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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 9/2025
Kirchliche Nachrichten
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Kath. Filialgemeinde Fränkisch-Crumbach

Ansprechpartner:

Pfarrer Jozef Koscielny

06164/1399 oder 0170/439 6690

Pfarrbüro in Reichelsheim,

Anja Encarnacao

06164/1399

Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Reichelsheim:

Dienstag 15.00-18.00 Uhr, Freitag 09.00-12.00 Uhr

Gottesdienste in der Pfarrgruppe Reichelsheim/Brensbach

Freitag, 28. Februar 2025 - Freitag der 7. Woche im Jahreskreis

18:00 Uhr

Hl. Messe anschließend Anbetung, Reichelsheim, Kath. Kirche

Samstag, 1. März 2025 - Samstag der 7. Woche im Jahreskreis

18:00 Uhr

Hl. Messe, Brensbach, Kath. Kirche

Sonntag, 2. März 2025 - 8. Sonntag im Jahreskreis

09:00 Uhr

Hl. Messe für ++Familie Meyer, Reichelsheim, Kath. Kirche

11:00 Uhr

Hl. Messe für +Rudolf Wörner, Fränkisch-Crumbach, Kath. Kirche

Montag, 3. März 2025 - Montag der 8. Woche im Jahreskreis

19:00 Uhr

Ökumenisches Friedensgebet, Reichelsheim, Ev. Michaelskirche

Mittwoch, 5. März 2025 - Aschermittwoch

18:00 Uhr

Hl. Messe mit Austeilung des Aschenkreuzes, Reichelsheim, Kath. Kirche

Freitag, 7. März 2025

18:00 Uhr

Kreuzwegandacht, Reichelsheim, Kath. Kirche

19:00 Uhr

Gottesdienst zum Weltgebetstag, Fränkisch-Crumbach, Kath. Kirche

Samstag, 8. März 2025 -

18:00 Uhr

Hl. Messe für ++Pauline und Josef Grimmfür ++Marie, Richard, Alfred Schmiedl, Fränkisch-Crumbach, Kath. Kirche

Sonntag, 9. März 2025 - Erster Fastensonntag

09:00 Uhr

Hl. Messe für +Luise Striegel, Reichelsheim, Kath. Kirche

09:30 Uhr

Familien-Wort-Gottes-Feier, Fränkisch-Crumbach, Kath. Kirche

11:00 Uhr

Hl. Messe, Brensbach, Kath. Kirche

Hinweis aus dem Bischöflichen Ordinariat: Gemäß des Jubiläumserlasses des Bistum Mainz (siehe KABl 166 2024, Nr. 6) können Sakramentsspendungen sowie Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Weihe-, Priester- und Ordensjubiläen mit Namen der betroffenen Person und ggf. deren Wohnort (nicht die Straße) sowie der Tag und die Art des Ereignisses in den kircheneigenen Printmedien und kirchlichen Publikationsorganen, insbesondere in den Pfarr- und Gemeindebriefen und auf den Websites der beteiligten kirchlichen Stellen, veröffentlicht werden, wenn die betroffenen Personen der Veröffentlichung insgesamt oder in bestimmten Medien nicht vorher schriftlich oder in sonstiger geeigneter Form bei der zuständigen Pfarrei oder bei der Meldestelle im Bischöflichen Ordinariat widersprochen haben.