Die Gemeindeverwaltung bleibt an diesen beiden Tagen wegen der Ermittlung und Feststellung der Kommunalwahlergebnisse durch die Auszählungswahlvorstände für den Publikumsverkehr geschlossen. Da die Wahlhandlung der Auszählungsvorstände öffentlich ist, hat jede interessierte Person Zutritt zu den Räumen dieser Wahlvorstände in der Gemeindeverwaltung, soweit dadurch das Wahlgeschäft nicht beeinträchtigt wird.