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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Saroltastraße 46“ in der Gemarkung Fränkisch-Crumbach, Flur 2

Abbildung: Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Eintragung Grenze für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Saroltastraße 46“ (schwarz-strichlierte Linie, unmaßstäblich), Quelle: HLBG (2025): Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, mit eigenen Eintragungen

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 21.11.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Saroltastraße 46“ in der Gemarkung Fränkisch-Crumbach beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Es wird gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ebenso bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung in gleicher Sitzung beschlossen hat, das Aufstellungsverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung durchzuführen. Im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB hat die Gemeindevertretung beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abzusehen.

Die Gemeindevertretung hat alsdann in ihrer Sitzung am 21.11.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Saroltastraße 46“ als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen und die Begründung gebilligt.

Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans:

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Saroltastraße 46“ umfasst eine Fläche von rund 1.867 m² und betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Fränkisch-Crumbach, Flur 2, Nr. 380 teilweise sowie Flur 5, Nr. 157/9 und 162/3. Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereichs ist in der nachstehenden Abbildung durch eine schwarz-strichlierte Umgrenzungslinie gekennzeichnet.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befindet sich im Westen der Ortslage von Fränkisch-Crumbach und es wird durch bestehende Bebauung im Norden, Osten und Westen begrenzt. Im Süden schließt sich eine öffentliche Parzelle des Gewässerlaufs für den Bach an dem Schreinersgrund an sowie die offene Feldflur mit Gehölzbestand.

Anlass und Ziel der Bauleitplanung:

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für ein im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Auf der Beine, Plan II“, 1. Änderung liegendes Wohnbaugrundstück neu bestimmt und an eine konkrete Vorhabenplanung angepasst werden. Die Bauleitplanung dient der Nachverdichtung gemäß § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB. Zur Wahrung der geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung soll das konkret geplante Bauvorhaben durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereitet und an dieser Stelle eine bauleitplanerische Verbindlichkeit für dieses Vorhaben geschaffen werden.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Saroltastraße 46“ in der Gemarkung Fränkisch-Crumbach, bestehend aus der Begründung, dem Textteil zum Bebauungsplan (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO), bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO) und Hinweisen), dem Rechtsplan und der Planzeichenerklärung mit Nutzungsschablone (tabellarische Festsetzungen) sowie den Vorhabenplänen mit Legendenblatt, in der Zeit vom

22.12.2025 bis einschließlich 03.02.2026

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während des o.g. Zeitraums digital auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde Fränkisch-Crumbach veröffentlicht wird unter https://www.fraenkisch-crumbach.de > Leben & Arbeiten > Bauleitplanung; Link: https://www.fraenkisch-crumbach.de/bauleitplanung/. Die Unterlagen sind ferner auf dem zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen veröffentlicht; Link https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r.

Die Verfahrensunterlagen können während der vorgenannten Auslegungsfrist digital eingesehen und nach Bedarf als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls digital auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde Fränkisch-Crumbach unter https://www.fraenkisch-crumbach.de > Rathaus & Politik > Aktuelles > Aktuelle Meldungen zur Einsicht bereitgehalten;

Link: https://www.fraenkisch-crumbach.de/aktuelles/.

Ergänzend zur vorstehend bekannt gemachten Veröffentlichung im Internet wird eine zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch öffentliche Auslegung ermöglicht. Die Entwurfsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Saroltastraße 46“ werden während des oben genannten Auslegungszeitraumes als weiteres Informationsangebot im Rathaus der Gemeinde Fränkisch-Crumbach, Vorzimmer des Bürgermeisters – Raum 7 (Erdgeschoss), Rodensteiner Straße 8 in 64407 Fränkisch-Crumbach, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:

Montag, Dienstag, Freitag

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch

von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus vom 24.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 geschlossen ist, ab dem 05.01.2026 können die Unterlagen wieder wie vorgenannt eingesehen werden.

Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Beteiligung bei der Gemeinde Fränkisch-Crumbach über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Die Öffentlichkeit wird durch Einstellen der Planung ins Internet und zusätzlicher öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am förmlichen Verfahren beteiligt, auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt. Es wird durch Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass

1.

Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben und elektronisch via eMail übermittelt werden sollen an folgende E-Mail-Adresse: bauamt@fraenkisch-crumbach.de, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, z.B. mündlich zur Niederschrift oder papierschriftlich bei der Gemeinde Fränkisch-Crumbach, Rodensteiner Straße 8, 64407 Fränkisch-Crumbach;

2.

nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können;

3.

durch die zusätzliche öffentliche Auslegung eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit besteht.

Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft, das Ergebnis wird mitgeteilt.

Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten werden von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass die außerstaatlichen Regelungen (wie z.B. DIN-Normen oder sonstige Richtlinien) in der jeweils gültigen Fassung, auf die in den Verfahrensunterlagen zum Bebauungsplan (z. B. in den textlichen Festsetzungen oder Hinweisen) Bezug genommen wird, im Rathaus der Gemeinde Fränkisch-Crumbach, Rodensteiner Straße 8 in 64407 Fränkisch-Crumbach, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Gemeinde Fränkisch-Crumbach hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf das Ingenieurbüro IP-KONZEPT in Lautertal übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Fränkisch-Crumbach, den 19.12.2025
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Fränkisch-Crumbach
Matthias Horlacher, Bürgermeister