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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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SATZUNG ÜBER DIE FESTSETZUNG DER HEBESÄTZE FÜR DIE GRUND- UND GEWERBESTEUER DER GEMEINDE FRÄNKISCH-CRUMBACH VOM 2. DEZEMBER 2022

über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Fränkisch-Crumbach vom 2. Dezember 2022

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 GrStG, § 16 Abs. 2 GewStG hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach am 02.12.2022 folgende Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbe-steuer beschlossen:

§ 1

Festsetzung der Hebesätze ab 2023

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 450 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 700 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 395 v.H.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Zugleich tritt die Hebesatzsatzung vom 25. Mai 2018 außer Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Fränkisch-Crumbach, den 2. Dezember 2022
DER GEMEINDEVORSTAND
Engels, Bürgermeister