Liebe Crumbacher,
ich freue mich, Ihnen wichtige Neuigkeiten aus dem IKEK zur Sanierung unserer Rathausfassade mitteilen zu können.
Am 6. November 2025 wurde uns der Zuwendungsbescheid „INVEST 11 - Rathaus, Fassadensanierung und Fenster Planungskosten, LP 1-4, Fachgutachten, Bestandserfassung“ zur Durchführung der Planungsleistungen übermittelt. Geplant ist, die Leistungsphasen 1 bis 4 mit der Option auf die Phasen 5 bis 8 auszuschreiben. Leistungsphase 1 bis 4 bedeuten Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung. Die Ausschreibung für die Planung der Maßnahme hat nun begonnen. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass für die Sanierung keine Baugenehmigung, sondern lediglich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Darüber hinaus wird die Erstellung eines Schadensgutachtens und einer Schadenskartierung unabhängig ausgeschrieben, um eine objektive Bewertung sicherzustellen.