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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 5/2025
Kirchliche Nachrichten
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Kath. Filialgemeinde Fränkisch-Crumbach

Ansprechpartner:

Pfarrer Jozef Koscielny 06164/1399 oder 0170/439 6690

Pfarrbüro in Reichelsheim, Anja Encarnacao 06164/1399

Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Reichelsheim:

Dienstag 15.00-18.00 Uhr, Freitag 09.00-12.00 Uhr

Gottesdienste in der Pfarrgruppe Reichelsheim/Brensbach

Freitag, 31. Januar 2025

18:00 Uhr

Hl. Messe anschließend Anbetung, Reichelsheim, Kath. Kirche

Samstag, 1. Februar 2025 - Samstag der 3. Woche im Jahreskreis

18:00 Uhr

Hl. Messe, Brensbach, Kath. Kirche

Sonntag, 2. Februar 2025 - Darstellung des Herrn – Spendung des Blasiussegens

09:00 Uhr

Hl. Messe für +Henriette Loos, Reichelsheim, Kath. Kirche

11:00 Uhr

Hl. Messe für ++Familien Thamm und Vetter, Fränkisch-Crumbach, Kath. Kirche

Montag, 3. Februar 2025

19:00 Uhr

Ökumenisches Friedensgebet, Reichelsheim, Michaelskapelle (OJC)

Freitag, 7. Februar 2025

Hl. Messe entfällt, Reichelsheim, Kath. Kirche

Samstag, 8. Februar 2025

18:00 Uhr

Hl. Messe für ++ Lebende und ++Familie Ullrich-Bönisch, Fränkisch-Crumbach, Kath. Kirche

Sonntag, 9. Februar 2025 - 5. Sonntag im Jahreskreis

09:00 Uhr

Hl. Messe für ++Melanie Swatosch und ++Eltern und Geschwister, Reichelsheim, Kath. Kirche

11:00 Uhr

Hl. Messe, Brensbach, Kath. Kirche

Hinweis aus dem Bischöflichen Ordinariat: Gemäß des Jubiläumserlasses des Bistum Mainz (siehe KABl 166 2024, Nr. 6) können Sakramentsspendungen sowie Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Weihe-, Priester- und Ordensjubiläen mit Namen der betroffenen Person und ggf. deren Wohnort (nicht die Straße) sowie der Tag und die Art des Ereignisses in den kircheneigenen Printmedien und kirchlichen Publikationsorganen, insbesondere in den Pfarr- und Gemeindebriefen und auf den Websites der beteiligten kirchlichen Stellen, veröffentlicht werden, wenn die betroffenen Personen der Veröffentlichung insgesamt oder in bestimmten Medien nicht vorher schriftlich oder in sonstiger geeigneter Form bei der zuständigen Pfarrei oder bei der Meldestelle im Bischöflichen Ordinariat widersprochen haben.