ergangene Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung fest. Die Verhandlung fand in öffentlicher Sitzung statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird einvernehmlich die Wahl eines Schriftführers gem. § 61 Abs. 2 Satz 2 HGO für diese Sitzung des BULF-Ausschusses vorangestellt.

TOP 33 Wahl eines Schriftführers

Die Verwaltungsbedienstete Teresa Lara Helm wird als Schriftführerin vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis

Frau Helm ist als Schriftführerin für diese Sitzung gewählt.

TOP 29 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschusses vom 20.07.2022

Abstimmungsergebnis

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Einstimmig

-

-

Die Niederschrift ist damit genehmigt.

TOP 30 Aufstellung eines Bebauungsplans für Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Saroltastraße 46 (Flurstück 162/3, Flur 5)

Das o.a. bislang nicht bebaute Grundstück (1.629 m²) wird vom Geltungsbereich des Bebauungsplans „Auf der Beine, Plan II, 1. Änderung“ von 1971 erfasst und ist dort dem Teilbereich A zugeordnet. Die Eigentümerin beabsichtigt, dort ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten zu errichten.

Die Vorhabenträgerin stellt einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die Vorhabenträgerin erklärt zudem, auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage zu sein und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung aller Planungs- und Erschließungskosten zu verpflichten. Diese Maßgaben sind in einem noch aufzusetzenden Durchführungsvertrag zu bestimmen. Da es sich um ein bereits überplantes Gebiet handelt, ist vorgesehen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens nach den Maßgaben des § 13a BauGB als sogenannten „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ voranzutreiben. Der GV hat am 13.09.22 empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dirk Helfrich von Fa. IP-Konzept stellt das geplante Vorhaben vor. Nach einer Diskussion wurde sich darauf verständigt, die Abstimmung zurückzustellen und den TOP in der nächsten BULF-Sitzung noch einmal aufzugreifen.

TOP 31 Entwicklung eines Wohnbaugebietes

Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Baulandentwickler und dem beauftragten Planungsbüro eine geänderte Planungsvariante ausgearbeitet. Dazu wurde eine Abschätzung der Erschließungskosten für einen ersten Bauabschnitt vorgenommen. Diese liegen aktuell bei knapp über 3,3 Mio. Euro, für Nettobauland sind das 173 €/m². Dies bedeutet eine Steigerung der Kosten von 19 €/m² zur vorigen Variante. Um ein kleineres Gebiet weiterhin wirtschaftlich entwickeln zu können, werden vom Baulandentwickler verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen.

Herr Heidkamp (Planungsgruppe Darmstadt Part mbB) erläutert die geänderte Planungsvariante.

Von 22:05 - 22:15 Uhr wurde die Sitzung für eine kurze Beratung unterbrochen.

Nach ausführlicher Diskussion spricht sich eine Mehrheit des Ausschusses dafür aus, auf ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13b BauGB zu verzichten.

Beschluss

Der BULF-Ausschuss empfiehlt der GVG zu beschließen:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Gebiet am nördlichen Rand der Kerngemeinde Fränkisch-Crumbach.

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: „Hexenberg II“.

Der Geltungsbereich des ca. 2,42 Hektar großen Plangebietes liegt nördlich des Gebietes „Am Hexenberg“. Er umfasst dabei die Flurstücke:

Flur 11, Flurstück 41/6, Flur 30, Flurstücke 7, 8, 9, 10, 11, 12, 138/3, 149 teilw. 184/1

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches kann aus der nachfolgenden Abbildung entnommen werden.

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Gemeindevorstand ermächtigt, der Gemeindevertretung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis

TOP 32 Verschiedenes

1.

Gemeindevertreterin Herich weist darauf hin, dass die Straßensperrung der K 79 seitens Hessen Mobil wegen Deckensanierung nicht im Amtsblatt angekündigt wurde. Bgm. Engels erläutert, dass die Benachrichtigung durch Hessen Mobil erst nach Redaktionsschluss sei und dass Hinweis in der nächsten Ausgabe nachgeholt werden.

2.

Die nächste BULF-Sitzung findet am 14.11.22 statt.

Fränkisch-Crumbach, den 02.11.2022

Der Vorsitzende:

Schriftführerin:

Horlacher

Helm