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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 12/2026
Ortsgerichte
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Ortsgerichte

Das Ortsgericht ist eine Hilfsbehörde der Justiz. Ihre im Ortsgerichtsgesetz festgelegten Aufgaben liegen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.

Das Ortsgericht ist hauptsächlich zuständig für:

Beglaubigung von Unterschriften, z. B. für Grundschuldbestellungen, Löschungsbewilligungen, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen,

Herstellung und Beglaubigung der Abschriften z.B. von Urkunden,

Schätzung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken,

Nachlasssicherungen und

Erstattung von Sterbefallanzeigen an das Nachlassgericht.

Für die Amtshandlungen werden grundsätzlich Gebühren auf gesetzlicher Grundlage nach der jeweils geltenden Gebührenordnung erhoben. Die Gebühren sind grundsätzlich bei Beendigung des Dienstgeschäfts in bar zu zahlen. Es besteht keine Möglichkeit der Kartenzahlung.

Das Ortsgericht Reichelsheim hat eine feste Sprechstunde eingerichtet. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Ortsgerichtsvorsteher: Herr Marcus Krippner,

Telefon: 06164 508-0 oder 508-11

E-Mail: ortsgericht@reichelsheim.de

Geschäftsräume und Adresse: Rathaus, Zimmer 4,

Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim

Sprechzeit grundsätzlich donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr