über die 13. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
der Gemeinde Fränkisch-Crumbach (Wahlperiode 2021-2026)
am 23. September 2022
Als stimmberechtigte Gemeindevertreter waren anwesend:
| SPD-Fraktion: | CDU-Fraktion: | FDP-Fraktion: |
| 1. Patrick Eckert 2. Andreas Engel 3. Elke Herich 4. Klaus Horlacher 5. Matthias Horlacher 6. Anette Vogel | 1. Peter Kaffenberger 2. Achim Weidmann 3. Jochen Habermehl | 1. Joachim Eichner 2. Tobias Wörle |
| GRÜNE-Fraktion: | ||
| 1. Anja Menge 2. Marc Oliver Gutzeit |
Somit waren 13 stimmberechtigte Gemeindevertreter anwesend.
Es fehlten entschuldigt:
• Natalie Zeisel
• Stefan Rink
Vom Gemeindevorstand waren anwesend:
• Bürgermeister Eric Engels
• Beigeordneter Dr. Heinz-Erich Erbs
• Beigeordneter Walter Weidmann
• Beigeordnete Tabea Worch
Die Sitzung begann um 19:00 Uhr und war um 20.31 Uhr beendet.
Die Gemeindevertretung wurde durch Einladung des Vorsitzenden vom 12.09.2022 unter Mitteilung der Tagesordnung, der Stunde und des Ortes zu einer Sitzung einberufen. Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden öffentlich bekannt gegeben.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Patrick Eckert eröffnete die Sitzung und stellte sowohl die Beschlussfähigkeit als auch die ordnungsgemäß ergangene Einladung fest.
Über die Beratung der Gegenstände der Tagesordnung wurde folgende Niederschrift gefertigt.
TOP 118 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.07.2022
Gemeindevertreter Kaffenberger weist daraufhin, dass bei TOP 114 im letzten Satz der letzte Halbsatz ab „und“ (Parken im öffentlichen Verkehrsraum) gestrichen werden muss.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
Damit ist die Niederschrift über die 12. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.07.2022 genehmigt.
TOP 119 Berichte aus den Verbänden
Gemeindevertreterin Anja Menge berichtet aus der Sitzung des Müllabfuhrzweckverbandes vom 13.09.2022.
TOP 120 Bericht des Gemeindevorstandes
Bürgermeister Engels informiert die Gemeindevertretung über folgende Punkte u. a. aus Sitzungen des Gemeindevorstandes nach dem 05.07.22.
| 1. | Das Gebührenmodell für die Ganztagsbetreuung an der Rodensteinschule wird für das erste Schulhalbjahr 2022/2023 unverändert fortgeschrieben. |
| 2. | Das Buch „50 Jahre Odenwaldkreis“ ist für 15 € käuflich zu erwerben. |
| 3. | Aus dem Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes wurden der Gemeinde weitere 15.000 € zur Errichtung einer Mastsirene bewilligt (vgl. TOP 84.4 am 11.03.22). |
| 4. | Der Gemeindevorstand hat die Umsetzung der von der GVG beschlossenen Auftragsvergabe (TOP 117 am 15.07.22) und die Vertragsunterzeichnung mit Fa. Schick GmbH Architekten und Ingenieure aus Karlsruhe für die Freibad-Sanierung veranlassen. Es wird im Oktober 2022 einen Kick-Off-Termin mit allen Beteiligten geben. Die Ausführung der Freibad-Sanierung soll bis Frühjahr 2025 abgeschlossen sein. |
| 5. | Gegenüber der Gemeinde Brensbach wurde das Einverständnis erklärt, der Hessischen Landgesellschaft mbH den Auftrag für den Ankauf der Grundstücke für den geplanten Gewerbepark Gersprenztal zu erteilen (TOP 259 am 05.12.2019, TOP 104 am 10.06.22). |
| 6. | Die interkommunale Jugendpflege wird mit den Eheleuten Carolin und Daniel Häfner im Rahmen der bestehenden Betriebsträgerschaft mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Odenwaldkreis e.V. besetzt (TOP 240.1 am 01.11.19). |
| 7. | Die Hochbehälter Darmstädter Straße und Erlau sollen bis Ende März 2023 saniert werden. Die Kosten für die Instandsetzung belaufen sich auf rund 400 T€. Geplant waren rund 255 T€. Die Kosten können im Haushalt abgebildet werden, ein Teil wird bereits in diesem Jahr verausgabt. Die restlichen Mittel werden dann in Folgejahr im Haushalt eingeplant und mittels Gebührenberechnung in den Folgejahren verrechnet bzw. auf die Gebührenzahler umgelegt. |
| 8. | Privatkunden können über die FBG Odenwald Brennholz bis zu einer Abnahmemenge von 10 Fm bestellen. |
TOP 121 Lagebericht gemäß § 28 GemHVO
Die Gemeindevertretung nimmt den Lagebericht vom 16.09.2022 zur Kenntnis. Gemeindevertreter Weidmann lobt die die Bediensteten der Gemeindeverwaltung für die Erstellung des Lageberichtes.
TOP 122 Termin für Bürgermeisterwahl 2023
Gemäß § 42 HGO Abs. 3 ist die Wahl des Bürgermeisters frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle, bei unvorhergesehenem Freiwerden der Stelle spätestens nach vier Monaten durchzuführen. Gemäß § 39 HGO findet eine Stichwahl frühestens am zweiten, spätestens am vierten Sonntag nach der ersten Wahl statt. Die Amtsperiode von Bürgermeister Engels endet am 30.06.2023. Der Gemeindevorstand hat der Gemeindevertretung vorgeschlagen, als Termin für die Bürgermeisterwahl Sonntag, den 12. März 2023 und für die Stichwahl Sonntag, den 26. März 2023 zu bestimmen.
Beschluss
Die GVG bestimmt als Termin für die Bürgermeisterwahl Sonntag, den 12. März 2023 und für eine eventuelle Stichwahl Sonntag, den 26. März 2023.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
TOP 123 Gesellschaftsanteile an der Odenwald Schlachthof Bauträger GmbH
Die GVG hatte am 17.06.1994 (TOP 105) beschlossen, sich am Stammkapital der Odenwald Schlachthof Bauträger GmbH, Brensbach, mit einer Einlage von 5 TDM zu beteiligen. Die Gründung der Gesellschaft am 10.01.1995 sah zunächst eine Kapitalbeteiligung von 500 DM vor, der dann am 09.08.1995 im Rahmen einer Kapitalerhöhung eine Erhöhung um 4,5 TDM gefolgt ist. Dies entspricht gegenwärtig einem Anteil am Stammkapital von 0,3 %.
Auf Grund der in den Folgejahren immer weiter rückläufigen Schlachtzahlen sowie eines Sanierungsstaus ist dieser Schlachthof in der heutigen Form nicht mehr zukunftsfähig. An der Gesellschaft sind neben dem Odenwaldkreis und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg insgesamt zehn Kommunen beteiligt, davon sechs aus dem Odenwaldkreis. Die Gemeinde hat die Beteiligung bis auf einen Erinnerungswert von 1 € abgeschrieben.
Beide Landkreise werden gemeinsam eine Stimmenmehrheit erlangen und diese dazu nutzen, dringend notwendige Investitionen im Schlachthof voranzutreiben, die von den verbleibenden Gesellschaftern finanziert bzw. mindestens über Bankbürgschaften abgesichert werden sollen. Alle Gesellschafter der Odenwald Schlachthof Bauträger GmbH haben das Angebot erhalten, ihre inzwischen abgeschriebenen Anteile den beiden Landkreisen zu übertragen.
Nach Auskunft des Ersten Kreisbeigeordneten des Landkreises Darmstadt-Dieburg würden die dortigen Kommunen allesamt ihre Anteile an den Kreis übertragen.
Beschluss
Die GVG stimmt einer Übertragung der Gesellschaftsanteile an der Odenwald Schlachthof Bauträger GmbH an den Odenwaldkreis höchstens zum Erinnerungswert zu.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
TOP 124 Förderschwerpunkte in der Dorfentwicklung; Bildung einer Steuerungsgruppe
Im Rahmen seines „Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für Wohnen und Gewerbe“ hatte der GV veranlasst, eine Aufnahme als Förderschwerpunkt in die Dorfentwicklung Hessen zu prüfen. Seiner Empfehlung ist die GVG am 11.03.22 gefolgt und hat einen entsprechenden Antrag beschlossen. Daraufhin wurde die Gemeinde als Förderschwerpunkt 2022 aufgenommen; der Anerkennungsbescheid des HMUKLV liegt vor. Der Bewilligungsstelle wurde mitgeteilt, dass sie von der befristeten Option eines Wechsels in das künftige vereinfachte kommunale Entwicklungskonzept keinen Gebrauch machen werde, um stattdessen mit einem IKEK nach seitheriger Rechtslage in den Genuss der längeren Laufzeit bis 2029 zu kommen.
Als nächster Schritt wurde fristwahrend (3. Auswahlstichtag bei der WI-Bank) ein Förderantrag für das IKEK gestellt mit geschätzten Brutto-Gesamtkosten von rund 60 T€ und einem kommunalen Eigenanteil von rund 20 T€. Parallel dazu soll für die Erstellung und Umsetzung des IKEK eine Steuerungsgruppe eingesetzt werden, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommune, den politischen Gremien und lokalen Akteuren besteht. Diese Steuerungsgruppe soll den gesamten Prozess begleiten und bildet ein zentrales Element der Bürgermitwirkung. Um frühzeitig eine kontinuierliche Prozesssteuerung sowohl für Erstellung als auch für Umsetzung des IKEK aufzubauen, muss die Steuerungsgruppe bereits bei der Vergabe des IKEK beteiligt werden.
Gemeindevertreter Gutzeit fragt nach, ob zwingend ein Fraktionsmitglied als Besetzung benannt werden muss. Es herrscht Einvernehmen, dass insbesondere bei den beiden kleineren Fraktionen auch ein externes Mitglied benannt werden kann.
Beschluss
Für die Erstellung und Umsetzung des IKEK im Rahmen der Dorfentwicklung Hessen wird eine Steuerungsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommune, den politischen Gremien und lokalen Akteuren gebildet. Eine Größe von etwa zwölf Mitgliedern mit geschlechterparitätischer Besetzung wird angestrebt. Der GV wird beauftragt, die namentliche Besetzung der folgenden Gruppen zu veranlassen: Bürgermeister (für Gemeindevorstand), Gemeindevertretung (jeweils ein Mitglied pro Fraktion), Gemeindeverwaltung (Bauamt), Kinder und Jugend (über Jugendpflege), Senioren (über Seniorenbeirat), Gewerbetreibende (über Vorstand Wirtschafts- und Verkehrsverein), Ortsvereine (zwei Mitglieder, über Vorsitzendenkonferenz).
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
TOP 125 Entwicklung eines Wohnbaugebietes
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine neuen zu beschließenden Aspekte vor.
Es besteht in den Fraktionen Einigkeit, dass gemeinsam eine Lösung gefunden wird. Dazu soll nochmal eine BULF-Sitzung mit der Planungsgruppe Darmstadt und der e-netz Südhessen stattfinden.
Vorsitzender Eckert informiert über die Vorgehensweise, die während zweier Sitzungen des Ältestenrates besprochen wurde. Die nächsten Wochen sollen genutzt werden, um Vorschläge zu besprechen und zu erarbeiten.
Bürgermeister Engels weist darauf hin, dass ein neuer Zwischenstand zum Artenschutzfachlichen Fachbeitrag des Büros Ökologie und Stadtentwicklung, Darmstadt, vorliegt (Ds. GVG.2021.125.A), und schlägt vor, dieses Dokument im Sinne der Transparenz auch der „Bürgerinitiative Hexenberg“ zur Verfügung zu stellen. Jedoch habe sich bislang noch keine natürliche Person zum Ansprechpartner der Initiative erklärt. Der als Zuhörer anwesende Jürgen Petrzak erklärt sich bereit, das Dokument in Empfang zu nehmen und an Interessierte weiterzuleiten.
TOP 126 Landesförderung „Zukunft Innenstadt“ für Sanierung der Immobilie Synagoge/Kino
Zu diesem TOP werden Informationen an die GVG weitergegeben aus den Sitzungen des BULF-Ausschusses und aus dem Gemeindevorstand. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat aus dem Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ 250 T€ (Mittelabruf bis Ende 2023) für eine Sanierung der Immobilie Synagoge/Kino bewilligt. Der GV hat am 26.10.21 empfohlen, diese Zuwendung anzunehmen und für eine schrittweise Sanierung und Reaktivierung des Gebäudes zu einem Zentrum der Begegnung für Vereine, Kulturschaffende und Gewerbetreibende einzusetzen. Er knüpft damit an einen Beschluss der GVG vom 17.08.2001 an.
In den Investitionsplänen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wurde ein Ansatz von 50 T€ bzw. 200 T€, zusammen also in Höhe der Zuwendung ohne einen Eigenanteil der Kommune veranschlagt. Unterdessen hat der private Eigentümer Verkaufsbereitschaft signalisiert. Frau Prof. Kerstin Schultz, Fa. liquid Architekten, wurde mit einer Machbarkeitsprüfung beauftragt. Das Landesamt für Denkmalpflege hat im Rahmen eines Ortstermins eine Förderung in Aussicht gestellt. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten ergeben sich zum Beispiel durch die Aufnahme der Gemeinde in die Hessische Dorfentwicklung sowie bei Bewilligung einer weiteren Förderperiode im LEADER-Programm. Die GVG hat das Vorhaben am 29.10.21 an den BULF-Ausschuss überwiesen.
Frau Schutz und Herr Schulz von Fr. liquid architekten stellen Sanierungs- u. Gestaltungsvorschläge von Studierenden der Hochschule Darmstadt und die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor. In statischer Hinsicht sei das Gebäude mit wenig Aufwand zu ertüchtigen.
Geplant ist die Integration eines eigenständigen und funktionalen Baukörpers in das Denkmal und die Inszenierung des ehemaligen Kinos als Teil des neuen Gebäudeensembles. Eine Toilettenanlage, ein Tresen, ein Lager und eine Küchenanrichte sind vorgesehen. Die in der Machbarkeitsstudie enthaltene grobe Kostenschätzung geht von Kosten in Höhe von rd. 1,3 Mio. € aus.
Bürgermeister Engels berichtet aus der Sitzung der Vereinsvorsitzenden vom 21.09.2022 (BULF-TOP 27 am 20.07.22). Zur Sanierung der Synagoge bestand noch keine einheitliche Meinung. Es fehle aber generell ein geeigneter Raum für Vereine und verschiedene Veranstaltungen.
Es besteht Einvernehmen, die Lenkungsgruppe Dorfentwicklung (vgl. TOP 124) für dieses Projekt bereits ins Leben zu rufen, um den Bedarf der Vereine abzuklären.
TOP 127 Antrag der FDP-Fraktion, eingegangen am 21.01.22, auf Schaffung eines öffentlichen WLAN-Netzwerkes im Ortskern
Die Gemeindevertretung hatte am 04.02.22 einen Haushaltsantrag der FDP-Fraktion wie folgt beschlossen: Die Gemeindevertretung beschließt, 3.000 € für die Umsetzung eines öffentlichen WLAN-Netzwerkes im Ortskern von Fränkisch-Crumbach mithilfe von Freifunk zu veranschlagen. Dies beinhaltet insbesondere die Beschaffung und die Unterstützung bei der Anbringung der Hardware.
Daraufhin wurde im Investitionsplan ein Ansatz unter der Investitionsnr. I15-002-22 gebildet.
Für generelle öffentliche WLAN-Zugänge hatte sich der GV nur in Verbindung mit einer WiFi4EU-Förderung der EU und einem darauf aufbauenden Förderprogramm der Fa. ENTEGA Medianet entschieden; daraufhin war die Teilnahme der Gemeinde an der Verlosung aber nicht erfolgreich. Eine Beteiligung am WLAN-Förderprojekt „Digitale Dorflinde“ des Landes Hessen zusammen mit der ekom21 wurde hingegen verworfen. Ein temporäres WLAN wird nur geschaltet für Zugriffe auf den Sitzungsdienst während Gremiensitzungen.
Für die Umsetzung hat die GVG das System „Freifunk“ bevorzugt. Freifunk Darmstadt wird ehrenamtlich betrieben und finanziert sich ausschließlich über Spenden. Um am Freifunk-Netzwerk teilnehmen zu können, muss ein kompatibler Access-Point (Router) erworben werden, welcher im Anschluss mit der Freifunk-Firmware neu konfiguriert werden muss. Ebenso ist eine Anmeldung und Freischaltung über die Homepage von Freifunk nötig. Bei der Nutzung wird der eigene Internetanschluss mitgenutzt und um die Bandbreite der Nutzer reduziert. Des Weiteren ist der Nutzer selbst für die Montage und Ausrichtung der Access Points verantwortlich. Ebenso stellt Freifunk Darmstadt keinen professionellen Support; dieser erfolgt ausschließlich über die Community.
Beigeordneter Dr. Erbs bietet an, einen Studenten vom Bachelor-Studiengang Informatik zu finden, der einen Piloten installiert und in die Akquise geht, um weitere Interessenten zu finden und weiter auszubauen. Gemeindevertreter Eichner nimmt das Angebot von Herrn Dr. Erbs gerne an.
Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung wieder an den Gemeindevorstand zurück überwiesen.
Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt eine Rücküberweisung an den Gemeindevorstand.
Abstimmungsergebnis
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
| Einstimmig | - | - |
TOP 128 Anfragen
Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor.
| Fränkisch-Crumbach, den 06.10.2022 | |
| Der Vorsitzende: | Schriftführerin: |
| Eckert | Weißensteiner |