Aufgrund des „Crumbacher Weihnachtsmarktes“ ist die „vordere“ Darmstädter Straße (ab dem Einmündungsbereich Bahnhofstraße/Rodensteiner Straße bis zur Einmündung Saroltastraße) sowie die Schleiersbacher Straße (ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis zum Kurvenbereich der Schleiersbacher Straße 6) von
Freitag, d. 12.12.2025 ab 9.00 Uhr (Aufbau)
bis
Montag, d. 15.12.2025 max. 21.00 Uhr (Abbau)
für den öffentlichen Fahrzeugverkehr voll gesperrt.
Den Anwohnern im gesperrten Bereich bleibt es möglich - außer zu den Betriebszeiten des Weihnachtsmarktes - zu ihren Anwesen ein- und ausfahren zu können. Für Rettungsfahrzeuge ist dauerhaft eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m freigehalten.
Für die Dauer der Straßensperrung wird der öffentliche Verkehr über die Rodensteiner Straße, Klostergasse, Lichtenberger Straße, Saroltastraße, Darmstädter Straße, Römersberg, Schleiersbacher Straße und umgekehrt umgeleitet.
Im gesamten Veranstaltungsbereich der „vorderen“ Darmstädter Straße ist ab
Freitag, d. 12.12.2025 ab 9.00 Uhr
Haltverbot angeordnet.
Für den Bereich Darmstädter Straße 10 bis Darmstädter Straße 12 ist das Haltverbot bereits ab Donnerstag, d. 11.12.2025 - 8.00 Uhr angeordnet.
Anwohner, die ihre Fahrzeuge normalerweise im öffentlichen Straßenraum abstellen, müssen auf öffentliche Parkplätze ausweichen.
Um Einsatzfahrzeugen von DRK und Feuerwehr am Weihnachtsmarkt ein uneingeschränktes Durchfahren von Straßen zu ermöglichen, wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung in den nachfolgenden Straßen und Straßenbereichen absolutes Haltverbot angeordnet:
Klostergasse
beidseitiges Haltverbot zwischen den Einmündungen Rodensteiner Straße und Schafhofgasse
Lichtenberger Straße:
beidseitiges Haltverbot im Zuge der Lichtenberger Straße bis einschließlich Einmündungsbereich Ecke Saroltastraße (Zick-Zack-Markierung)
Saroltastraße:
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis kurz vor die Einmündung Kriemhildstraße, zusätzlich
einseitiges Haltverbot im 5 m Einmündungsbereich Ecke Einmündung Lichtenberger Straße bis Höhe HS-Nr. 24 (Zick-Zack-Markierung) sowie
verlängertes Haltverbot im 5 m Einmündungsbereich Ecke Darmstädter Straße (Zick-Zack-Markierung)
Römersberg
beidseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis Ecke Einmündung Schleiersbacher Straße
Rodensteiner Straße
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Klostergasse bis Ecke Einmündung Darmstädter Straße
Schleiersbacher Straße:
beidseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis zum Kurvenbereich Schleiersbacher Straße 6 (ab Samstag, d. 13.12.2025 - 13.00 Uhr),
zusätzlich Haltverbot im Kurvenbereich ab Ecke Einmündung Parkweg bis zum Kindergarten (ab Samstag, d. 13.12.2025 - 13.00 Uhr). Dieser Bereich ist im Sicherheitskonzept der Veranstaltung als Sammelplatz ausgewiesen und ist somit dauerhaft freizuhalten.
Darmstädter Straße:
beidseitiges Haltverbot innerhalb des gesamten Veranstaltungsbereiches,
zusätzlich einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Schleiersbacher Straße bis zu der Einmündung Römersberg sowie
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Saroltastraße bis vor die Ecke Anwesen Darmstädter Straße 22
Pretlackstraße
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Rodensteiner Straße bis Ecke Einmündung Allee
(ab Samstag, d. 13.12.2025 - 13.00 Uhr)
Erbacher Straße
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Bahnhofstraße (Schüllerbrunnen) bis zum Kurvenbereich Erbacher Straße 20 (ab Samstag, d. 13.12.2025 - 13.00 Uhr), zusätzlich
einseitiges Haltverbot im 5 m Einmündungsbereich der Rodensteiner Straße (ab Samstag, d. 13.12.2025 - 13.00 Uhr) sowie
verlängertes Haltverbot ab Erbacher Straße 28 bis zur Zick-Zack-Markierung Erbacher Straße 30 (ab Samstag, d. 13.12.2025 - 13.00 Uhr)
Bahnhofstraße
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Erbacher Straße bis Höhe Anwesen Haus-Nr. 11 sowie verlängertes Haltverbot im Kurvenbereich am Rodensteinmuseeum / Ev. Kirche bis zum Gehwegparken (ab Samstag, d. 13.12.2025 - 13.00 Uhr)
Rodensteiner Straße
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis Ecke Einmündung Klostergasse sowie
einseitiges Haltverbot gegenüber dem Einmündungsbereich der Klostergasse ab Rodensteiner Straße 14 A bis Ecke Einmündung Pretlackstraße
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Bedarf die Einhaltung der vorgenannten Haltverbote polizeilich kontrolliert wird. U.a. im Hinblick auf die im Sicherheitskonzept ausgewiesenen und freizuhaltenden Anfahrt- und Rettungswege von Feuerwehr und DRK im Einsatzfall. Verbotswidrig parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Als öffentliche Parkplätze stehen der Parkplatz „Brunnenwiese“ an der Volksbank, die Parkplätze am Sportgelände sowie der Parkplatz am EDEKA-Aktiv-Markt Kampmann zur Verfügung.
Sonderparkplätze für Schwerbehinderte mit entsprechendem blauen Parkausweis werden im vorderen Bereich des Volksbankparkplatzes ausgewiesen und entsprechend beschildert.
Folgende Betriebszeiten des Weihnachtsmarktes in der „vorderen“ Darmstädter Straße/mit Einmündung Schleiersbacher Straße sind festgesetzt:
Samstag, d. 13.12.2025 von 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr
und
Sonntag, d. 14.12.2024 von 12.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Bereitstellung eines Brandsicherheitsdienstes sowie eines Sanitätsdienstes
Zu den vorgenannten Betriebszeiten des Weihnachtsmarkes wurde aus Sicherheitsgründen, insbesondere zum Schutz von Anwohnern, Besuchern und allen Beteiligten des Weihnachtsmarktes ein Brandsicherheitsdienst sowie ein Sanitätsdienst angeordnet.
Veranstaltungstelefon
Für Beschwerden und Anliegen rund um den „Crumbacher Weihnachtsmarkt“ ist unter der Telefonnummer 0171-3661808 zu den vorgenannten Betriebszeiten des Weihnachtsmarktes entweder die 1. Vorsitzende des WVV - Nina Heerstraß - oder ein Vertreter des WVV-Vorstandes telefonisch erreichbar.