Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27 ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18.Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2023 (GVBl. S. 607), und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert am 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) und §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90 ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), neugefasst durch Bek. v. 11. September 2012 BGBl I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2824; 2023 I Nr. 19), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach in ihrer Sitzung am 22. November 2024 die folgende Gebührenordnung für die Kindertagesstätte in der Gemeinde Fränkisch-Crumbach als Satzung beschlossen.
(1) Für die Benutzung der Kindertagesstätte haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder Benutzungsgebühren zu entrichten. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
(2) Das Nähere regelt eine Benutzungsordnung des Trägers der Kindertagesstätte, welche die gesetzlichen Vertreter des Kindes mit dem Aufnahmevertrag ausdrücklich anerkennen.
(1) Für das Einzelkind der Erziehungsberechtigten werden folgende Gebühren pro Monat festgesetzt:
| 1. | 5 Tage pro Woche ganztags, bis 9 Stunden täglich von 7:00 bis 16:00 Uhr mit Mittagessen |
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| Betreuung 90,00 € |
| 2. | 3 Tage pro Woche ganztags, bis 9 Stunden täglich von 7:00 bis 16:00 Uhr mit Mittagessen; 2 Tage pro Woche nur vormittags von 7:00 bis 12:30 Uhr ohne Mittagessen |
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| Betreuung 48,00 € |
| 3. | 5 Tage pro Woche vor- und nachmittags, bis 8 Stunden täglich von 7:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr ohne Mittagessen |
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| Betreuung 60,00 € |
| 4. | 5 Tage pro Woche vormittags von 7:00 bis 12:30 Uhr ohne Mittagessen |
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| Betreuung gebührenfrei |
(2) Hinzu kommt eine monatliche Frühstückspauschale (20,00 €).
(3) Das Mittagessen wird gesondert nach im Voraus bestellten Tagen im Folgemonat abgerechnet.
(1) Für das Einzelkind der Erziehungsberechtigten werden folgende Gebühren pro Monat festgesetzt:
5 Tage pro Woche ganztags, bis 8 Stunden täglich von 7:00 bis 15:00 Uhr mit Mittagessen
Betreuung 205,00 €
(2) Beim gleichzeitigen Besuch eines weiteren Kindes der Erziehungsberechtigten in der Kindertagesstätte reduziert sich die Betreuungsgebühr auf 139,00 €.
(3) Hinzu kommt die monatliche Frühstückspauschale (10,00 €).
(4) Das Mittagessen wird gesondert nach im Voraus bestellten Tagen im Folgemonat abgerechnet.
(1) Für das Einzelkind der Erziehungsberechtigten werden folgende Gebühren pro Monat festgesetzt:
5 Tage pro Woche verlängerter Vormittag von 7:30 bis 13:30 Uhr
Betreuung gebührenfrei
Die Gebührenordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit der hierzu ergangenen Beschlussfassung der Gemeindevertretung übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.