Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
– Der Gemeindevorstand –
Bereitstellung auf der Internetseite www.reichelsheim.de: 22.12.2025
Veröffentlichung der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt „Reichelsheim aktuell“: 16.01.2026
Lfd. Nr.: 04-2025
Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Gumpen
Die bei der Wahl des Ortsbeirats Gumpen am 14.03.2021 gewählte Bewerberin des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Frau Nicole Denk hat ihr Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Sie ist mit meiner Feststellung vom 22.12.2025 aus dem Ortsbeirat Gumpen ausgeschieden. Aufgrund des Ergebnisses des Wahlvorschlags der SPD für die Ortsbeiratswahl Gumpen stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) die nächste noch nicht berufene Bewerberin, Frau Maria Keindl als Nachrückerin fest.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Gumpen binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald), Bismarckstr. 43, 64385 Reichelsheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen.
Reichelsheim, 22.12.2025