Bebauungsplan „Obere Friedhofstraße“ Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach hat in ihrer Sitzung am 25.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Friedhofstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren) beschlossen.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Gemeinde Fränkisch-Crumbach während der allgemeinen Öffnungszeiten gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB und § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unterrichten.
Bitte beachten Sie, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Räumlicher Geltungsbereich
Ziele und Zwecke des Bebauungsplans
Ziel des Bebauungsplanes „Am Hexenberg“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine Wohnbebauung. Die neue Wohnbebauung soll in ganzheitlich hoher Qualität den zukünftigen Anforderungen an Architektur und Städtebau, Nutzungskonzepte sowie Ökologie und Freiraum Rechnung tragen. Mit der Neubebauung soll ein lebendiges Wohnquartier als Lebensraum für Menschen aus unterschiedlichen sozialen Ständen und für alle Altersgruppen entstehen. Damit wird der Planungsleitlinie in § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB Rechnung getragen, die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Eigentumsbildung und die Bevölkerungsentwicklung zu berücksichtigen.
Durchführung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB
Da die zulässige Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 10.000 m² beträgt und die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf einer Fläche begründet wird, die sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt, kann gemäß § 13b BauGB die o.g. Außenbereichsfläche gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren entwickelt werden.