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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Mahngebühren und Säumniszuschläge

Wir weisen darauf hin, dass Mitte November Steuern und Gebühren zur Zahlung an die Gemeindekasse fällig waren.

Nach § 19 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetztes wird eine Mahngebühr erhoben, wenn der Zahlungspflichtige nach Ablauf einer Woche nach Eintritt der Fälligkeit nicht bezahlt hat.

Die Mahngebühren sind wie folgt gestaffelt:

bis zu

250 €

6,00 €

bis zu

500 €

11,00 €

bis zu

1.000 €

15,00 €

bis zu

5.000 €

25,00 €

bis zu

10.000 €

30,00 €

bis zu

100.000 €

50,00 €

Werden Steuern und Gebühren bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht entrichtet, so ist nach § 240 Abs. 1 der Abgabeordnung für jeden angefangenen Monat der Überschreitung ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen auf fünfzig Euro nach unten abgerundeten Betrages zu entrichten. Bei einer Säumnis bis zu fünf Tagen wird kein Säumniszuschlag erhoben.

Öffnungszeiten der Gemeindekasse:

Mo., Di.

8.30 bis 12.00 Uhr

Mi

9.30 bis 12.00 Uhr

Do.

8.30 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 18.00 Uhr

Fr.

8.30 bis 12.00 Uhr

Fränkisch-Crumbach, den 22.11.2024
Gemeindekasse
Fränkisch-Crumbach