Titel Logo
Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 47/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeindekasse Fränkisch-Crumbach

Mahngebühren und Säumniszuschläge

Wir weisen darauf hin, dass Mitte November Steuern und Gebühren zur Zahlung an die Gemeindekasse fällig waren.

Nach § 19 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetztes wird eine Mahngebühr erhoben, wenn der Zahlungspflichtige nach Ablauf einer Woche nach Eintritt der Fälligkeit nicht bezahlt hat.

Die Mahngebühren sind wie folgt gestaffelt:

bis zu

250 €

6,00 €

bis zu

500 €

11,00 €

bis zu

1.000 €

15,00 €

bis zu

5.000 €

25,00 €

bis zu

10.000 €

30,00 €

bis zu

100.000 €

50,00 €

Werden Steuern und Gebühren bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht entrichtet, so ist nach § 240 Abs. 1 der Abgabeordnung für jeden angefangenen Monat der Überschreitung ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen auf fünfzig Euro nach unten abgerundeten Betrages zu entrichten. Bei einer Säumnis bis zu fünf Tagen wird kein Säumniszuschlag erhoben.

Fränkisch-Crumbach, den 24.11.2023
Gemeindekasse
Fränkisch-Crumbach