„Wir müssen uns darauf verlassen, dass Bürgerinnen und Bürger im Notfall erreichbar sind“, so kündigt der hessische Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz den ersten hessischen Warntag an. Daher findet am Donnerstag, 13. März 2025 -ergänzend zum bundesweiten Warntag im Herbst-, der erste landesweite Warntag statt.
Um 10:15 Uhr werden daher Sirenen heulen, die Warn-Apps (z.B. hessenWARN, Katwarn) Alarm schlagen und Handys eine Nachricht über Cell-Broadcast empfangen. Der Warntag soll dazu dienen, die technische Infrastruktur für den Katastrophenfall zu testen. Gleichzeitig soll die Bevölkerung auf verschiedene Warnmittel und Alarmsignale aufmerksam gemacht werden.
Das Alarmsignal zur „Warnung der Bevölkerung“ ist ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton und bedeutet, dass eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen besteht. Bürgerinnen und Bürger sollen sich in diesem Fall in den Medien (regionale Radio-, ggf. auch Fernsender, Internet) informieren.
Das Alarmsignal für die „Entwarnung“, welches am Warntag um 10:50 erfolgt, ist ein einminütiger durchgängiger Dauerton und bedeutet, dass keine Gefahr mehr besteht bzw. die Warnung aufgehoben ist.
Bei dem Probealarm sollen ebenfalls mögliche technische Schwachstellen identifiziert und behoben werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Warnsysteme im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Die Warnungen enthalten Handlungsempfehlungen und Hinweise auf Informationsquellen. Eine echte Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung von außen, bei Großschadenslagen, im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr als auch bei polizeilichen Ereignissen, zum Beispiel bei einer Terrorlage, erforderlich sein.