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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

„Crumbacher Weihnachtsmarkt“

am 13. und 14. Dezember 2025 - Verkehrsregelung

Aufgrund des „Crumbacher Weihnachtsmarktes“ ist die „vordere“ Darmstädter Straße (ab dem Einmündungsbereich Bahnhofstraße/Rodensteiner Straße bis zur Einmündung Saroltastraße) sowie die Schleiersbacher Straße (ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis zum Kurvenbereich der Schleiersbacher Straße 6) von

Freitag, d. 12.12.2025 ab 9.00 Uhr (Aufbau)

bis

Montag, d. 15.12.2025 max. 21.00 Uhr (Abbau)

für den öffentlichen Fahrzeugverkehr voll gesperrt.

Den Anwohnern im gesperrten Bereich bleibt es möglich - außer zu den Betriebszeiten des Weihnachtsmarktes - zu ihren Anwesen ein- und ausfahren zu können. Für Rettungsfahrzeuge ist dauerhaft eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m freigehalten.

Für die Dauer der Straßensperrung wird der öffentliche Verkehr über die Rodensteiner Straße, Klostergasse, Lichtenberger Straße, Saroltastraße, Darmstädter Straße, Römersberg, Schleiersbacher Straße und umgekehrt umgeleitet.

Im gesamten Veranstaltungsbereich der „vorderen“ Darmstädter Straße ist ab

Freitag, d. 12.12.2025 ab 9.00 Uhr

Haltverbot angeordnet.

Für den Bereich Darmstädter Straße 10 bis Darmstädter Straße 12 ist das Haltverbot bereits ab Donnerstag, d. 11.12.2025 - 8.00 Uhr angeordnet.

Anwohner, die ihre Fahrzeuge normalerweise im öffentlichen Straßenraum abstellen, müssen auf öffentliche Parkplätze ausweichen.

Um Einsatzfahrzeugen von DRK und Feuerwehr am Weihnachtsmarkt ein uneingeschränktes Durchfahren von Straßen zu ermöglichen, wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung in den nachfolgenden Straßen und Straßenbereichen absolutes Haltverbot angeordnet:

Klostergasse

beidseitiges Haltverbot zwischen den Einmündungen Rodensteiner Straße und Schafhofgasse

Lichtenberger Straße:

beidseitiges Haltverbot im Zuge der Lichtenberger Straße bis einschließlich Einmündungsbereich Ecke Saroltastraße (Zick-Zack-Markierung)

Saroltastraße:

einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis kurz vor die Einmündung Kriemhildstraße, zusätzlich

einseitiges Haltverbot im 5 m Einmündungsbereich Ecke Einmündung Lichtenberger Straße bis Höhe HS-Nr. 24 (Zick-Zack-Markierung) sowie

verlängertes Haltverbot im 5 m Einmündungsbereich Ecke Darmstädter Straße (Zick-Zack-Markierung)

Römersberg

beidseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis Ecke Einmündung Schleiersbacher Straße

Rodensteiner Straße

einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Klostergasse bis Ecke Einmündung Darmstädter Straße

Schleiersbacher Straße:

beidseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis zum Kurvenbereich Schleiersbacher Straße 6 (ab Samstag, d. 13.12.2025 - 13.00 Uhr),

zusätzlich Haltverbot im Kurvenbereich ab Ecke Einmündung Parkweg bis zum Kindergarten (ab Samstag, d. 13.12.2025 - 13.00 Uhr). Dieser Bereich ist im Sicherheitskonzept der Veranstaltung als Sammelplatz ausgewiesen und ist somit dauerhaft freizuhalten.

Darmstädter Straße:

beidseitiges Haltverbot innerhalb des gesamten Veranstaltungsbereiches,

zusätzlich einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Schleiersbacher Straße bis zu der Einmündung Römersberg sowie

einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Saroltastraße bis vor die Ecke Anwesen Darmstädter Straße 22

Pretlackstraße

einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Rodensteiner Straße bis Ecke Einmündung Allee

(ab Samstag, d. 13.12.2025 - 13.00 Uhr)

Erbacher Straße

einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Bahnhofstraße (Schüllerbrunnen) bis zum Kurvenbereich Erbacher Straße 20 (ab Samstag, d. 13.12.2025 - 13.00 Uhr), zusätzlich

einseitiges Haltverbot im 5 m Einmündungsbereich der Rodensteiner Straße (ab Samstag, d. 13.12.2025 - 13.00 Uhr) sowie

verlängertes Haltverbot ab Erbacher Straße 28 bis zur Zick-Zack-Markierung Erbacher Straße 30 (ab Samstag, d. 13.12.2025 - 13.00 Uhr)

Bahnhofstraße

einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Erbacher Straße bis Höhe Anwesen Haus-Nr. 11 sowie verlängertes Haltverbot im Kurvenbereich am Rodensteinmuseeum / Ev. Kirche bis zum Gehwegparken (ab Samstag, d. 13.12.2025 - 13.00 Uhr)

Rodensteiner Straße

einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis Ecke Einmündung Klostergasse sowie

einseitiges Haltverbot gegenüber dem Einmündungsbereich der Klostergasse ab Rodensteiner Straße 14 A bis Ecke Einmündung Pretlackstraße

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Bedarf die Einhaltung der vorgenannten Haltverbote polizeilich kontrolliert wird. U.a. im Hinblick auf die im Sicherheitskonzept ausgewiesenen und freizuhaltenden Anfahrt- und Rettungswege von Feuerwehr und DRK im Einsatzfall. Verbotswidrig parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Als öffentliche Parkplätze stehen der Parkplatz „Brunnenwiese“ an der Volksbank, die Parkplätze am Sportgelände sowie der Parkplatz am EDEKA-Aktiv-Markt Kampmann zur Verfügung.

Sonderparkplätze für Schwerbehinderte mit entsprechendem blauen Parkausweis werden im vorderen Bereich des Volksbankparkplatzes ausgewiesen und entsprechend beschildert.

Folgende Betriebszeiten des Weihnachtsmarktes in der „vorderen“ Darmstädter Straße/mit Einmündung Schleiersbacher Straße sind festgesetzt:

Samstag, d. 13.12.2025 von 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr

und

Sonntag, d. 14.12.2024 von 12.00 Uhr bis 21.00 Uhr

Bereitstellung eines Brandsicherheitsdienstes sowie eines Sanitätsdienstes

Zu den vorgenannten Betriebszeiten des Weihnachtsmarkes wurde aus Sicherheitsgründen, insbesondere zum Schutz von Anwohnern, Besuchern und allen Beteiligten des Weihnachtsmarktes ein Brandsicherheitsdienst sowie ein Sanitätsdienst angeordnet.

Veranstaltungstelefon

Für Beschwerden und Anliegen rund um den „Crumbacher Weihnachtsmarkt“ ist unter der Telefonnummer 0171-3661808 zu den vorgenannten Betriebszeiten des Weihnachtsmarktes entweder die 1. Vorsitzende des WVV - Nina Heerstraß - oder ein Vertreter des WVV-Vorstandes telefonisch erreichbar.

Fränkisch-Crumbach, d. 18.11.2025
DER GEMEINDEVORSTAND
Matthias Horlacher, Bürgermeister