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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund des „Crumbacher Weihnachtsmarktes“ ist die „vordere“ Darmstädter Straße (ab dem Einmündungsbereich Bahnhofstraße/Rodensteiner Straße bis zur Einmündung Saroltastraße) sowie die Schleiersbacher Straße (ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis zum Kurvenbereich der Schleiersbacher Straße 6) von

Freitag, d. 13.12.2024 ab 13.00 Uhr (Aufbau)

bis

Montag, d. 16.12.2024 bis max. 21.00 Uhr (Abbau)

für den öffentlichen Fahrzeugverkehr voll gesperrt.

Für die Dauer der Straßensperrung wird der Verkehr über die Rodensteiner Straße, Klostergasse, Lichtenberger Straße, Saroltastraße, Darmstädter Straße, Römersberg, Schleiersbacher Straße und umgekehrt umgeleitet.

Im gesamten Veranstaltungsbereich der „vorderen“ Darmstädter Straße ist ab

Freitag, d. 13.12.2024 ab 12.00 Uhr

Haltverbot angeordnet.

Für den Bereich Darmstädter Straße 10 bis Darmstädter Straße 12 ist das Haltverbot bereits ab Donnerstag, d. 12.12.2024 – 12.00 Uhr angeordnet.

Anwohner, die ihre Fahrzeuge normalerweise im öffentlichen Straßenraum abstellen, müssen auf öffentliche Parkplätze ausweichen.

Um Einsatzfahrzeugen von DRK und Feuerwehr ein uneingeschränktes Durchfahren von Straßen zu ermöglichen, wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung in den nachfolgenden Straßen und Straßenbereichen absolutes Haltverbot angeordnet:

Klostergasse

beidseitiges Haltverbot zwischen den Einmündungen Rodensteiner Straße und Schafhofgasse

Lichtenberger Straße:

beidseitiges Haltverbot bis einschließlich Einmündungsbereich Ecke Saroltastraße (Zick-Zack-Markierung)

Saroltastraße:

einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis kurz vor die Einmündung Kriemhildstraße, zusätzlich

einseitiges Haltverbot im 5 m Einmündungsbereich Ecke Einmündung Lichtenberger Straße bis Höhe HS-Nr. 24 (Zick-Zack-Markierung) sowie

verlängertes einseitiges Haltverbot im 5 m Einmündungsbereich Ecke Darmstädter Straße (Zick-Zack-Markierung)

Römersberg

beidseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis Ecke Einmündung Schleiersbacher Straße

Rodensteiner Straße

einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Klostergasse bis Ecke Einmündung Darmstädter Straße

Schleiersbacher Straße:

beidseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis zum Kurvenbereich Schleiersbacher Straße 6 (ab Samstag, d. 14.12.2024 – 13.00 Uhr), zusätzlich Haltverbot im Kurvenbereich ab Ecke Einmündung Parkweg bis zum Kindergarten (ab Samstag, d. 14.12.2024 – 13.00 Uhr). Dieser Bereich ist im Sicherheitskonzept der Veranstaltung als Sammelplatz ausgewiesen und somit freizuhalten.

Darmstädter Straße:

beidseitiges Haltverbot innerhalb des gesamten Veranstaltungsbereiches, zusätzlich einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Schleiersbacher Straße bis zu der Einmündung Römersberg sowie einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Saroltastraße bis Ecke Anwesen Nr. 22

Pretlackstraße

einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Rodensteiner Straße bis Ecke Einmündung Allee

(ab Samstag, d. 14.12.2024 – 13.00 Uhr)

Erbacher Straße

einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Bahnhofstraße (Schüllerbrunnen) bis zum Kurvenbereich Erbacher Straße 20 (ab Samstag, d. 14.12.2024 – 13.00 Uhr), zusätzlich einseitiges Haltverbot im 5 m Einmündungsbereich der Rodensteiner Straße (ab Samstag, d. 14.12.2024 – 13.00 Uhr) sowie verlängertes Haltverbot ab Erbacher Straße 28 bis zur Zick-Zack-Markierung Erbacher Straße 30 (ab Samstag, d. 14.12.2024 – 13.00 Uhr)

Bahnhofstraße

einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Erbacher Straße bis Höhe Anwesen Haus-Nr. 11 sowie verlängertes Haltverbot im Kurvenbereich am Rodensteinmuseeum / Ev. Kirche bis zum Gehwegparken (ab Samstag, d. 14.12.2024 – 13.00 Uhr)

Rodensteiner Straße

einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis Ecke Einmündung Klostergasse sowie einseitiges Haltverbot gegenüber dem Einmündungsbereich der Klostergasse zwischen Hausnummer 16 bis Ecke Einmündung Pretlackstraße

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Bedarf die Einhaltung der vorgenannten Haltverbote polizeilich kontrolliert wird. U.a. im Hinblick auf die im Sicherheitskonzept ausgewiesenen und freizuhaltenden Anfahrt- und Rettungswege von Feuerwehr und DRK im Einsatzfall. Verkehrswidrig parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Als öffentliche Parkplätze stehen der Parkplatz „Brunnenwiese“ an der Volksbank, die Parkplätze am Sportgelände sowie der Parkplatz am EDEKA-Aktiv-Markt Kampmann zur Verfügung.

Sonderparkplätze für Schwerbehinderte mit entsprechendem blauen Parkausweis werden im vorderen Bereich des Volksbankparkplatzes ausgewiesen und entsprechend beschildert.

Folgende Betriebszeiten des Weihnachtsmarktes in der „vorderen“ Darmstädter Straße/Einmündung Schleiersbacher Straße sind festgesetzt:

Samstag, d. 14.12.2024 von 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr

und

Sonntag, d. 15.12.2024 von 12.00 Uhr bis 21.00 Uhr

Bereitstellung eines Brandsicherheitsdienstes sowie eines Sanitätsdienstes

Zu den vorgenannten Betriebszeiten des Weihnachtsmarkes wird sowohl ein Brandsicherheitsdienst über die Einsatzabteilung der örtlichen Feuerwehr sowie über den DRK-Kreisverband zusammen mit dem DRK-Ortsverband ein Sanitätsdienst bereitgestellt.

Fränkisch-Crumbach, d. 11.11.2024

DER GEMEINDEVORSTAND

Matthias Horlacher, Bürgermeister